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Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen: Gießen: Festnahme nach tödlicher Messerattacke - Haftbefehl erlassen
Regional · 07.09.2026 09:15

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen: Gießen: Festnahme nach tödlicher Messerattacke - Haftbefehl erlassen

Kurz: Nach einer tödlichen Messerattacke in Gießen wurde ein 19-jähriger Tatverdächtiger festgenommen. Ein Opfer verstarb, ein weiteres wurde schwer verletzt.

Ein folgenschwerer Vorfall in der Hindemithstraße

In der Universitätsstadt Gießen kam es in der Nacht von Samstag, dem 5. September, auf Sonntag zu einem gewaltsamen Zwischenfall, der ein Todesopfer forderte und einen weiteren Mann schwer verletzte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen steht ein 19-jähriger Mann im dringenden Verdacht, die Tat begangen zu haben. Der Beschuldigte soll in einer Wohnung in der Hindemithstraße auf zwei Männer eingestochen haben. Die Polizei wurde gegen 02:44 Uhr durch einen Notruf alarmiert, nachdem ein Passant im Bereich der Kreuzung Frankfurter Straße und Robert-Sommer-Straße auf einen blutüberströmten Mann aufmerksam geworden war. Die Einsatzkräfte leiteten umgehend umfangreiche Ermittlungen ein, die sie schließlich zu dem Tatort in der Hindemithstraße führten. Dort fanden die Beamten einen 18-jährigen Mann schwerstverletzt vor, für den trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen jede Hilfe zu spät kam; er verstarb noch vor Ort. Der 19-jährige Tatverdächtige stellte sich am darauffolgenden Morgen selbst auf der Polizeistation Gießen Nord, wo er festgenommen wurde. Gegen ihn wurde mittlerweile Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Details zu den Opfern und dem Tathergang

Die Ermittlungen zeichnen ein Bild einer gewaltsamen Auseinandersetzung, deren genaue Dynamik noch Gegenstand der polizeilichen Arbeit ist. Der 26-jährige Mann, der schwer verletzt auf der Straße gefunden wurde, wies beim Auffinden mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes auf. Er wurde umgehend in das Uniklinikum Gießen eingeliefert, wo sein Zustand derzeit als stabil beschrieben wird. Eine Befragung des Mannes konnte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes bislang nicht durchgeführt werden. Die Polizei konnte den Fluchtweg des 26-Jährigen bis zu einem Balkon in der Hindemithstraße zurückverfolgen. Dort entdeckten die Beamten den 18-Jährigen, der trotz medizinischer Bemühungen verstarb. Die darauffolgende Obduktion des Leichnams, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde, bestätigte die Todesursache: Der junge Mann erlitt mehrere Messerstiche, wobei eine Verletzung am Herzen unmittelbar zum Tod führte. Die Spurensicherung am Tatort wurde unter Einbeziehung der Rechtsmedizin Gießen und des sachleitenden Staatsanwalts akribisch durchgeführt, um den Ablauf der Tat in der Wohnung zu rekonstruieren.

Vorgeschichte und bisherige Erkenntnisse

Der Vorfall ereignete sich in einer Wohnung, die dem 26-jährigen Verletzten zuzuordnen ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden hielt sich der verstorbene 18-Jährige zum Tatzeitpunkt in diesen Räumlichkeiten auf, als der 19-jährige Beschuldigte dort erschien und es zu der folgenschweren Auseinandersetzung kam. Alle drei beteiligten Personen sind afghanische Staatsangehörige. Den Berichten zufolge dürften sich die drei Männer bereits vor der Tat gekannt haben. Der Beschuldigte, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, ist den Behörden bislang nicht als polizeilich in Erscheinung getreten. Die Tat selbst scheint in einem Streit begründet zu liegen, doch belastbare Informationen über den konkreten Auslöser oder die Hintergründe der Auseinandersetzung liegen derzeit noch nicht vor. Die Ermittler arbeiten mit Hochdruck daran, das soziale Umfeld der Beteiligten zu beleuchten und die Zusammenhänge zu klären, die zu dieser Eskalation geführt haben könnten. Die Spurenauswertung und die Befragung von Anwohnern bilden dabei die zentralen Säulen der laufenden polizeilichen Arbeit, um das Geschehen in der Hindemithstraße lückenlos aufzuklären.

Die beteiligten Institutionen und Personen

Die Ermittlungen werden federführend von der Staatsanwaltschaft Gießen unter der Leitung von Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger und der Kriminalpolizei Gießen geführt. Die polizeiliche Pressearbeit wird durch Polizeihauptkommissar Pierre Gath vom Polizeipräsidium Mittelhessen koordiniert. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden umfasst neben der operativen Ermittlungsarbeit auch die rechtsmedizinische Untersuchung des Tatorts und des Leichnams, um fundierte Beweise für das Strafverfahren zu sichern. Der Beschuldigte wurde nach seiner Selbstanzeige bei der Polizeistation Gießen Nord erkennungsdienstlich behandelt und dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten und vollendeten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung. Der Tatverdächtige befindet sich nun in einer hessischen Justizvollzugsanstalt. Die beteiligten Behörden betonen die Komplexität des Falls und bitten aufgrund der laufenden Ermittlungen um Verständnis, dass derzeit keine weiteren Details zu den Aussagen oder den spezifischen Ergebnissen der Spurensicherung bekannt gegeben werden können.

Einordnung des Geschehens

Einzuordnen ist das Tötungsdelikt als ein schwerwiegender Gewaltvorfall, der durch die hohe Aggressivität des Angriffs geprägt ist. Die Tatsache, dass der Beschuldigte sich selbst bei der Polizei stellte und blutverschmierte Kleidung trug, deutet auf eine unmittelbare Beteiligung hin, die er in einer ersten kurzen Einlassung auch einräumte. Den Berichten zufolge gab er an, im Zuge eines Streits zwei Personen mit einem Messer verletzt zu haben. Die juristische Einordnung durch die Staatsanwaltschaft, die auf vollendeten sowie versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung lautet, unterstreicht die Schwere der Vorwürfe. Dass alle Beteiligten afghanische Staatsangehörige sind und sich kannten, lässt auf ein privates Umfeld schließen, in dem die Tat ihren Ursprung nahm. Die Ermittler werten die Tat als ein isoliertes Ereignis innerhalb dieses Personenkreises. Die professionelle Spurensicherung und die zügige Obduktion des Opfers dienen dazu, den Sachverhalt rechtssicher zu dokumentieren, um eine fundierte Anklage vorzubereiten, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Offene Fragen und verbleibende Lücken

Trotz der schnellen Festnahme des Tatverdächtigen und der Sicherung zahlreicher Spuren bleiben wesentliche Fragen zum Tathergang unbeantwortet. Der Quelltext macht deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse zum genauen Motiv vorliegen. Es bleibt unklar, welcher konkrete Streitpunkt zwischen den drei Männern zu derart eskalierender Gewalt führte. Ebenso ist nicht bekannt, ob der Beschuldigte die Wohnung gezielt aufsuchte, um die Männer anzugreifen, oder ob die Situation vor Ort spontan eskalierte. Auch der genaue zeitliche Ablauf innerhalb der Wohnung in der Hindemithstraße ist noch nicht vollständig geklärt, da der schwer verletzte 26-Jährige als einziger überlebender Zeuge des Angriffs bisher nicht vernommen werden konnte. Die Ermittlungsbehörden halten sich aufgrund des laufenden Verfahrens bedeckt, was die Details der Aussagen des Beschuldigten betrifft. Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren Zeugenvernehmungen und die Auswertung der sichergestellten Spuren Aufschluss darüber geben können, welche Rolle die Beteiligten in der unmittelbaren Tatphase spielten und ob es weitere Zeugen oder Beweismittel gibt, die den Vorfall weiter erhellen könnten.

Wie es weitergeht

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Gießen und der Staatsanwaltschaft dauern an. Der Fokus liegt nun auf der Auswertung der am Tatort gesicherten Spuren sowie auf der Befragung weiterer Zeugen, um ein vollständiges Bild des Tathergangs zu erhalten. Sobald es der Gesundheitszustand des 26-jährigen Opfers zulässt, wird eine Befragung angestrebt, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein könnte. Der Beschuldigte bleibt in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Hessen. Die Staatsanwaltschaft wird das weitere Vorgehen in Abhängigkeit von den Ergebnissen der forensischen Untersuchungen und den Aussagen der Beteiligten festlegen. Da das Verfahren noch in einem frühen Stadium ist, sind keine weiteren Termine oder Details zu einer möglichen Anklageerhebung bekannt. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen bleibt für Rückfragen erreichbar, weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der laufenden Ermittlungen vorerst keine weiteren Auskünfte erteilt werden können. Die Öffentlichkeit wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen, die die Ermittlungen nicht gefährden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historische-gebaudefassade-mit-polizeiautos-38094382/ · Foto: Oleksiy Yeshtokyn,🌻🇺🇦🌻
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/154582/6346593