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GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen
Technik · 31.07.2026 13:47

GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen

Kurz: Das Landgericht München hat im Rechtsstreit zwischen der GEMA und Suno ein wegweisendes Urteil gefällt: KI-Modelle dürfen Musik nicht ungefragt zum Training nut

Ein juristischer Meilenstein für die Musikbranche

Das Landgericht München I hat ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die europäische KI-Landschaft haben könnte. Im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen Unternehmen Suno entschied das Gericht, dass die unlizenzierte Verwendung geschützter Musikwerke für das Training von KI-Modellen gegen deutsches Urheberrecht verstößt. Das Unternehmen wurde dazu verpflichtet, die Vervielfältigung der betroffenen Werke zu unterlassen.

Der Kern des Streits: KI-generierte Musik und Originalwerke

Suno betreibt einen Dienst, der es Nutzern ermöglicht, auf Basis von Texteingaben vollständige Musikstücke zu erstellen. Die KI generiert dabei nicht nur Liedtexte und Gesang, sondern auch Melodien, Harmonien und Arrangements. Die GEMA klagte stellvertretend für Urheber und Musikverlage, wobei sechs bekannte Kompositionen im Fokus standen, darunter Titel wie „Atemlos“, „Daddy Cool“ und „Mambo No. 5“.

Der Vorwurf der GEMA: Durch die Eingabe von Originaltexten und Stilen der genannten Lieder erzeugte die KI Ergebnisse, die den Originalen stark ähnelten. Dies wertete die Verwertungsgesellschaft als Beleg dafür, dass geschützte Bestandteile der Werke während des Trainingsprozesses in das Modell übernommen wurden. Die GEMA betont hierbei, dass es ihr primär um die Rechte an den musikalischen Werken geht und nicht um die Rechte der Interpreten oder die spezifischen Tonaufnahmen.

Argumentation der Gegenseite und gerichtliche Einordnung

Das Unternehmen Suno wies die Vorwürfe zurück. Nach Ansicht des KI-Anbieters enthalten die Modelle keine Kopien einzelner Lieder. Stattdessen basiere die Funktionsweise auf mathematischen Parametern, die aus großen Datenmengen abgeleitet würden. Zudem berief sich Suno auf die US-amerikanische „Fair Use“-Doktrin, die unter bestimmten Umständen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne explizite Zustimmung erlaubt. Zudem bestritt das Unternehmen die Zuständigkeit des deutschen Gerichts.

Das Landgericht München folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass Suno die betroffenen Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber weder selbst vervielfältigen noch durch Dritte vervielfältigen lassen darf. Neben dem Unterlassungsanspruch wurde Suno dazu verpflichtet, Auskunft über die Einnahmen zu erteilen, die mit den festgestellten Rechtsverletzungen erzielt wurden. Zudem steht eine Schadensersatzzahlung im Raum, deren konkrete Höhe noch bestimmt werden muss.

Signalwirkung für den europäischen Markt

Beobachter der Branche, darunter Experten wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke, messen dem Urteil eine erhebliche Signalwirkung bei. Die Entscheidung verdeutlicht, dass KI-Musikanbieter in Europa die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen nicht ignorieren können. Das Urteil unterstreicht den Grundsatz, dass die kommerzielle Verwertung menschlicher Kreativität eine faire Vergütung der Urheber voraussetzt.

Die wirtschaftliche Dynamik und der Blick in die Zukunft

Die rechtliche Auseinandersetzung findet in einem sich wandelnden wirtschaftlichen Umfeld statt. Während Warner Music bereits im November 2025 einen Lizenzvertrag mit Suno schloss, um den Übergang zu lizenzierten Modellen zu ebnen, halten andere große Akteure wie Universal und Sony an ihren Klagen fest. Gespräche mit diesen Unternehmen gelten derzeit als blockiert.

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Suno Berufung einlegen kann, ist eine abschließende Klärung der urheberrechtlichen Anforderungen für das Training generativer Musikmodelle noch nicht erreicht. Für Rechteinhaber weltweit dient das Münchner Urteil jedoch bereits jetzt als wichtige Verhandlungsmasse. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Branche auf die Notwendigkeit einstellt, KI-Training auf eine rechtssichere Basis zu stellen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/ki-chat-schnittstelle-auf-dem-computerbildschirm-30530407/ · Foto: Matheus Bertelli
Quelle: https://www.tagesschau.de/kultur/urteil-gema-vs-suno-100.html