Ein neues Gesicht für Italiens Küsten
Der italienische Badeurlaub steht vor einer spürbaren Veränderung. In verschiedenen Regionen des Landes haben Behörden begonnen, massiv gegen private Strandbetreiber vorzugehen. Das Ziel ist klar definiert: Die Küstenabschnitte, die rechtlich gesehen Staatseigentum sind, sollen wieder vermehrt der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Statt exklusiver, kostenpflichtiger Areale sollen Bürger und Touristen künftig auf deutlich mehr kostenlosen Raum für Erholung zurückgreifen können.
Ein prominentes Beispiel für dieses Vorgehen findet sich in Ostia, dem Hausstrand der italienischen Hauptstadt Rom. Dort hat die Stadtverwaltung die Schließung und den Abriss mehrerer kommerzieller Strandbäder mitten in der Hochsaison angeordnet. Die frei werdenden Flächen sollen in öffentliche Strände umgewandelt werden. Die Ambitionen sind groß: Der Anteil der frei zugänglichen Küstenlinie in Ostia soll von derzeit 1,2 Kilometern auf 6,5 Kilometer anwachsen. Dies bedeutet eine Halbierung der privaten Betriebe von 70 auf 35 Einheiten.
Die Problematik der privaten Konzessionen
Die aktuelle Situation an der rund 7.500 Kilometer langen italienischen Mittelmeerküste ist durch eine hohe Dichte an sogenannten „Stabilimenti Balneari“ geprägt. Offiziellen Angaben zufolge gibt es mehr als 7.300 dieser privaten Strandbäder, wobei die tatsächliche Anzahl aufgrund zahlreicher informeller Strukturen noch höher liegen könnte. Für viele Urlauber ist der Strandbesuch mit erheblichen Kosten verbunden: Im Durchschnitt müssen für zwei Liegen und einen Sonnenschirm etwa 40 Euro pro Tag eingeplant werden, wobei die Preise in Regionen wie der Toskana deutlich darüber liegen können.
Kritiker bemängeln seit langem das Missverhältnis zwischen den Pachtgebühren und den erzielten Umsätzen. Während die Konzessionen für die Nutzung der staatlichen Grundstücke oft zu vergleichsweise niedrigen Preisen – im Schnitt rund 8.200 Euro pro Jahr – vergeben werden, erwirtschaften die Betreiber laut Analysen des Centrums für Europäische Politik (CEP) durchschnittlich etwa 260.000 Euro Umsatz pro Betrieb. Andere Schätzungen gehen von noch deutlich höheren Beträgen aus.
Hintergrund: EU-Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen
Der rechtliche Status der italienischen Strände ist eindeutig: Da es sich um öffentliches Eigentum handelt, müsste der Zugang laut Gesetz für jedermann frei und unentgeltlich sein. In der Realität verhindern jedoch Zäune, Mauern und die Verpachtung an private Betreiber diesen freien Zugang an mehr als der Hälfte der Küstenabschnitte. Dieser Zustand hat in der Vergangenheit wiederholt für Unmut gesorgt.
Das nun forcierte Vorgehen der Behörden, das sich auch auf Regionen wie Ligurien und Apulien ausweitet, steht in engem Zusammenhang mit einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Diese schreibt vor, dass staatliche Konzessionen für öffentliche Flächen regelmäßig neu ausgeschrieben werden müssen, um Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten. Italien hat die Umsetzung dieser Vorgabe über Jahre hinweg hinausgezögert. Nun zeichnet sich jedoch eine konkrete Perspektive ab: Ab dem Jahr 2027 soll mit der Umsetzung dieser Ausschreibungen begonnen werden.
Ausblick auf die touristische Entwicklung
Die Umstrukturierung der Küstenabschnitte könnte die Art und Weise, wie Urlaub in Italien wahrgenommen wird, nachhaltig verändern. Während die privaten Familienbetriebe, die den Großteil der Strandbäder ausmachen, vor einer unsicheren Zukunft stehen, versprechen die Behörden eine Demokratisierung des Meereszugangs. Ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die hohen Kosten für Strandbesucher dauerhaft zu senken und die Barrieren an den Küsten abzubauen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Der Druck durch die EU-Vorgaben zwingt die italienische Politik jedenfalls dazu, die langjährige Praxis der Konzessionsvergabe grundlegend zu überdenken.