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Fall Abdul B.: Kamen Deradikalisierungsgespräche zu spät?
Schlagzeilen · 31.07.2026 16:27

Fall Abdul B.: Kamen Deradikalisierungsgespräche zu spät?

Kurz: Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters Abdul B. wirft Fragen auf: Hätten Deradikalisierungsprogramme bereits in der Untersuchungshaft greifen können?

Ein Fall, der Fragen aufwirft

Der mutmaßliche Attentäter des CSD in Berlin, Abdul B., stand bereits vor der Tat im Fokus der Justiz. Nach einem versuchten Ausreisevorhaben in Richtung des „Islamischen Staates“ (IS) wurde der 21-Jährige im Mai zu einer Jugendstrafe mit Vorbewährung verurteilt. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten entschied sich damals gegen eine Inhaftierung, obwohl das Urteil festhielt, dass künftige Straftaten nicht ausgeschlossen werden könnten. Gleichzeitig attestierte das Gericht dem Angeklagten eine Distanzierung vom IS während der Hauptverhandlung.

Im Nachgang stellt sich nun die Frage, ob die Chancen auf eine erfolgreiche Deradikalisierung ungenutzt blieben. Die Organisation „Violence Prevention Network“ (VPN), die nach dem Urteil prüfen sollte, ob Abdul B. für ein Programm infrage kommt, beschrieb den jungen Mann als äußerst zurückhaltend und kontrolliert. Die Experten sprachen von „Zweckantworten“, die eine echte Einschätzung erschwerten.

Die Rolle der Untersuchungshaft

Strafverteidiger Yalcin Geyhan, der Abdul B. während der Untersuchungshaft vertrat, berichtet von einem unauffälligen Verhalten seines Mandanten. Eine fachpsychologische Bewertung sei ihm als Anwalt jedoch nicht möglich gewesen. Geyhan kritisiert im Rückblick die Intensität der juristischen Aufarbeitung: Ein einziger Verhandlungstag am Amtsgericht Tiergarten sei nicht ausreichend gewesen, um den Sachverhalt hinreichend zu durchdringen. Er plädiert dafür, bei vergleichbaren Fällen bereits in der Untersuchungshaft psychologische Gutachten oder erste Gespräche anzuordnen, um dem Gericht eine fundiertere Entscheidungsgrundlage zu liefern.

Auch die Innenpolitikerin Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) fordert, Deradikalisierungsmaßnahmen deutlich früher anzusetzen. Gerade bei vorbestraften Jugendlichen, die wegen extremistischer Bestrebungen inhaftiert sind, sei ein frühzeitiger Beginn zwingend erforderlich, um eine weitere Radikalisierung hinter Gittern zu verhindern.

Hürden für frühe Beratungsangebote

Die Umsetzung solcher Programme in der Untersuchungshaft gestaltet sich jedoch schwierig. Eine Umfrage des ARD-Magazins „Report Mainz“ bei den Justizministerien der Bundesländer zeigt ein uneinheitliches Bild. Zwar ermöglichen neun Länder Erstgespräche, diese sind jedoch an enge Bedingungen geknüpft:

* Zustimmung von Gericht und Staatsanwaltschaft.

* Freiwilligkeit des Inhaftierten.

* Wahrung der Unschuldsvermutung.

Ein zentrales Problem ist die rechtliche Absicherung der Berater. Da in der Untersuchungshaft noch Ermittlungen laufen, besteht für externe Fachkräfte oft kein Zeugnisverweigerungsrecht. Beratungsstellen wie das Netzwerk „Grenzgänger“ warnen, dass eine Vorladung als Zeuge die pädagogische Vertrauensbasis zerstören würde. Zudem dürfe in diesem Stadium keine „Straftataufarbeitung“ stattfinden, was den Spielraum für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Ideologie stark einschränkt.

Chancen durch frühzeitige Intervention

Trotz der rechtlichen Bedenken betonen einige Experten das Potenzial der Untersuchungshaft als „Lebenskrise“. Ulf Brennecke von der Beratungsstelle „Legato“ berichtet von positiven Erfahrungen mit Inhaftierten, die aufgrund der Isolation in der U-Haft für Gespräche empfänglich seien. Er vermutet, dass viele dieser Personen nach einer rechtskräftigen Verurteilung weniger bereit wären, sich auf eine Distanzierungsberatung einzulassen, da der „Leidensdruck“ und das Bedürfnis nach Kontakt in der Phase davor deutlich höher seien.

Die Debatte um den Fall Abdul B. verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichen Prinzipien wie der Unschuldsvermutung und der Notwendigkeit, präventiv gegen islamistische Radikalisierung vorzugehen. Ob eine frühere Intervention den CSD-Anschlag hätte verhindern können, bleibt spekulativ, doch der Druck auf die Politik, die Rahmenbedingungen für Deradikalisierungsprogramme in Haftanstalten zu verbessern, wächst.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/selbstbewusster-geschaftsmann-am-schreibtisch-30692587/ · Foto: AMORIE SAM
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/csd-anschlag-islamismus-deradikalisierung-100.html