Urteil nach tödlichen Messerangriffen in Kassel
Das Landgericht Kassel hat ein deutliches Signal gesetzt: Ein 38-jähriger Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis wurde wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 20. März 2025 innerhalb weniger Stunden zwei Männer in Kassel getötet hat. Neben der lebenslangen Haft stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest und ordnete zudem Sicherungsverwahrung an.
Der Tathergang: Zwei Opfer an einem Tag
Die Ermittlungen ergaben ein erschütterndes Bild der Ereignisse. Laut Anklage suchte der Täter gemeinsam mit seiner damaligen Partnerin zwei Bekannte auf, um von diesen Bargeld und Drogen zu fordern. Als die beiden Männer – ein 44-jähriger enger Freund des Täters sowie ein 51-jähriger Bekannter – die Forderungen ablehnten, eskalierte die Situation auf tödliche Weise.
Der 44-jährige Freund wurde in der Nacht auf den 20. März im Stadtteil Rothenditmold auf offener Straße angegriffen. Ein Radfahrer entdeckte den Leichnam später; die Obduktion ergab, dass das Opfer durch 20 Messerstiche tödliche Verletzungen erlitten hatte. Nur wenige Stunden später fand die Polizei im Stadtteil Kirchenditmold den zweiten Toten. Dieser 51-jährige Mann wies laut den Ermittlungen sogar 30 Messerstiche auf.
Festnahme und juristische Aufarbeitung
Nach der Tat leitete die Polizei eine öffentliche Fahndung nach dem Paar ein. Bereits einen Tag nach den Morden konnten Zivilbeamte die beiden Verdächtigen in der Innenstadt von Melsungen festnehmen. Im anschließenden Prozess vor dem Landgericht Kassel räumte der 38-Jährige die Taten ein und entlastete seine mitangeklagte Ex-Partnerin.
Die 30-jährige Frau wurde vom Gericht freigesprochen. Die Beweisaufnahme bestätigte ihre Darstellung, dass sie zwar bei den Taten anwesend war, jedoch keine aktive Beihilfe leistete. Sie schilderte die Beziehung zu dem Täter als ein von Gewalt, Missbrauch und ständiger Todesangst geprägtes Abhängigkeitsverhältnis. Der Angeklagte soll sie nicht nur geschlagen und vergewaltigt, sondern auch eine „Todesliste“ geführt haben, auf der neben den späteren Opfern auch ihr eigener Name stand. Das Gericht betonte, dass eine solche Konstellation in dieser Form in Kassel bisher beispiellos sei.
Wie geht es weiter?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Verurteilten hat gegenüber dem Hessischen Rundfunk bereits angekündigt, Revision einzulegen. Auch die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie gegen das Urteil – insbesondere hinsichtlich des Freispruchs der Mitangeklagten oder der Strafzumessung – in Revision gehen wird. Die Sicherungsverwahrung und die festgestellte besondere Schwere der Schuld bedeuten für den Verurteilten, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist.