Ein neues Fundament für die Altersvorsorge
Die Bundesregierung treibt ihre Pläne für eine private Altersvorsorge bereits im Kindesalter voran. Mit dem Konzept der sogenannten Frühstartrente, das von Union und SPD getragen wird, soll der Grundstein für einen langfristigen Vermögensaufbau gelegt werden. Ziel ist es, den persönlichen Lebensstandard im Alter durch zusätzliche private Vorsorge zu sichern, wobei die gesetzliche Rente als Basis erhalten bleibt und nicht ersetzt werden soll.
Das Finanzministerium hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Rahmen für dieses Modell absteckt. Im Kern setzen die Verantwortlichen auf die Kraft des Zinseszinseffekts und die langfristigen Renditechancen breit gestreuter Aktienanlagen. Trotz der grundsätzlichen Kritik, die regelmäßig an kapitalgedeckten Vorsorgemodellen aufgrund von Marktschwankungen geübt wird, sieht die Regierung in diesem Ansatz erhebliche Potenziale.
Funktionsweise: Zehn Euro monatlich für die Zukunft
Das Modell sieht vor, dass der Staat für jedes schulpflichtige Kind in Deutschland einen monatlichen Beitrag von zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlt. Diese staatliche Förderung beginnt mit dem sechsten Lebensjahr und endet mit dem 18. Geburtstag. Über den gesamten Zeitraum beläuft sich die staatliche Unterstützung auf insgesamt 1.440 Euro pro Kind.
Die Umsetzung erfolgt über private Anbieter, bei denen Eltern entsprechende Depots einrichten können. Nach Erreichen der Volljährigkeit besteht für die jungen Erwachsenen die Option, das Depot weiter zu besparen oder das Guthaben auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Familien, die über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, können zudem eigene Einzahlungen leisten, um den Vermögensaufbau zu verstärken.
Inklusion durch staatliche Vorsorge
Ein zentraler Aspekt des Entwurfs ist die Sicherstellung der Teilhabe für alle Kinder. Sollten Eltern aus Zeit- oder Kostengründen kein eigenes Depot eröffnen, greift eine staatliche Auffanglösung. In diesem Fall übernimmt die Bundesbank die Anlage der Fördermittel am Kapitalmarkt. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass kein Kind von der Förderung ausgeschlossen bleibt. Sollten später private Depots eingerichtet werden, kann das bis dahin angesammelte Kapital in diese übertragen werden.
Zeitplan und Rahmenbedingungen
Der Startschuss für die Frühstartrente ist für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen, sodass Kinder, die im Jahr 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, die ersten Begünstigten sind. Ab dem Folgejahr wird das Modell sukzessive auf die jeweils neuen Jahrgänge der Sechsjährigen ausgeweitet. Für ältere Kinder ist nach aktuellem Stand keine Förderung vorgesehen.
Die steuerliche Behandlung folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei. Erst mit Beginn der Auszahlungsphase nach dem 65. Lebensjahr werden die Leistungen besteuert. Um die Rendite zu schützen, dürfen die Kosten für die geförderten Standarddepot-Verträge – inklusive Verwaltung und Vertrieb – eine Obergrenze von einem Prozent nicht überschreiten.
Der Weg zum Gesetz
Obwohl die Einführung ursprünglich bereits für den Anfang des Jahres 2026 avisiert war, befindet sich das Vorhaben derzeit noch in der parlamentarischen Abstimmungsphase. Nach der Vorlage des Gesetzentwurfs durch das Finanzministerium folgen nun die Abstimmungen mit den weiteren Ministerien sowie der notwendige Kabinettsbeschluss. Die Regierung plant jedoch, die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen. Der weitere Prozess wird zeigen, wie sich die Details in der finalen Gesetzgebung gestalten und welche Resonanz das Modell bei den privaten Anbietern finden wird.