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Gesetz bedroht hunderte hessische Wasserkraftwerke: Keine Förderung mehr?
Regional · 23.07.2026 10:19

Gesetz bedroht hunderte hessische Wasserkraftwerke: Keine Förderung mehr?

Kurz: Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gefährdet die Zukunft hunderter kleiner Wasserkraftwerke in Hessen. Betreiber fürchten das Aus.

Unsicherheit für die regionale Stromerzeugung

In Hessen blicken Betreiber kleiner Wasserkraftanlagen mit Sorge in die Zukunft. Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium für eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt für erhebliche Unruhe in der Branche. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden, droht laut Einschätzungen des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke für rund 300 der insgesamt 492 hessischen Anlagen mittelfristig das Ende.

Der Kern des Problems liegt in einer geplanten Änderung der Einspeisevergütung. Bisher erhalten Anlagenbetreiber eine feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Der neue Entwurf sieht vor, diese Förderung künftig auf Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowatt zu beschränken. Da mehr als die Hälfte der hessischen Kraftwerke unter dieser Schwelle liegt, sind diese potenziell vom Förderstopp betroffen.

Das Dilemma der Modernisierung

Obwohl der Gesetzesentwurf primär auf Neuanlagen abzielt und für bestehende Anlagen ein Bestandsschutz vorgesehen ist, ergibt sich für viele Betreiber eine kritische Situation. Viele der Anlagen sind Jahrzehnte alt und benötigen technische Erneuerungen. So berichtet etwa ein Landwirt aus Lohra, dass eine notwendige Modernisierung der Steuerungstechnik rund 20.000 Euro kosten würde.

Das strukturelle Problem: Sobald eine Anlage modernisiert wird, verliert sie nach derzeitigem Stand des Entwurfs ihren Status und damit den Anspruch auf die bisherige Einspeisevergütung. Ohne diese gesicherten Einnahmen ist der wirtschaftliche Betrieb für viele kleine Anlagen kaum darstellbar, da eine Eigenvermarktung des Stroms als äußerst schwierig gilt.

Fachliche Kontroverse um den Nutzen

Das Bundeswirtschaftsministerium begründet den Vorstoß mit der Annahme, dass der Strom aus sehr kleinen Anlagen überwiegend selbst verbraucht werde. Ziel sei es, nur noch jene Einspeisungen zu vergüten, die einen tatsächlichen Nutzen für das Stromsystem bieten.

Vertreter der Wasserkraftbranche widersprechen dieser Einschätzung entschieden. Sie argumentieren, dass Wasserkraftanlagen im Vergleich zu Photovoltaik-Anlagen eine wesentlich stetigere Energiequelle darstellen, die nicht vollständig durch den Eigenverbrauch abgedeckt werden könne. Viele Anlagen versorgen zudem nicht nur den eigenen Betrieb, sondern speisen Strom in das öffentliche Netz für zahlreiche Haushalte ein.

Zusätzlichen Gegenwind erhalten die Betreiber vom BUND Hessen. Der Umweltverband kritisiert die ökologischen Auswirkungen, insbesondere die Beeinträchtigung von Fischpopulationen durch Turbinen und blockierte Wanderrouten. Zudem wird die Relevanz der kleinen Anlagen für die Energiewende aufgrund ihres geringen Anteils am bundesweiten Strommix infrage gestellt.

Bedeutung für die Netzstabilität

Experten wie Professor Markus Zdrallek von der Universität Wuppertal betonen hingegen die systemische Bedeutung der Wasserkraft. Auch wenn der Anteil an der Gesamtstrommenge begrenzt sei, fungiere die Wasserkraft als solider Pfeiler der Energiewende. Ein wesentlicher Vorteil sei die Fähigkeit, Schwankungen von Wind- und Solarenergie auszugleichen und das Stromnetz zu stabilisieren. Zudem wird auf die Rolle der Anlagen bei der Blackout-Vorsorge verwiesen, da sie eine dezentrale und lokal widerstandsfähige Energieversorgung ermöglichen. Auch Hochwasserschutz und Dürremanagement werden als positive Nebeneffekte der Anlagen angeführt.

Wie geht es weiter?

Die aktuelle Situation steht in einem deutlichen Widerspruch zu den Zielen des Koalitionsvertrags von 2025, der den Ausbau der Wasserkraft vorsah. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Bevor das Gesetz im Bundestag beraten werden kann, muss es zunächst das Bundeskabinett passieren. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt für die Betreiber in Hessen die Unsicherheit bestehen, ob ihre Anlagen als Teil einer nachhaltigen Energieversorgung weiterhin eine wirtschaftliche Perspektive haben.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historisches-rathaus-in-weimar-deutschland-36136679/ · Foto: Wolfgang Weiser
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-gesetz-bedroht-hunderte-hessische-wasserkraftanlagen-100.html