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Bürgerwacht-Plan der AfD: Experte sieht rechtliche Bedenken
Schlagzeilen · 30.08.2026 13:30

Bürgerwacht-Plan der AfD: Experte sieht rechtliche Bedenken

Kurz: Die AfD plant in Sachsen-Anhalt eine sogenannte Bürgerwacht. Experten warnen vor massiven verfassungsrechtlichen Hürden und einem Konflikt mit dem Grundgesetz.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, die für den 6. September terminiert ist, hat die AfD ihre sicherheitspolitischen Pläne konkretisiert. Die Partei strebt im Falle einer Regierungsbeteiligung die Etablierung einer sogenannten „Bürgerwacht“ an. Dieses Vorhaben wird von der AfD als eine „dritte Säule“ der Sicherheitsarchitektur im Bundesland deklariert, die neben der regulären Polizei und dem Ordnungsamt agieren soll. Die Ankündigung hat eine Debatte über die rechtliche Zulässigkeit solcher Strukturen ausgelöst. Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, äußerte sich kritisch zu den Plänen. Er sieht in der Konzeption der Bürgerwacht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Während freiwillige Polizeidienste in anderen Bundesländern existieren, unterscheidet sich das Modell der AfD nach Einschätzung des Experten in wesentlichen Punkten, die eine Kollision mit geltendem Verfassungsrecht wahrscheinlich machen. Die AfD, die in aktuellen Umfragen vor der Wahl führt, möchte nach eigenen Angaben „Geschichte schreiben“, während die Pläne für die innere Sicherheit nun verstärkt in den Fokus der juristischen und politischen Prüfung rücken.

Die Einzelheiten der Pläne und die rechtliche Bewertung

Markus Thiel erläutert, dass ein freiwilliger Polizeidienst grundsätzlich möglich sei, sofern er auf einer expliziten gesetzlichen Grundlage auf Landesebene basiere. Als Vergleich führt er Bayern an, wo Angehörige einer „Sicherheitswacht“ unter klar definierten Bedingungen agieren dürfen, etwa durch Identitätsfeststellungen, Befragungen oder das Aussprechen von Platzverweisen. Das AfD-Modell in Sachsen-Anhalt geht jedoch über diese etablierten Strukturen hinaus. Thiel kritisiert insbesondere die Bezeichnung „Bürgerwacht“. Er weist darauf hin, dass dieser Begriff – ob beabsichtigt oder nicht – Assoziationen zu einer „Bürgerwehr“ wecke. Die Einführung einer solchen Gruppierung mit hoheitlichen Befugnissen sei rechtlich unzulässig. Ein zentraler Punkt der Kritik ist die geplante Einbettung als „dritte Säule“ der Sicherheit. Hier sieht Thiel einen direkten Widerspruch zu Artikel 33 des Grundgesetzes. Dieser Artikel besagt, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Die geplante Schulung von Privatpersonen für diese Aufgaben kollidiert laut Thiel mit diesem Funktionsvorbehalt.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die politische Ausgangslage in Sachsen-Anhalt ist durch eine starke Dynamik geprägt. Das ZDF-Politbarometer zeigt, dass die AfD vor der Wahl deutlich führt. Die Partei hat ihre Absicht erklärt, im Falle einer Regierungsmehrheit grundlegende Veränderungen im Bundesland vorzunehmen. Der Sicherheitsaspekt nimmt dabei eine zentrale Rolle im Wahlprogramm ein. Die Diskussion um die Bürgerwacht ist eingebettet in eine breitere Debatte über die politische Ausrichtung der Partei, die durch Akteure wie Ulrich Siegmund repräsentiert wird. Während die AfD ihre Vision einer sichereren Gesellschaft propagiert, warnen Experten vor einer Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Debatte ist nicht isoliert zu betrachten, sondern steht im Kontext der allgemeinen politischen Stimmungslage und der Bestrebungen der AfD, ihre Machtbasis in Sachsen-Anhalt auszubauen. Die Vorbereitungen auf den Wahltag am 6. September laufen auf Hochtouren, wobei die sicherheitspolitischen Konzepte der Partei nun zunehmend einer kritischen Prüfung durch Rechtswissenschaftler unterzogen werden, um die Tragweite möglicher Regierungsentscheidungen zu antizipieren.

Die Beteiligten und ihre Rollen

Die Debatte wird von verschiedenen Akteuren geprägt. Auf der einen Seite steht die AfD in Sachsen-Anhalt, die mit ihrem Programm zur Landtagswahl eine Umgestaltung der Sicherheitsstrukturen anstrebt. Innerhalb der Partei wird Ulrich Siegmund als eine zentrale Figur und Vertreter des radikalen Programms wahrgenommen. Auf der anderen Seite steht Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, der als unabhängiger Experte die verfassungsrechtlichen Implikationen bewertet. Er mahnt zur Vorsicht und betont die Notwendigkeit einer strikten Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zudem spielt das Bundeskriminalamt eine Rolle, da es den polizeilichen Informationsverbund koordiniert, dessen Integrität bei einer nicht mehr uneingeschränkt verfassungskonform agierenden Landesregierung in Frage gestellt werden könnte. Auch die Rolle der regulären Polizeibeamten wird thematisiert, da bei einer Regierungsübernahme durch die AfD mit internen Spannungen, Abwanderungen in andere Bundesländer oder rechtlichen Auseinandersetzungen vor Verwaltungsgerichten gerechnet wird.

Einordnung der verfassungsrechtlichen Risiken

Den Berichten zufolge ist die geplante Bürgerwacht nicht nur ein organisatorisches, sondern ein tiefgreifendes rechtliches Problem. Einzuordnen ist das so: Wenn eine Regierung hoheitliche Aufgaben an Personen überträgt, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, droht ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Thiel warnt zudem eindringlich vor der Gefahr von Racial Profiling, also Kontrollen, die lediglich auf äußeren Merkmalen wie Hautfarbe oder Sprache basieren. Er betont, dass eine Beteiligung an einem freiwilligen Polizeidienst zwingend an ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gebunden sein müsse. Es dürfe keinesfalls dazu kommen, dass sich Personen mit einer rechtsextremistischen Vergangenheit, etwa aus ehemaligen Wehrsportgruppen, in solchen Strukturen einbringen. Die Einordnung der Situation durch den Juristen macht deutlich, dass die von der AfD angestrebte „dritte Säule“ das Potenzial hat, den Rechtsstaat zu destabilisieren. Besonders kritisch bewertet der Experte auch die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, da die Kooperation im Bereich der Nachrichtendienste und der polizeilichen Informationssysteme verfassungsrechtlich eng mit der Verfassungstreue der handelnden Akteure verknüpft ist.

Offene Fragen und Lücken im Konzept

Der Quelltext lässt einige Fragen offen, die für eine vollständige Beurteilung der AfD-Pläne wesentlich wären. Es bleibt unklar, wie genau die AfD die rechtliche Hürde des Artikels 33 des Grundgesetzes umgehen will, ohne die Verfassung direkt zu verletzen. Ebenso fehlen konkrete Details zur Rekrutierung und Ausbildung der Mitglieder der Bürgerwacht. Der Text nennt keine spezifischen Auswahlkriterien, die über die allgemeine Forderung nach einer Verfassungstreue hinausgehen. Auch bleibt offen, wie die Partei beabsichtigt, die Akzeptanz innerhalb der regulären Polizei zu sichern, wenn bereits jetzt von einer möglichen Abwanderung von Beamten ausgegangen wird. Des Weiteren gibt der Text keine Auskunft darüber, welche spezifischen gesetzlichen Regelungen die AfD im Falle einer Regierungsbildung konkret vorlegen würde, um die Bürgerwacht zu legitimieren. Die Frage, wie ein Gericht im Falle einer Klage gegen eine solche Institution entscheiden würde, bleibt ebenfalls spekulativ, da der Experte lediglich die verfassungsrechtliche Problematik aufzeigt, aber keine Prognose über den Ausgang möglicher Rechtsstreitigkeiten abgibt.

Wie es weitergeht

Die unmittelbare Zukunft hängt vom Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September ab. Sollte die AfD eine Regierungsmehrheit erreichen, stünde die Partei vor der Herausforderung, ihre angekündigten Pläne in konkretes Regierungshandeln zu übersetzen. Dies würde zwangsläufig zu einer juristischen Auseinandersetzung führen, da sowohl die Gesetzgebung auf Landesebene als auch die Umsetzung der Maßnahmen durch Verwaltungsgerichte geprüft werden könnten. Der Experte Markus Thiel deutet an, dass bei einer nicht verfassungskonformen Ausrichtung der Regierung die Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und anderen Sicherheitsbehörden des Bundes auf dem Spiel stehen könnte. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie die Wähler auf die Debatte um die Bürgerwacht reagieren und ob die AfD ihre Pläne im Wahlkampf weiter präzisiert. Für die Landespolitik in Sachsen-Anhalt bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, in der die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zum zentralen Thema der politischen Auseinandersetzung geworden ist. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierbarkeit der Bürgerwacht wird erst nach der Wahl fallen, sofern die AfD tatsächlich in die Regierungsverantwortung gelangt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadtische-bauszene-in-der-bratislava-strasse-30668026/ · Foto: William Gevorg Urban
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-sachsen-anhalt-buergerwacht-plan-100.html