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Politik · 23.07.2026 12:29

Klage gegen Bundesregierung: Ehefrau von Deutschem sitzt in Gaza fest

Kurz: Zwei in Deutschland lebende Männer klagen gegen die Bundesregierung, da ihre Ehefrauen im Gazastreifen feststecken und keine Ausreiseerlaubnis erhalten.

Ein Schicksal, das verbindet

Faruk Doghmosh und Mohannd R. teilen eine belastende Situation: Seit fast drei Jahren bangen die beiden in Deutschland lebenden Männer um das Leben ihrer Ehefrauen, die im Gazastreifen festsitzen. Was als gemeinsamer Lebensplan für eine Zukunft in Deutschland begann, wurde durch den Ausbruch des Krieges nach dem 7. Oktober 2023 jäh unterbrochen. Während die Männer aus der Ferne versuchen, ihre Partnerinnen zu unterstützen, ist eine physische Zusammenführung derzeit unmöglich.

Die Frauen, eine Krankenschwester und eine Arabistin, leben unter prekären Bedingungen. Sie mussten mehrfach vor Bombardements fliehen, in Zelten ausharren und sind ständiger Gefahr ausgesetzt. Die psychische Belastung für die Ehemänner in Berlin ist enorm; sie berichten von schlaflosen Nächten und der ständigen Angst, ihre Angehörigen zu verlieren.

Die bürokratische Sackgasse

Die Bemühungen der Männer, ihre Frauen nach Deutschland zu holen, scheitern bisher an einer komplexen rechtlichen und administrativen Hürde. Das Auswärtige Amt verweist auf das Konsulargesetz, das keine Evakuierung von alleinreisenden Nicht-Deutschen aus Krisengebieten vorsehe. Die offizielle Empfehlung lautet, die Frauen sollten einen Visumantrag in der deutschen Botschaft in Kairo stellen. Dies ist jedoch faktisch unmöglich, da die Frauen den Gazastreifen nicht verlassen können, um die ägyptische Grenze zu erreichen.

Ein zentraler Punkt der Kontroverse ist die Rolle der israelischen Behörden. Laut der zuständigen Behörde COGAT sei eine Ausreise von Bewohnern des Gazastreifens möglich, sofern ein offizielles Ersuchen eines Aufnahmelandes vorliegt und eine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Die Behörde betont, dass bisher kein Antrag seitens der Bundesrepublik Deutschland für diese Fälle gestellt wurde. Das Auswärtige Amt hält sich zu Einzelfällen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bedeckt und betont lediglich, man setze sich kontinuierlich für die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen und deren engen Familienangehörigen ein.

Rechtliche Schritte und politischer Druck

Um die Situation zu ändern, hat Faruk Doghmosh eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Anwältin Myrsini Laaser argumentiert, dass der Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes sowie das Aufenthaltsgesetz einen klaren Anspruch auf ein Zusammenleben in Deutschland begründen. Ziel der Klage ist es, das Auswärtige Amt zur aktiven Unterstützung bei der Ausreise zu bewegen, anstatt lediglich auf eine persönliche Vorsprache in Kairo zu verweisen.

Unterstützung erhalten die Betroffenen von verschiedenen politischen Akteuren. Vertreter der Linken und der Grünen kritisieren die „bürokratische Starrheit“ des Ministeriums und fordern ein unbürokratisches Vorgehen. Der Flüchtlingsrat Berlin sieht in der aktuellen Haltung der Bundesregierung einen mangelnden „politischen Willen“. Ein möglicher Lösungsansatz, so Experten, wäre eine schriftliche Vorabzusage der deutschen Behörden, die den Frauen am Checkpoint als Visumsgarantie dienen könnte. Alternativ könnten internationale Organisationen wie das UNHCR oder die IOM in den Prozess eingebunden werden.

Ungewisse Zukunft

Während die juristische Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Berlin schleppend voranschreitet, bleibt die Lage für die Betroffenen unverändert kritisch. Die Männer können nicht in den Gazastreifen einreisen, und für die Frauen ist der Weg aus dem Kriegsgebiet ohne offizielle Genehmigung lebensgefährlich. Die Hoffnung auf eine baldige Lösung schwindet mit jedem Tag, an dem die bürokratischen Hürden bestehen bleiben. Die Klage bleibt für die Ehepaare der letzte verbliebene Weg, um die staatlichen Stellen zum Handeln zu bewegen.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesregierung-gaza-klage-100.html