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Frankfurt: Eltern in Türkei abgeschoben - Kleinkinder und Säugling bleiben zurück
Regional · 14.08.2026 10:01

Frankfurt: Eltern in Türkei abgeschoben - Kleinkinder und Säugling bleiben zurück

Kurz: Ein Ehepaar wurde aus Frankfurt in die Türkei abgeschoben, während drei Kleinkinder in Deutschland zurückblieben. Der Sorgerechtsstreit ist noch nicht geklärt.

Ein beispielloser Fall der Familientrennung

Ein Vorfall in Frankfurt am Main sorgt derzeit für erhebliches Aufsehen und wirft grundlegende Fragen zum Umgang mit ausländerrechtlichen Maßnahmen bei laufenden familienrechtlichen Verfahren auf. Am Montag, den 3. August, vollzog das Land Hessen die Abschiebung des Ehepaars Özlem A. und Metin K. in die Türkei. Die Besonderheit und der Grund für die öffentliche Empörung liegen in der Tatsache, dass das Paar ohne seine drei kleinen Kinder das Land verlassen musste. Die Kinder, die in Deutschland verblieben sind, befinden sich im Kleinkindalter und im Säuglingsalter. Die Abschiebung erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem die rechtliche Situation bezüglich des Sorgerechts noch keineswegs abschließend geklärt war. Experten und die anwaltliche Vertretung der Familie betonen, dass eine derartige Trennung von Eltern und ihren minderjährigen Kindern in dieser Form in Hessen bisher beispiellos sei. Die betroffenen Eltern wurden unmittelbar aus ihrem bisherigen Lebensumfeld in Deutschland entfernt, während ihre Kinder in staatlicher Obhut zurückblieben. Dieser Vorgang hat eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns entfacht, insbesondere da das Familiengericht noch über zentrale Fragen des Umgangs- und Sorgerechts zu entscheiden hat.

Die Details der Eskalation

Die betroffenen Kinder sind zum Zeitpunkt der Abschiebung drei Jahre, anderthalb Jahre sowie fünf Monate alt. Die Anwältin der Familie, Gönül Halat-Meç, die seit drei Jahrzehnten als Juristin tätig ist, zeigt sich über die Vorgehensweise der Behörden zutiefst erschüttert. Sie betont, dass ein solcher Fall in ihrer langjährigen Laufbahn bisher nicht vorgekommen sei. Die rechtliche Auseinandersetzung um das Sorgerecht ist für den 21. August terminiert, wenn das Hauptsacheverfahren am Familiengericht Frankfurt stattfindet. Erst in diesem Rahmen sollen alle Beteiligten angehört werden, um eine endgültige Entscheidung über das Sorge- und Umgangsrecht zu treffen. Die Anwältin argumentiert, dass durch die vollzogene Abschiebung die gerichtliche Entscheidung in der Praxis vorweggenommen wurde, da ein tatsächlicher Umgang zwischen den in der Türkei lebenden Eltern und den in Deutschland verbliebenen Kindern unter den gegebenen Umständen kaum realisierbar erscheint. Die Familie, die 2023 aus Anatolien nach Deutschland eingereist war, sah sich bereits seit geraumer Zeit mit Vorwürfen des Jugendamtes konfrontiert, die schließlich in der vorläufigen Entziehung des Sorgerechts im Februar mündeten.

Der Hintergrund der familiären Situation

Die Geschichte der Familie in Deutschland ist von einer intensiven Begleitung durch das Jugendamt Frankfurt geprägt. Berichten zufolge war die Behörde bereits längere Zeit aktiv und hatte eine sogenannte Notmutter in den Haushalt integriert, um die leibliche Mutter bei der Betreuung und Versorgung der Kinder zu unterstützen. Die Vorwürfe gegen die Eltern lauteten auf Verwahrlosung der Kinder, mangelnde Ernährung sowie das Versäumnis, wichtige Termine bei Ärzten oder vor Gericht wahrzunehmen. Unterstützer der Familie, darunter Mitglieder der türkischen Gemeinde in Frankfurt, die die Familie seit etwa anderthalb Jahren begleiten, zeichnen ein differenzierteres Bild. Sie berichten, dass die Mutter mit den komplexen Anforderungen und den gesetzlichen Regelungen in Deutschland schlichtweg überfordert gewesen sei und nicht die notwendige Unterstützung erhalten habe. Die Notmutter wurde zwar als sinnvolle Initiative des Jugendamtes wahrgenommen, doch die nun vollzogene dauerhafte Inobhutnahme wird von den Unterstützern kritisch hinterfragt. Die Mutter steht seit der Abschiebung in täglichem Kontakt mit ihren Begleitern und drückt ihre Verzweiflung über die Situation aus.

Die beteiligten Akteure und Institutionen

In diesen komplexen Fall sind mehrere Institutionen und Personen involviert. Auf der einen Seite steht das hessische Innenministerium, das die Abschiebung verteidigt. Die Behörde verweist darauf, dass die Eltern kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland besaßen und somit vollziehbar ausreisepflichtig waren. Das Jugendamt Frankfurt begründet seine Maßnahmen mit eindeutigen Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung, wobei betont wird, dass eine Inobhutnahme stets das letzte Mittel darstelle. Auf der anderen Seite stehen die Eltern, Özlem A. und Metin K., sowie ihre Anwältin Gönül Halat-Meç, die das Vorgehen der Justiz und der Ausländerbehörden scharf kritisiert. Sie bemängelt insbesondere, dass die Eltern im Eilverfahren im Februar das Sorgerecht vorläufig verloren hätten, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Der Hessische Flüchtlingsrat, vertreten durch Geschäftsführer Timmo Scherenberg, begleitet den Fall ebenfalls kritisch. Er sieht in der Abschiebung eine Gefährdung der pädagogischen Ziele des Jugendamtes, die eigentlich auf eine Familienzusammenführung ausgerichtet sein sollten.

Einordnung der behördlichen Entscheidung

Einzuordnen ist das staatliche Handeln in diesem Fall als ein massiver Konflikt zwischen ausländerrechtlichen Vollzugsvorgaben und familienrechtlichen Schutzpflichten. Während das Innenministerium rein auf den Status der Ausreisepflicht fokussiert, argumentieren Kritiker, dass der Einzelfall und die Bindung zwischen Eltern und Kindern hätten stärker gewichtet werden müssen. Die Anwältin der Familie macht deutlich, dass die Abschiebung eine faktische Trennung geschaffen hat, die kaum noch rückgängig zu machen ist. Den Berichten zufolge stellt sich die Frage, ob die Kooperation zwischen den verschiedenen Behörden – also Jugendamt und Ausländerbehörde – in diesem sensiblen Kontext ausreichend war. Das Jugendamt Frankfurt teilte auf Anfrage mit, dass es an Entscheidungen über Abschiebungen oder Abschiebungshaft nicht beteiligt sei. Dennoch bleibt die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit bestehen, dass hier eine familiäre Einheit zerrissen wurde, bevor das Familiengericht eine abschließende Entscheidung treffen konnte. Die Argumentation der Behörde, dass die Eltern in Zukunft aus der Türkei heraus einen Umgang anstreben könnten, wird von Beobachtern als in der Praxis kaum umsetzbar eingestuft.

Offene Fragen und rechtliche Lücken

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige wesentliche Punkte unbeantwortet, die für das Verständnis des Falls von Bedeutung wären. So bleibt unklar, wie genau die Kommunikation zwischen dem Jugendamt und der Ausländerbehörde im Vorfeld der Abschiebung verlief, auch wenn das Jugendamt eine direkte Beteiligung an der Abschiebung verneint. Ebenso offen ist die Frage, welche konkreten Schritte das Jugendamt unternommen hat, um die Eltern vor der Abschiebung über die langfristigen Folgen für das Sorgerecht zu informieren. Zudem ist nicht detailliert bekannt, welche spezifischen medizinischen oder pädagogischen Gründe für die Einstufung eines der Kinder als „Pflegefall“ vorlagen und wie sich dies auf die Einschätzung der Kindeswohlgefährdung auswirkte. Auch die Frage, warum der Eilantrag der Anwältin gegen die Abschiebung vom Verwaltungsgericht trotz des laufenden Sorgerechtsstreits abgewiesen wurde, bleibt in der Tiefe der juristischen Begründung für die Öffentlichkeit schwer nachzuvollziehen. Die genauen Umstände des Streits im Jugendamt Anfang Juli, die zur Inhaftierung der Mutter führten, sind ebenfalls nur aus der Sicht der Betroffenen und der Anwältin dokumentiert.

Die Perspektive für die Zukunft

Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich vom Termin am 21. August ab. An diesem Tag findet das Hauptsacheverfahren vor dem Familiengericht Frankfurt statt. Dort soll endgültig geklärt werden, ob die Kinder wieder bei ihren Eltern leben können oder ob ein Kontakt überhaupt möglich bleibt. Die Eltern hegen die Hoffnung, dass ihre Kinder zu ihnen in die Türkei gebracht werden. Der Hessische Flüchtlingsrat hingegen schätzt eine Rückführung der Eltern nach Deutschland als äußerst unwahrscheinlich ein. Die Anwältin Gönül Halat-Meç sieht durch die Abschiebung die pädagogische Arbeit des Jugendamtes, die auf eine Zusammenführung der Familie abzielte, als gescheitert an. Es droht eine dauerhafte Trennung der Familie. Die rechtliche Situation bleibt somit hochgradig angespannt. Während das Jugendamt betont, dass es weiterhin an der Kooperation mit den Eltern interessiert sei, bleibt abzuwarten, wie das Familiengericht die neue Realität der räumlichen Distanz bewerten wird. Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der drei Kinder und ihrer Eltern haben.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historische-frankfurter-strasse-mit-bruckenarchitektur-30304729/ · Foto: Arlind D
Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/frankfurt-eltern-in-tuerkei-abgeschoben---kleinkinder-und-saeugling-bleiben-zurueck-v1,abschiebung-familie-102.html