Urteil gegen rechtsextreme Gruppierung in Hamburg
Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein wegweisendes Urteil gegen acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ gefällt. Die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden zu Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die Vorwürfe gegen die Gruppe wiegen schwer: Sie reichen von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bis hin zu versuchtem Mord, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung.
Radikalisierung im digitalen Raum
Die Ermittlungen ergaben, dass sich die Gruppierung spätestens im April 2024 formierte. Ihr ideologisches Ziel war die Verteidigung der „Deutschen Nation“, wobei sie sich in ihrer internen Struktur offen an das „Dritte Reich“ anlehnte – inklusive der Bezeichnung eines „Propagandaministers“. Die Rekrutierung neuer Anhänger erfolgte gezielt über soziale Netzwerke wie Instagram, Tiktok und Telegram. In geschlossenen Chatgruppen mit Namen wie „Gestapo“ oder „Gau Thüringen“ stachelten sich die überwiegend männlichen Mitglieder gegenseitig zu Straftaten auf, um das politische System der Bundesrepublik zu destabilisieren.
Von der Planung zur Gewalt
Was als ideologische Vernetzung begann, mündete rasch in lebensgefährliche Gewaltakte. Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich im Oktober 2024 in Altdöbern, Brandenburg. Zwei damals 15-jährige Mitglieder legten vorsätzlich Feuer in einem Kulturhaus. Die Bewohner, darunter ein Kind, konnten sich nur knapp aus dem brennenden Gebäude retten.
Weitere Anschlagspläne wurden durch polizeiliche Eingriffe vereitelt. So versuchten Mitglieder im Januar 2025 vergeblich, ein Flüchtlingsheim in Schmölln (Thüringen) mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen, und hinterließen dort nationalsozialistische Schmierereien. Ein weiterer geplanter Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg konnte durch die Festnahme der Beteiligten verhindert werden.
Anwendung des Jugendstrafrechts
Aufgrund des Alters der Angeklagten fand der Prozess vor dem Staatsschutzsenat in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht entschied sich konsequent für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Obwohl fünf Jahre Haft im regulären Strafrecht moderat erscheinen mögen, handelt es sich im Jugendstrafrecht um eine vergleichsweise hohe Sanktion. Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht auch das familiäre Umfeld der Täter, in dem teils selbst rechtsextreme Einflüsse vorhanden waren.
Kontext: Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt
Der Fall der „Letzten Verteidigungswelle“ ist kein isoliertes Ereignis, sondern fügt sich in einen besorgniserregenden Trend ein. Laut Angaben des Bundesinnenministeriums stieg die Zahl der rechten Straftaten von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren von 1.785 im Jahr 2023 auf 3.543 im Jahr 2025 massiv an. Sicherheitsbehörden beobachten zudem, dass rechtsextreme Akteure gezielt Kinder und Jugendliche als Zielgruppe für ihre Propaganda und Rekrutierung nutzen.
Für die Justiz bleibt die Herausforderung bestehen: Während die Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ nun ihre Strafen verbüßen, sind andere Gruppierungen wie „Deutsche Jugend Voran“ oder „Jung und Stark“ weiterhin aktiv. Die Ermittlungsbehörden setzen ihre Arbeit fort, um die Strukturen dieser Netzwerke weiter aufzudecken und die zunehmende Radikalisierung junger Menschen zu bekämpfen.