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BGH betont strenge Regeln für Ärzte-Siegel
Schlagzeilen · 30.07.2026 14:08

BGH betont strenge Regeln für Ärzte-Siegel

Kurz: Der Bundesgerichtshof hat hohe Hürden für Ärzte-Siegel gesetzt. Werbliche Auszeichnungen, die auf Gebühren basieren, müssen künftig strenge Transparenzregeln er

Höhere Anforderungen an Transparenz bei medizinischen Auszeichnungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil zur Werbung mit Ärzte-Siegeln gefällt. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Praxis der Zeitschrift Focus Gesundheit, die regelmäßig Ärztelisten veröffentlicht und ausgewählten Medizinern gegen eine Gebühr von rund 2.000 Euro das Recht einräumt, mit Titeln wie „Top Mediziner“ oder „Focus Empfehlung“ zu werben. Die Wettbewerbszentrale, ein Verband zur Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen, hatte gegen diese Praxis geklagt und nun vor dem obersten deutschen Zivilgericht einen Erfolg erzielt.

Der Erste Zivilsenat des BGH unter dem Vorsitz von Richter Thomas Koch stellte klar, dass für die entgeltliche Vergabe solcher Siegel im Gesundheitssektor besonders strenge Maßstäbe gelten. Diese Anforderungen beziehen sich sowohl auf das zugrundeliegende Testverfahren als auch auf die visuelle Gestaltung der Logos.

Warum die bisherige Praxis in der Kritik steht

Der Kernpunkt der richterlichen Entscheidung liegt in der Gefahr einer Irreführung. Nach Auffassung des BGH erwecken die Siegel bei Patienten den Eindruck einer objektiven, neutralen Prüfung – ähnlich einem Gütesiegel von Institutionen wie der Stiftung Warentest. Die Realität der Focus-Auszeichnungen sieht jedoch anders aus: Die Bewertungen basieren maßgeblich auf subjektiven Faktoren wie Kollegenempfehlungen, Patientenbewertungen und Selbstauskünften der Mediziner selbst.

Das Problem aus Sicht der Richter: Die Logos lassen für den Verbraucher nicht erkennen, auf welchen Kriterien das Urteil basiert und wer die zugrundeliegenden subjektiven Einschätzungen abgegeben hat. Da die Entstehung des Urteils für Außenstehende intransparent bleibt, sieht das Gericht die Gefahr, dass Patienten in ihrer Wahl des Arztes durch eine vermeintliche Objektivität in die Irre geführt werden könnten.

Rechtliche Einordnung und Folgen

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Branche. Der BGH betonte, dass beim Thema Gesundheit die „Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit“ einer Werbeaussage oberste Priorität haben müssen. Der Schutz der Verbraucher wiegt hier schwerer als die unternehmerische Freiheit der Medienhäuser. Das Gericht stellte explizit fest, dass die Pressefreiheit nicht als Argument dienen kann, um die strengen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben bei der Gesundheitswerbung zu umgehen.

Die Rolle der Vorinstanz

Ob die konkrete Ausgestaltung der Focus-Siegel in den Jahren 2020 und 2021 tatsächlich als wettbewerbswidrig einzustufen ist, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) München erneut bewerten. Der BGH hat das Verfahren an das OLG zurückverwiesen, da die Vorinstanz die Bedeutung der subjektiven Bewertungselemente bei der Urteilsfindung nicht ausreichend gewürdigt hatte. Das OLG München ist nun an die strengen Vorgaben des BGH gebunden.

Ausblick für die Gesundheitswerbung

Experten gehen davon aus, dass die bisherige Form der Siegelvergabe nach diesem Urteil kaum noch Bestand haben dürfte. Werbliche Auszeichnungen, die auf einer kostenpflichtigen Basis beruhen, müssen künftig deutlich klarer kommunizieren, wie genau das Urteil zustande gekommen ist. Für Mediziner bedeutet dies, dass sie bei der Nutzung solcher Siegel künftig ein höheres rechtliches Risiko eingehen, sollten die zugrundeliegenden Kriterien nicht transparent und nachvollziehbar belegt werden können.

Das Urteil markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz bei der Suche nach medizinischer Versorgung. Patienten sollen sich künftig besser darauf verlassen können, dass Auszeichnungen auf einer fundierten und nachvollziehbaren Basis stehen, statt lediglich ein Marketinginstrument für zahlende Ärzte darzustellen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-frau-suche-suchen-7579817/ · Foto: cottonbro studio
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/bgh-urteil-focus-aerzte-siegel-100.html