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Mit 20 km/h unterwegs: Streife stoppt Autofahrer mit 3,6 Promille
Regional · 31.08.2026 14:09

Mit 20 km/h unterwegs: Streife stoppt Autofahrer mit 3,6 Promille

Kurz: In Kassel-Bettenhausen stoppte eine Polizeistreife einen 51-jährigen Autofahrer, der mit nur 20 km/h und 3,6 Promille unterwegs war.

Was in der Nacht geschah

In den frühen Morgenstunden des heutigen Montags kam es in Kassel-Bettenhausen zu einem gefährlichen Zwischenfall im Straßenverkehr, der durch das besonnene Eingreifen der Polizei glücklicherweise ohne Personenschaden endete. Eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Ost war gegen 4:45 Uhr auf der ehemaligen B 83 unterwegs, als ihnen ein vor ihnen fahrender Pkw auffiel. Das Fahrzeug bewegte sich in Richtung des Platzes der Deutschen Einheit, jedoch in einer auffallend unsicheren und extrem langsamen Art und Weise. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer lediglich eine Geschwindigkeit von etwa 20 Stundenkilometern einhielt, was auf der dortigen Strecke eine erhebliche Abweichung vom üblichen Verkehrsfluss darstellte. Aufgrund dieser verdächtigen Fahrweise entschlossen sich die Einsatzkräfte dazu, das Fahrzeug zu stoppen und einer Kontrolle zu unterziehen. Der Stopp erfolgte schließlich in der Lilienthalstraße. Dass die Beamten den Wagen genau vor ihrer Nase hatten, erwies sich als glücklicher Zufall, da der Fahrer aufgrund seines massiven Alkoholisierungsgrades eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellte.

Die Einzelheiten des Vorfalls

Bei der anschließenden Kontrolle des VW-Fahrers bestätigte sich der Verdacht der Beamten unmittelbar. Es handelte sich um einen 51-jährigen Mann aus Kassel. Bereits beim Aussteigen aus seinem Fahrzeug zeigte der Mann deutliche Ausfallerscheinungen; er konnte sich kaum auf den Beinen halten, was bereits auf einen sehr hohen Alkoholkonsum hindeutete. Der Mann versuchte zudem, sich der Situation zu entziehen, indem er plötzlich äußerte, zu Fuß nach Hause laufen zu wollen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest lieferte dann das erschreckende Ergebnis: Das Gerät zeigte einen Wert von rund 3,6 Promille an. Aufgrund dieses extrem hohen Wertes wurde der 51-Jährige von den Beamten zur Dienststelle gebracht, um dort eine Blutentnahme durchführen zu lassen. Diese dient als gerichtsfestes Beweismittel für das eingeleitete Strafverfahren. Zudem beschlagnahmten die Polizisten den Fahrzeugschlüssel des Mannes, um eine weitere Inbetriebnahme des Wagens durch den Betroffenen oder andere Personen zu unterbinden. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Nordhessen, vertreten durch Ulrike Schaake, bestätigte den Vorfall und die eingeleiteten Maßnahmen.

Hintergründe und bisheriger Verlauf

Die Fahrt des 51-Jährigen in den frühen Morgenstunden stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Dass der Mann mit einer derart hohen Alkoholisierung überhaupt noch in der Lage war, ein Kraftfahrzeug zu führen, ist aus medizinischer und verkehrsrechtlicher Sicht als hochgradig gefährlich einzustufen. Die Polizei Kassel-Bettenhausen hatte den Wagen aufgrund der auffälligen Fahrweise auf der ehemaligen B 83 ins Visier genommen. Dass der Fahrer in Richtung Platz der Deutschen Einheit steuerte, lässt darauf schließen, dass er sich auf dem Heimweg befand, bevor ihn die Streife stoppte. Die Kombination aus der extrem niedrigen Geschwindigkeit von 20 km/h und der massiven Alkoholisierung deutet darauf hin, dass die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit des Fahrers bereits weitgehend ausgeschaltet war. Der Vorfall reiht sich in die polizeiliche Arbeit ein, bei der Trunkenheitsfahrten regelmäßig durch aufmerksame Streifen oder Hinweise aus der Bevölkerung aufgedeckt werden. Die Beschlagnahmung des Schlüssels ist hierbei eine Standardmaßnahme, um die unmittelbare Gefahr zu bannen, die von einem alkoholisierten Fahrer ausgeht.

Die Beteiligten und ihre Rollen

Im Zentrum des Geschehens steht der 51-jährige Tatverdächtige aus Kassel, gegen den nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde. Er ist der Hauptverantwortliche für die gefährliche Situation. Auf der Gegenseite agierten die Beamten des Polizeireviers Ost, die durch ihre Streifenfahrt auf den Pkw aufmerksam wurden und durch ihr schnelles Handeln in der Lilienthalstraße Schlimmeres verhinderten. Die offizielle Kommunikation des Polizeipräsidiums Nordhessen wird durch die Pressesprecherin Ulrike Schaake koordiniert. Sie ist die Ansprechpartnerin für Medienanfragen zu diesem Fall. Unterstützt wird die Pressearbeit zudem durch den Polizeiführer vom Dienst (PvD), der außerhalb der regulären Arbeitszeiten für die Koordination und Informationsweitergabe zuständig ist. Die Institution des Polizeipräsidiums Nordhessen fungiert hier als ermittelnde Behörde, die sicherstellt, dass die rechtlichen Schritte – von der Blutentnahme bis zur Dokumentation des Tatbestands – ordnungsgemäß durchgeführt werden. Der 51-Jährige muss sich nun für sein Verhalten vor den zuständigen Behörden verantworten.

Einordnung und offene Fragen

Den Berichten zufolge ist der Vorfall als schwerwiegender Verstoß gegen die Verkehrssicherheit einzuordnen. Ein Wert von 3,6 Promille liegt weit über der Grenze, ab der ein Fahrzeugführer als absolut fahruntüchtig gilt. Dass der Mann mit nur 20 km/h unterwegs war, lässt sich als Versuch deuten, die mangelnde Kontrolle über das Fahrzeug durch eine drastische Reduzierung der Geschwindigkeit zu kompensieren, was jedoch die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer nicht mindert. Einzuordnen ist das so, dass hier ein massives Alkoholproblem vorliegt, das direkt in den öffentlichen Raum hineinwirkte. Dennoch bleiben einige Fragen offen, die der vorliegende Quelltext nicht beantwortet. So wird nicht geklärt, woher der Mann kam und ob er vor der Fahrt bereits in anderen Situationen durch sein Verhalten aufgefallen war. Auch ist unklar, ob das Fahrzeug auf den Fahrer selbst zugelassen war oder ob es sich um ein fremdes Fahrzeug handelte. Ebenso fehlen Angaben dazu, ob der Mann bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten ist oder ob es sich um einen Erstverstoß handelt. Auch über den weiteren Verbleib des Fahrzeugs in der Lilienthalstraße nach der Schlüsselbeschlagnahmung gibt es keine expliziten Informationen.

Wie es weitergeht

Nach der vorläufigen Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels und der durchgeführten Blutentnahme auf der Dienststelle wird der Fall nun strafrechtlich aufgearbeitet. Der Tatverdächtige muss sich wegen des Vorwurfs der Trunkenheit im Verkehr verantworten. Die Ergebnisse der Blutuntersuchung werden in den kommenden Tagen erwartet und dienen als Grundlage für die weiteren juristischen Schritte der Staatsanwaltschaft. Da der Führerschein in solchen Fällen in der Regel eingezogen wird, ist davon auszugehen, dass dem 51-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder dies zeitnah geschehen wird. Weitere Ermittlungen der Polizei werden klären, ob neben der Trunkenheitsfahrt weitere Delikte vorliegen. Ein konkreter Termin für eine Gerichtsverhandlung oder eine Entscheidung über die Einziehung des Fahrzeugs wurde im aktuellen Bericht nicht genannt. Die Polizei wird den Vorgang an die zuständigen Stellen weiterleiten, die über das weitere Strafmaß entscheiden werden. Der Mann befindet sich nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nicht mehr im Gewahrsam der Polizei, da er nach der Blutentnahme entlassen wurde.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/schwarz-weiss-europaische-stadtstrassenszene-37821572/ · Foto: cami
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/6342973