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Geheimdienst-Gesetz: Maßlos, unkontrolliert und intransparent
Technik · 22.07.2026 17:09

Geheimdienst-Gesetz: Maßlos, unkontrolliert und intransparent

Kurz: Ein Gesetzentwurf zur Reform der Geheimdienstbefugnisse stößt auf scharfe Kritik. Ulrich Kelber warnt vor massiven Eingriffen in Grundrechte und Kontrollverlust

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Die Bundesregierung plant derzeit eine tiefgreifende Neuregelung der Befugnisse deutscher Nachrichtendienste. Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht eine beispiellose Ausweitung der Kompetenzen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor. Während die Regierung argumentiert, dass diese Maßnahmen zur Bewältigung wachsender Sicherheitsbedrohungen notwendig seien, warnt der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, eindringlich vor den Konsequenzen. Seiner Einschätzung nach führt das Vorhaben zu einer gefährlichen Schieflage, da es die Befugnisse der Dienste massiv ausbaut, während gleichzeitig die Mechanismen zur unabhängigen Kontrolle sowie die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger geschwächt werden. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die geplante Umstrukturierung der Aufsichtsbehörden, die eine Schwächung der datenschutzrechtlichen Überprüfung nach sich ziehen könnte. Kelber betont, dass eine freiheitliche Demokratie zwar leistungsfähige Nachrichtendienste benötige, diese jedoch zwingend an rechtsstaatliche Grenzen und eine wirksame Transparenz gebunden bleiben müssen. Der vorliegende Entwurf verfehle dieses notwendige Gleichgewicht fundamental und schaffe ein Legitimationsdefizit, das den Rechtsstaat langfristig untergraben könnte.

Die Einzelheiten der geplanten Reform

Der Gesetzentwurf sieht eine Verlagerung zentraler Aufsichtsbefugnisse vor. Bisherige Zuständigkeiten, die bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie der G-10-Kommission lagen, sollen künftig auf den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) übertragen werden. Diese Umstrukturierung betrifft die Aufsicht über den BND und das BfV. Die BfDI soll jedoch weiterhin für andere Sicherheitsbehörden zuständig bleiben, darunter der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, der Zoll und die Financial Intelligence Unit. Ein besonders umstrittener Aspekt ist das sogenannte „Prüfprogramm“. Nachrichtendienste sollen dem Kontrollrat ihre Prüffelder zwei Jahre im Voraus offenlegen müssen. Kritiker sehen darin eine Entwertung der Aufsicht, da kurzfristige, unangekündigte Kontrollen, die für die Aufdeckung von Missständen essenziell sind, dadurch faktisch unmöglich gemacht werden. Zudem ist vorgesehen, dass der erste öffentliche Bericht des Kontrollrats über seine neuen Aufgaben erst im Jahr 2031 erscheinen soll, was den Zeitraum der öffentlichen Nachprüfbarkeit um Jahre verzögert. Auch die Informationsfreiheit wird durch den Entwurf beschnitten: Die Bereichsausnahme für Dienste soll auf Aufsichtsbehörden ausgeweitet werden, was den Zugang zu Informationen über staatliches Handeln massiv erschwert.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Diskussion um die Befugnisse der Geheimdienste ist kein neues Phänomen, hat jedoch mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine neue Qualität erreicht. Zwar erkennt der Entwurf die Notwendigkeit an, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und führt für bestimmte Maßnahmen eine unabhängige Vorabkontrolle ein, doch die damit einhergehende Machtverschiebung wird als problematisch wahrgenommen. In der Vergangenheit gab es bereits interne Spannungen innerhalb des Unabhängigen Kontrollrats. So verließen im Jahr 2024 mehrere Mitglieder das Gremium, wobei sie unter anderem unklare Rollenverteilungen, eine mangelhafte Verzahnung von Vorab- und Nachkontrolle sowie eine zu starke Konzentration von Leitungsbefugnissen beim Präsidenten des UKRat bemängelten. Diese strukturellen Probleme sind bisher nicht gelöst worden, was die Übertragung weiterer wesentlicher Aufsichtsaufgaben auf dieses Gremium aus Sicht von Experten wie Ulrich Kelber als unverantwortlich erscheinen lässt. Die aktuelle Debatte ist somit auch eine Fortsetzung der Auseinandersetzung um die Effektivität und Unabhängigkeit der Aufsicht über die deutschen Nachrichtendienste, die seit Jahren im Zentrum der netzpolitischen Diskussion steht.

Die Beteiligten und ihre Rollen

In den Prozess sind verschiedene staatliche Akteure und Institutionen involviert. Auf der Seite der Gesetzgebung treibt das Bundesinnenministerium den Entwurf voran, wobei auch das Bundeskanzleramt eine maßgebliche Rolle spielt. Auf der Seite der Aufsicht steht der Unabhängige Kontrollrat (UKRat), dessen Rolle durch das Gesetz gestärkt, aber aufgrund interner Probleme kritisiert wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verliert durch den Entwurf weitreichende Zuständigkeiten, was die Behörde in eine kritische Position bringt. Ulrich Kelber, der als ehemaliger BfDI und Honorar-Professor für Datenethik fungiert, äußert sich als prominenter Kritiker und warnt vor einem Verlust an technischem Sachverstand und institutionellem Gedächtnis. Zudem sind die Nachrichtendienste selbst – der BND und das BfV – die Hauptadressaten der erweiterten Befugnisse. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium ist betroffen, da der Entwurf vorsieht, dass Berichte gegenüber diesem Gremium unter Umständen untersagt werden können, was die parlamentarische Kontrolle schwächt. Schließlich sind die Bürgerinnen und Bürger als Betroffene von Geheimdienstmaßnahmen direkt in ihrer Grundrechtsposition berührt.

Einordnung der Reformpläne

Einzuordnen ist das Vorhaben als eine signifikante Verschiebung des Machtgefüges zwischen Sicherheitsbehörden und demokratischer Kontrolle. Den Berichten zufolge droht durch die Aufteilung der Datenschutzaufsicht eine Fragmentierung, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erschweren und unterschiedliche Kontrollmaßstäbe fördern könnte. Die vorgesehene Zweiteilung der Aufsicht zwischen dem UKRat und der BfDI wird als ineffizient bewertet, da der UKRat nicht über das breite technische Fachwissen verfügt, das die BfDI über Jahrzehnte aufgebaut hat. Zudem wird die geplante „wandernde Sperrwirkung“ beim Informationszugang als Gefahr für die Transparenz gewertet. Wenn staatliches Handeln durch die Ausweitung der Geheimhaltung der öffentlichen Prüfung durch Journalisten, Wissenschaft und Zivilgesellschaft entzogen wird, entsteht ein Legitimationsdefizit. Die Behauptung des Entwurfs, dass KI-gestützte Anfragen fremder Mächte eine solche pauschale Geheimhaltung rechtfertigen, wird von Kritikern als vorgeschoben betrachtet, da bereits bestehende Schutzvorschriften und Schwärzungsmöglichkeiten ausreichen würden, um sensible Informationen zu schützen, ohne die allgemeine Informationsfreiheit zu opfern.

Offene Fragen und Lücken im Entwurf

Der vorliegende Quelltext lässt zahlreiche Fragen unbeantwortet, die für die Bewertung der Reform entscheidend wären. So bleibt völlig unklar, wie die praktische Zusammenarbeit zwischen dem UKRat und den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder konkret ausgestaltet werden soll, da eine entsprechende Anschlussregelung fehlt. Auch die Frage, wie mit den Erkenntnissen über bestehende Mängel umgegangen wird, die bei der BfDI liegen, bleibt offen; ein systematischer Übergang dieser Informationen ist nicht geregelt. Zudem beantwortet der Entwurf nicht, wie die drohende zweijährige Schutzlücke für Betroffene – zwischen dem Inkrafttreten der neuen Regelungen Anfang 2027 und der Arbeitsaufnahme des Kontrollrats im Jahr 2029 – verfassungsrechtlich kompensiert werden soll. Die Frage, wie unterschiedliche Kontrollmaßstäbe bei vergleichbaren Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden vermieden werden sollen, bleibt ebenfalls unbeantwortet. Auch die konkreten Mechanismen, wie der UKRat mit einer verweigerten Einsichtnahme durch die Nachrichtendienste umgehen soll, werden nicht adressiert, was die Effektivität der Kontrolle in der Praxis fragwürdig erscheinen lässt.

Wie es weitergeht und anstehende Termine

Der Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist bereits grob skizziert. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für Anfang 2027 vorgesehen. Mit diesem Datum soll die BfDI ihre Zuständigkeit für individuelle Eingaben Betroffener verlieren. Der Unabhängige Kontrollrat soll diese Ersuchen jedoch erst ab dem Jahr 2029 bearbeiten können, was eine Lücke von zwei Jahren im Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Ein weiterer wichtiger Termin ist das Jahr 2031, in dem der erste öffentliche Bericht des Kontrollrats über seine neuen Aufgaben erscheinen soll. Bis dahin bleibt die Öffentlichkeit über die Praxis der neuen Regeln weitgehend im Unklaren. Die anstehenden Schritte umfassen nun die weitere parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs. Dabei wird sich zeigen, ob die Kritik an der Schwächung der Aufsicht und der Einschränkung der Informationsfreiheit zu Nachbesserungen führen wird oder ob die Bundesregierung an ihrem ursprünglichen Plan festhält, die Befugnisse der Nachrichtendienste ohne eine gleichzeitige Stärkung der Kontrollmechanismen auszuweiten.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/silber-laptop-laptop-auf-dem-tisch-291777/ · Foto: AS Photography
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/geheimdienst-gesetz-masslos-unkontrolliert-und-intransparent/