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Doctolibs Opt-out in Frankreich: Blaupause für Gesundheitsdaten in Deutschland?
Technik · 21.08.2026 12:40

Doctolibs Opt-out in Frankreich: Blaupause für Gesundheitsdaten in Deutschland?

Kurz: Doctolib plant in Frankreich die Nutzung von Gesundheitsdaten für KI-Projekte via Opt-out. Welche Lehren ergeben sich daraus für die deutsche Datenschutzdebatte

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Das Unternehmen Doctolib, bekannt als Plattform für die Online-Terminbuchung bei Ärzten, weitet seine Aktivitäten in Frankreich signifikant aus. Künftig will der Anbieter dort Gesundheitsdaten aus seiner Praxissoftware sowie aus personalisierten digitalen Diensten für Forschungszwecke und das Training von Modellen der Künstlichen Intelligenz (KI) verwenden. Eine Besonderheit dieses Vorgehens ist der Verzicht auf eine explizite, vorherige Einwilligung der Patienten. Stattdessen setzt das Unternehmen auf ein sogenanntes Opt-out-Verfahren. Das bedeutet, dass die betroffenen Nutzer der Datenverarbeitung aktiv widersprechen müssen, sollte eine Nutzung ihrer Informationen für diese Projekte nicht gewünscht sein. Nach offiziellen Angaben des Unternehmens ist dieses Vorhaben derzeit exklusiv auf den französischen Markt begrenzt. Dennoch löst die Ankündigung eine breite Debatte über die Vereinbarkeit von medizinischem Fortschritt, Forschungsfreiheit und dem Schutz sensibler Gesundheitsdaten aus. Experten diskutieren nun, ob ein solches Modell als Blaupause für Deutschland dienen könnte, wo Doctolib ebenfalls zunehmend als Anbieter von Praxisverwaltungssystemen und digitalen Assistenzfunktionen in den Versorgungsalltag eingreift.

Die Einzelheiten der Forschungspläne

Die konkreten Forschungsaktivitäten von Doctolib in Frankreich sollen laut dem Forschungsportal des Unternehmens zum 1. September 2026 anlaufen. Geplant sind zwei zentrale Projekte. Das erste Vorhaben konzentriert sich auf den Einsatz von KI, um medizinische Risiken basierend auf der Krankheitsvorgeschichte präziser vorherzusagen und die Koordination von Versorgungspfaden zu optimieren. Das zweite Projekt widmet sich der Untersuchung der Verlässlichkeit generativer KI-Modelle im medizinischen Kontext. Als Kooperationspartner nennt Doctolib renommierte Institutionen wie Inria, Inserm sowie das HeKA-Team der Universität Paris Cité. Die Datenbasis für diese Vorhaben ist umfangreich: Sie umfasst nicht nur klinische Gesundheitsdaten aus der Praxissoftware, sondern auch demografische Angaben sowie Informationen zu Lebensgewohnheiten von erwachsenen Patienten. Zudem fließen Daten aus dem „Compagnon de santé“ ein, einem digitalen Gesundheitsbegleiter, der Präventionsangebote und den Zugang zur medizinischen Versorgung bündeln soll. Die Speicherdauer für die im Rahmen dieser Forschung genutzten Datensätze ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt.

Hintergrund zur Entwicklung von Doctolib

Die Entwicklung von Doctolib vom reinen Terminvermittler zur umfassenden Gesundheitsplattform ist ein Prozess, der bereits 2013 seinen Anfang nahm. Während das Unternehmen in Deutschland noch stark mit der Terminbuchung assoziiert wird, hat sich das Portfolio in Frankreich deutlich weiterentwickelt. Heute bietet Doctolib dort eine komplexe Software-Suite an, die neben der Terminverwaltung auch Videosprechstunden, sichere Kommunikationswege, Praxisverwaltung und medizinische Dokumentationsfunktionen umfasst. Auch KI-gestützte Assistenzdienste gehören mittlerweile zum Repertoire. Diese technologische Durchdringung des Praxisalltags ist der entscheidende Punkt für die aktuelle Datenschutzdiskussion. Durch die Integration von Dokumentations- und Abrechnungsfunktionen rückt der Anbieter in eine Position, in der er direkten Zugriff auf sensible Datenströme erhält. In Deutschland ist ein ähnlicher Trend erkennbar, da Doctolib auch hierzulande Praxisverwaltungssysteme mit KI-Unterstützung für Telefonie und Dokumentation anbietet. Zwar handelt es sich dabei nicht um eine staatliche elektronische Patientenakte (ePA), doch die Nähe zu den zentralen Arbeitsabläufen in Arztpraxen nimmt stetig zu, was die Anforderungen an Zweckbindung und Datenminimierung verschärft.

Die beteiligten Akteure und rechtliche Einordnung

In die Debatte um diese Pläne sind verschiedene Experten involviert. Dr. Anna Berry, Volljuristin und Forschungsreferentin am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), ordnet die rechtliche Lage ein. Sie betont, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwar europaweit gilt, aber unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung zulässt. Doctolib stützt sich in Frankreich auf das „berechtigte Interesse“ gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO sowie auf die Forschungsregelung für besondere Kategorien personenbezogener Daten in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe j. Zudem verweist das Unternehmen auf die französische Referenzmethodologie MR-004, die eine Sekundärnutzung bereits erhobener Daten unter der Bedingung eines Widerspruchsrechts explizit regelt. Die rechtliche Prüfung ist dabei komplex: Ein Unternehmen kann sich nicht eigenmächtig eine Forschungsbefugnis erteilen. Die Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen wie Inria oder Inserm dient dabei als Indiz für die Seriosität, ersetzt jedoch nicht die notwendige Einzelfallprüfung hinsichtlich der Erforderlichkeit und der Schutzmaßnahmen für die Betroffenen.

Einordnung der Forschungsfreiheit und des Datenschutzes

Einzuordnen ist das Vorhaben so: Die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung ist ein hochsensibles Feld, in dem wirtschaftliche Interessen und das öffentliche Interesse an medizinischem Fortschritt kollidieren können. Den Berichten zufolge ist die Abgrenzung besonders bei privatwirtschaftlichen Akteuren essenziell. Es besteht die Gefahr, dass das „Forschungsetikett“ missbraucht wird, um kommerzielle KI-Anwendungen oder Profilbildungen unter dem Deckmantel der Wissenschaft zu erleichtern. Ein bloßes öffentliches Interesse reicht rechtlich nicht aus, um die Verarbeitung zu rechtfertigen. Stattdessen müssen Zweck, Datenumfang, Empfänger und Speicherdauer transparent offengelegt werden. Dennoch ist das Opt-out-Modell kein per se unzulässiger Weg. Wenn die Forschung auf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage basiert, kann ein niedrigschwelliges Widerspruchsrecht als Schutzinstrument fungieren. Forschungsfreiheit und Datenschutz müssen dabei nicht zwingend als unvereinbare Gegensätze betrachtet werden, sofern die Transparenz gegenüber den Patienten gewahrt bleibt und die Datenverarbeitung verhältnismäßig bleibt.

Offene Fragen und Herausforderungen

Der Quelltext lässt einige Fragen unbeantwortet, die für eine abschließende Bewertung der Situation entscheidend wären. So bleibt offen, wie genau die technische Umsetzung des Widerspruchsrechts in der Praxis aussieht und ob eine differenzierte Wahlmöglichkeit – etwa die Zustimmung zu bestimmten Forschungsfeldern bei gleichzeitiger Ablehnung anderer – überhaupt technisch realisierbar ist. Auch die Frage nach der tatsächlichen Unabhängigkeit der Forschungsprojekte, wenn diese durch ein kommerzielles Unternehmen initiiert werden, wird im Text nur angerissen. Es bleibt zudem unklar, wie die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der strengen Zweckbindung über die fünfjährige Speicherdauer hinweg kontrollieren wollen. Die Lücke zwischen der theoretischen Möglichkeit eines Opt-outs und der praktischen, informierten Entscheidung der Patienten ist ebenfalls ein Punkt, der im Quelltext nicht abschließend geklärt wird. Wie viele Patienten tatsächlich in der Lage sind, die Tragweite der Datenfreigabe zu erfassen, bleibt eine offene Frage, die für den Erfolg eines solchen Modells jedoch maßgeblich ist.

Wie es weitergeht für Deutschland

Obwohl Doctolib betont, dass die aktuellen Projekte in Frankreich bleiben, ist die Entwicklung für den deutschen Markt von hoher Relevanz. In Deutschland existiert mit § 27 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bereits eine Forschungsklausel, die unter strengen Auflagen – etwa der Trennung identifizierender Merkmale und der Anonymisierung – eine Verarbeitung ohne Einwilligung erlaubt. Das Unternehmen erklärt auf Nachfrage, dass künftige Projekte in Deutschland ausschließlich im Rahmen der DSGVO, des BDSG und weiterer nationaler Vorgaben erfolgen würden. Dabei soll der Grundsatz der Datensparsamkeit gewahrt bleiben. Es wird erwartet, dass die französische Entwicklung genau beobachtet wird, da sie als Testlauf für die Akzeptanz und rechtliche Belastbarkeit von Opt-out-Modellen in der Gesundheitsforschung dienen könnte. Ob und wann ein vergleichbares Modell in Deutschland eingeführt wird, bleibt abzuwarten; die Debatte darüber ist durch die französische Vorreiterrolle jedoch bereits jetzt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-arzt-doktor-medizin-6627837/ · Foto: https://kaboompics.com/
Quelle: https://www.heise.de/hintergrund/Interview-Doctolib-Gesundheitsdaten-und-Forschung-per-Opt-out-11421496.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag