News aus aller Welt
Start
Gema gegen Suno: Landgericht fällt Urteil im Urheberrechtsstreit um KI-Musik
Technik · 31.07.2026 10:29

Gema gegen Suno: Landgericht fällt Urteil im Urheberrechtsstreit um KI-Musik

Kurz: Das Landgericht München I hat der Gema im Rechtsstreit gegen Suno recht gegeben. KI-Modelle dürfen geschützte Werke nicht ohne Erlaubnis zum Training nutzen.

Ein wegweisendes Urteil für die Musikbranche

Das Landgericht München I hat in einem grundlegenden Rechtsstreit zwischen der Musikverwertungsgesellschaft Gema und dem US-amerikanischen Unternehmen Suno ein Urteil gefällt, das die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für das Training künstlicher Intelligenz (KI) neu bewertet. Die 42. Zivilkammer gab der Klage der Gema in weiten Teilen statt und untersagte dem KI-Anbieter, bestimmte Musikwerke ohne explizite Zustimmung der Rechteinhaber zu vervielfältigen oder in seine Trainingsprozesse zu integrieren.

Der Fall (Aktenzeichen 42 O 763/25) beleuchtet die zunehmenden Spannungen zwischen der rasanten Entwicklung generativer KI-Technologien und den geltenden Urheberrechten. Im Fokus stand dabei die Frage, ob die von Suno angebotenen Werkzeuge zur automatischen Generierung von Musikstücken die Rechte deutscher Urheber verletzen.

Der Kern des Streits: Trainingsdaten und Ähnlichkeit

Um die Funktionsweise der KI zu prüfen, hatte die Gema die Software von Suno eigenen Tests unterzogen. Dabei wurden Musikstücke erzeugt, die nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft eine deutliche Ähnlichkeit zu bekannten Originalen aufwiesen. Konkret wurden sechs prominente Titel als Beispiele herangezogen, darunter „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ sowie „Rasputin“.

Die Gema argumentierte, dass die festgestellten Übereinstimmungen zwischen den generierten Stücken und den Originalen als Beleg dafür dienen, dass Suno die ursprünglichen Audiodaten während des Trainingsprozesses in seinem System abgespeichert habe. Das Unternehmen Suno wies diese Vorwürfe in der mündlichen Verhandlung zurück. Der Anbieter bestritt sowohl die Behauptung, dass die Trainingsdaten im System gespeichert würden, als auch, dass die erzeugten Lieder eine Wiedererkennbarkeit der Originale aufwiesen.

Haftungsfragen und rechtliche Einordnung

Neben der technischen Debatte über die Speicherung von Trainingsdaten stellte sich die Frage der rechtlichen Verantwortlichkeit. Das Gericht musste klären, ob mögliche Schutzrechtsverletzungen direkt dem Plattformbetreiber zuzurechnen sind oder ob die Verantwortung bei den jeweiligen Anwendern liegt, die die Musikstücke generieren. Die Gema forderte eine direkte Haftung des Anbieters, während Suno diese Interpretation vehement ablehnte.

Das Urteil markiert einen wichtigen Punkt in der juristischen Auseinandersetzung um KI-Modelle. Da es sich um eine Entscheidung in erster Instanz handelt, bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen Rechtsmittel einlegt. Die weitere Entwicklung wird zeigen, wie sich die Rechtsprechung in Deutschland in Bezug auf die Verantwortlichkeit von KI-Entwicklern für die von ihnen genutzten Datensätze festigt.

Parallelen zu anderen Verfahren

Der aktuelle Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits zuvor hatte die Gema vor derselben Kammer des Landgerichts München I gegen OpenAI geklagt. In jenem Verfahren ging es um die Frage, ob ChatGPT geschützte Liedtexte nahezu identisch wiedergibt. Auch in diesem Fall entschied das Gericht zugunsten der Gema, wobei OpenAI gegen das Urteil Berufung einlegte. Eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Sache steht bis heute aus.

Diese Verfahren unterstreichen die wachsende Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz. Während die Technologie-Unternehmen auf die Notwendigkeit großer Datenmengen für das Training ihrer Modelle verweisen, betonen Verwertungsgesellschaften die Notwendigkeit, die Rechte der Urheber zu wahren und eine unautorisierte Verwertung ihrer Werke zu unterbinden. Die kommenden Monate dürften weitere Klarheit darüber bringen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die KI-Entwicklung in Europa dauerhaft gelten werden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historische-gebaudefassade-mit-polizeiautos-38094382/ · Foto: Oleksiy Yeshtokyn,🌻🇺🇦🌻
Quelle: https://www.golem.de/news/gema-gegen-suno-landgericht-faellt-urteil-im-urheberrechtsstreit-um-ki-musik-2607-211472.html