Grünes Licht aus Brüssel für den Medienriesen
Die geplante Übernahme von Warner Bros. Discovery (WBD) durch Paramount Skydance (PSKY) hat eine wichtige Hürde genommen. Die Europäische Kommission hat dem Zusammenschluss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) offiziell zugestimmt. Damit darf einer der größten Leveraged Buyouts der Finanzgeschichte in Europa vollzogen werden, sofern bestimmte wettbewerbsrechtliche Auflagen erfüllt werden.
Während die europäische Behörde den Deal nach eingehender Prüfung in den meisten Bereichen als unbedenklich einstuft, sieht die Situation in den USA deutlich komplexer aus. Dort wurde die 110 Milliarden US-Dollar schwere Transaktion durch ein US-Bundesgericht vorerst gestoppt. Mehrere US-Bundesstaaten haben Klage eingereicht, da sie eine massive Beeinträchtigung des Wettbewerbs bei Film- und Fernsehangeboten befürchten, was Kinos, Kabelnetzbetreiber und letztlich die Verbraucher benachteiligen könnte.
Die Auflage: Fokus auf den Kinofilmvertrieb
Die EU-Kommission teilte die Bedenken der US-Kläger nur in einem spezifischen Punkt: dem Vertrieb von Kinofilmen. Hier besteht eine Besonderheit durch das Joint Venture „United International Pictures“ (UIP), das Paramount gemeinsam mit dem Konkurrenten NBC Universal betreibt. UIP ist für den Vertrieb von Filmen beider Unternehmen in 19 Ländern des EWR zuständig.
Die Wettbewerbshüter befürchteten, dass durch die Integration des Portfolios von Warner Bros. Discovery in dieses Joint Venture eine zu große Marktmacht entstehen würde. Um die Genehmigung zu erhalten, hat sich Paramount Skydance zu folgenden Schritten verpflichtet:
* **Ausstieg aus UIP:** Paramount muss seine Beteiligung an Warner Bros. Discovery innerhalb von 13 Monaten nach Abschluss der Übernahme aus dem Joint Venture UIP herauslösen.
* **Vertriebsbeschränkungen:** Für einen Zeitraum von zehn Jahren dürfen sich Paramount und Universal beim Vertrieb von Kinofilmen im EWR nicht untereinander absprechen.
* **Portfolio-Limitierung:** Ebenfalls für zehn Jahre darf der Distributor von Paramount im EWR neben den eigenen Inhalten nur Filme von maximal einem der drei großen Studios – Disney, Universal oder WBD – vertreiben.
Keine Bedenken in anderen Marktsegmenten
Abgesehen vom Kinosektor hat die EU-Kommission den Zusammenschluss in den Bereichen Filmproduktion, audiovisuelle Inhalte (insbesondere TV-Produktionen), Großhandel mit Programmkanälen sowie im Streaming-Bereich genau unter die Lupe genommen. In diesen Segmenten sieht die Behörde keine Gefahr für den Wettbewerb.
Bei der Prüfung der Filmstudios kam die Kommission zu dem Schluss, dass sowohl in den USA als auch in Europa ausreichend Wettbewerber vorhanden sind. Auch im Bereich der audiovisuellen Dienste, wie etwa bei Streamingplattformen, sieht Brüssel genügend Konkurrenz. Selbst bei den Überschneidungen im Bereich des Kinderfernsehens bewertete die Kommission die Marktmacht als unkritisch, da Streaminganbieter ein breites Angebot an Inhalten für diese Zielgruppe bereithalten, das den Wettbewerb aufrechterhält.
Hintergrund und Ausblick
Der Prozess unter dem Aktenzeichen M.12278 verdeutlicht die regulatorischen Herausforderungen, denen sich globale Medienkonzerne bei derartigen Megafusionen stellen müssen. Während die EU-Kommission ihre Prüfung abgeschlossen hat, bleibt die Zukunft des Deals in den USA ungewiss. Das dortige Verfahren am US-Bezirksgericht für den Norden Kaliforniens (Az. 4:26-CV-07116) wird maßgeblich darüber entscheiden, ob und in welcher Form der Zusammenschluss global umgesetzt werden kann.
Die nächsten Schritte für Paramount Skydance bestehen nun darin, die Auflagen der EU-Kommission umzusetzen und gleichzeitig die juristischen Hürden in den Vereinigten Staaten zu überwinden. Die regulatorischen Vorgaben in Europa zeigen dabei deutlich, dass die Behörden insbesondere bei der Bündelung von Vertriebskanälen für Kinofilme sehr genau hinschauen, um eine marktbeherrschende Stellung zu verhindern.