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(g+) Digitale Souveränität: So oft schreiben deutsche Behörden US-Software vor
Technik · 26.08.2026 13:30

(g+) Digitale Souveränität: So oft schreiben deutsche Behörden US-Software vor

Kurz: Eine Golem-Recherche zeigt: In jeder vierten untersuchten IT-Ausschreibung deutscher Behörden werden gezielt US-Produkte gefordert. Ein Hindernis für die Souver

Die Praxis der IT-Vergaben in deutschen Behörden

Das Ziel der digitalen Souveränität ist in der deutschen Verwaltung ein politisches Leitmotiv, doch die gelebte Praxis in den IT-Ausschreibungen zeichnet ein anderes Bild. Eine umfangreiche Untersuchung von 171 IT-Vergaben durch das Nachrichtenportal Golem.de hat offengelegt, wie tief verwurzelt die Abhängigkeit von US-amerikanischen Software-Anbietern bereits in der Phase der Leistungsbeschreibung ist. Die Recherche, deren Datenstand auf den 12. August 2026 datiert ist, verdeutlicht, dass in 44 der untersuchten Fälle – das entspricht einem Anteil von mehr als 25 Prozent – explizit ein konkretes US-Produkt als Anforderung definiert wurde. Dies bedeutet, dass bereits vor der eigentlichen Angebotsabgabe durch die IT-Dienstleister die Weichen in Richtung bestimmter Hersteller gestellt werden. Die Untersuchung konzentrierte sich dabei auf die Frage, wie häufig Behörden den Wettbewerb bereits im Vorfeld durch die Nennung spezifischer Markennamen oder Softwarelösungen einschränken. Die Ergebnisse unterstreichen, dass der Wunsch nach technischer Unabhängigkeit und die tatsächliche Ausschreibungspraxis in der öffentlichen Verwaltung derzeit weit auseinanderklaffen. Diese frühzeitige Festlegung auf US-Technologie erschwert es alternativen Anbietern, insbesondere aus dem Open-Source-Bereich oder aus dem europäischen Raum, überhaupt in den Bieterprozess einzusteigen, da die Anforderungen bereits auf die etablierten US-Giganten zugeschnitten sind.

Details und Hintergründe der Analyse

Im Rahmen der Recherche durch den Journalisten Oliver Jessner wurden insgesamt 171 IT-Ausschreibungen einer detaillierten Prüfung unterzogen. Dabei zeigte sich, dass der US-Konzern Microsoft bei den untersuchten Vergaben am häufigsten namentlich genannt und direkt gefordert wurde. Die Auswertung, die am 26. August 2026 veröffentlicht wurde, dient als Indikator für die strukturelle Bindung der öffentlichen Hand an proprietäre Softwarelösungen aus den Vereinigten Staaten. Es ist wichtig festzuhalten, dass die erhobenen Zahlen keine Rückschlüsse darauf zulassen, welche Produkte am Ende des Vergabeverfahrens tatsächlich den Zuschlag erhalten haben oder welche finanziellen Volumina in Form von Lizenzgebühren oder Wartungsverträgen an die jeweiligen Hersteller geflossen sind. Dennoch ist die statistische Auffälligkeit von über 25 Prozent ein deutliches Signal für die herrschende Praxis. Die Leistungsbeschreibungen fungieren hierbei als technischer Filter, der den Markt bereits vor dem eigentlichen Wettbewerb verengt. Diese Vorgehensweise steht im direkten Widerspruch zu den offiziellen Bestrebungen der Bundesregierung, die digitale Souveränität zu stärken und die Abhängigkeit von einzelnen, oft marktbeherrschenden US-Unternehmen zu reduzieren. Die Daten verdeutlichen, dass die Hürden für eine echte technologische Diversität bereits in der administrativen Vorbereitungsphase der Beschaffung liegen.

Einordnung der Abhängigkeiten

Einzuordnen ist das Ergebnis der Recherche als ein strukturelles Problem der öffentlichen IT-Beschaffung. Den Berichten zufolge entstehen technische Abhängigkeiten nicht erst durch die Nutzung der Software im laufenden Betrieb, sondern bereits durch die Art und Weise, wie Anforderungen in Ausschreibungen formuliert werden. Wenn Behörden spezifische US-Produkte in die Leistungsbeschreibung schreiben, zementieren sie damit langfristige Abhängigkeiten, die nur schwer wieder aufzubrechen sind. Diese Form der „Vendor Lock-in“-Situation ist ein bekanntes Phänomen, das die strategische Handlungsfähigkeit der deutschen Verwaltung einschränkt. Die Untersuchung zeigt, dass die bloße politische Absichtserklärung zur digitalen Souveränität nicht ausreicht, um die tief verwurzelten Beschaffungsprozesse zu verändern. Die Praxis, sich auf bewährte, aber proprietäre US-Lösungen zu verlassen, scheint in den Behörden tief verankert zu sein, sei es aus Bequemlichkeit, aus Kompatibilitätsgründen oder aufgrund mangelnder Kenntnis über alternative, souveräne IT-Lösungen. Die Recherche macht deutlich, dass die digitale Souveränität nicht nur eine Frage der Software-Architektur ist, sondern primär eine Frage der Vergabepraxis und der administrativen Kultur in den zuständigen Ämtern und Behörden.

Offene Fragen und Lücken in der Datenlage

Die vorliegende Analyse lässt einige zentrale Fragen unbeantwortet, die für ein vollständiges Bild der Situation notwendig wären. So bleibt unklar, wie hoch der tatsächliche finanzielle Anteil ist, der durch diese Ausschreibungen an US-Unternehmen abfließt. Die Recherche konzentriert sich rein auf die Häufigkeit der Nennung in den Leistungsbeschreibungen, nicht auf das monetäre Volumen der Verträge. Ebenso bleibt offen, in wie vielen Fällen diese Nennungen rechtlich zulässig waren, etwa weil es keine vergleichbaren Alternativen auf dem Markt gibt, und in wie vielen Fällen sie eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen könnten. Auch die Frage, ob die Behörden nach der Ausschreibung tatsächlich die geforderten US-Produkte beschafft haben oder ob im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch Anpassungen vorgenommen wurden, bleibt durch die vorliegenden Daten unberührt. Die Untersuchung liefert somit eine Momentaufnahme der Ausschreibungsphase, kann aber keine abschließende Bilanz über den tatsächlichen Software-Einsatz in den deutschen Behörden ziehen. Es fehlt zudem an einer detaillierten Aufschlüsselung, welche Behördenarten – etwa auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene – besonders häufig auf US-Software setzen und wo sich möglicherweise bereits erste Tendenzen zu einer Abkehr von dieser Praxis zeigen.

Ausblick auf die weitere Entwicklung

Die Debatte um die digitale Souveränität wird durch diese Recherche weiter angeheizt. Da die Abhängigkeit von US-Software bereits in der frühen Phase der IT-Vergabe beginnt, müssen zukünftige Strategien zur Stärkung der Souveränität genau hier ansetzen. Es ist zu erwarten, dass die Diskussion darüber, wie Leistungsbeschreibungen neutraler gestaltet werden können, an Intensität gewinnen wird. Die Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung von Open-Source-Lösungen in öffentlichen Ausschreibungen dürfte durch die vorliegenden Zahlen neuen Rückenwind erhalten. Ob und wie die zuständigen Stellen auf diese Erkenntnisse reagieren werden, bleibt abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass der Druck auf die IT-Verantwortlichen in den Behörden wächst, ihre Beschaffungsprozesse transparenter zu gestalten und den Wettbewerb für europäische Anbieter zu öffnen. Die Recherche von Golem.de bietet hierfür eine notwendige empirische Grundlage, um die Lücke zwischen dem politischen Anspruch der digitalen Souveränität und der administrativen Wirklichkeit in Deutschland zu schließen. Zukünftige Analysen werden zeigen müssen, ob sich die Quote von 25 Prozent durch gezielte politische Vorgaben oder durch eine Änderung in der Vergabepraxis in den kommenden Jahren signifikant senken lässt oder ob die Abhängigkeit von US-Technologie ein strukturelles Merkmal bleibt, das sich nur sehr langsam verändern lässt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/blauer-einziehbarer-stift-oben-auf-dem-notebook-in-der-nahe-der-magischen-tastatur-317355/ · Foto: Lukas Blazek
Quelle: https://www.golem.de/news/digitale-souveraenitaet-so-oft-schreiben-deutsche-behoerden-us-software-vor-2608-212306.html