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Bafög-Reform: Was das Kabinett heute beschlossen hat
Schlagzeilen · 12.08.2026 12:15

Bafög-Reform: Was das Kabinett heute beschlossen hat

Kurz: Das Bundeskabinett hat eine Bafög-Reform beschlossen. Die Erhöhungen kommen jedoch später als geplant. Die Details zu Zeitplan, Beträgen und Digitalisierung.

Was geschehen ist – die Kernmeldung zur Bafög-Reform

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 die lang erwartete Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) offiziell beschlossen. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Punkt in den Verhandlungen der schwarz-roten Koalition, die zuvor von erheblichen internen Differenzen geprägt waren. Kern der Reform ist eine schrittweise Erhöhung der Förderbeträge sowie eine umfassende Modernisierung der Antragstellung. Dennoch gibt es einen wesentlichen Wermutstropfen für die Studierenden: Die eigentlich für das kommende Wintersemester 2026 geplante Anhebung der Leistungen wird zeitlich nach hinten verschoben. Die Regierung begründet diesen Schritt mit dem notwendigen Ausgleich zwischen sozialpolitischen Zielen und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage. Während die Wohnkostenpauschale erst ab dem Sommersemester 2027 steigen soll, greifen die Anpassungen des Grundbedarfs in mehreren Stufen bis zum Jahr 2029. Die Reform umfasst zudem eine Digitalisierungsoffensive und eine automatische Anpassung der Einkommensgrenzen, um die Förderung langfristig verlässlicher zu gestalten. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Phase der Unsicherheit, in der die Umsetzung des Vorhabens aufgrund von Spardebatten innerhalb der Regierungskoalition zwischen Union und SPD mehrfach in Frage gestellt worden war.

Die Einzelheiten der neuen Förderstruktur

Die konkreten Zahlen der Reform zeigen eine deutliche Staffelung. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, wird von derzeit 380 Euro auf 440 Euro angehoben. Diese Änderung tritt zum Sommersemester 2027 in Kraft. Der Grundbedarfssatz soll ebenfalls steigen: Zum Wintersemester 2027/2028 ist eine Anhebung auf maximal 503 Euro monatlich vorgesehen. Ab dem Sommersemester 2029 soll der Betrag schließlich auf 563 Euro monatlich anwachsen. Damit erreichen die Bafög-Sätze das Niveau der aktuellen Grundsicherung. Ein weiterer technischer Aspekt ist die automatische Anpassung der Einkommensgrenzen. Ab dem Wintersemester 2028/2029 sollen diese Freibeträge jährlich um 1,5 Prozent steigen. Dies soll verhindern, dass durch Inflation oder allgemeine Lohnsteigerungen Studierende aus der Förderberechtigung herausfallen. Zudem entfällt künftig der Leistungsnachweis, den Studierende bisher ab dem fünften Fachsemester erbringen mussten. Die Förderung bleibt jedoch weiterhin an die Regelstudienzeit gebunden, wobei eine Verlängerung um ein Semester möglich bleibt. Die Bundesregierung plant zudem, den gesamten Antragsprozess künftig ausschließlich digital abzuwickeln, um die Bürokratie für Verwaltung und Antragsteller spürbar zu reduzieren.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Bafög-Reform war Gegenstand langwieriger und teils öffentlicher Auseinandersetzungen innerhalb der Regierung. Der Koalitionsvertrag sah ursprünglich vor, die Erhöhung bereits zum Oktober 2026 umzusetzen. In den Monaten vor dem Kabinettsbeschluss geriet das Vorhaben jedoch unter Druck. Sowohl Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) als auch der damalige Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn hatten die Finanzierbarkeit der Erhöhung angesichts des hohen Spardrucks im Bundeshaushalt öffentlich in Zweifel gezogen. Dies führte zu einer Phase der Ungewissheit, in der die SPD vehement auf die Einhaltung der vereinbarten Ziele drängte. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar betonte, dass die SPD in mehreren Gesprächsrunden den Koalitionspartner von der Notwendigkeit der Reform überzeugen musste. Der Kompromiss, der nun gefunden wurde, spiegelt den schwierigen Abwägungsprozess zwischen sozialer Unterstützung und fiskalischer Disziplin wider. Die Debatte verdeutlichte, dass sozialpolitische Leistungen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation stärker als bisher unter dem Vorbehalt der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stehen, was die Verzögerung des ursprünglichen Zeitplans erklärt.

Die beteiligten Akteure und ihre Positionen

Die Entscheidung trägt die Handschrift verschiedener politischer Akteure. Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) betonte die Bedeutung des Bafögs als Instrument zur Förderung von Talenten und zur Stärkung der Fachkräftebasis. Sie hob zudem die Entbürokratisierung durch die Digitalisierung hervor. Innerhalb der SPD-Fraktion setzte sich insbesondere die Berichterstatterin Lina Seitzl für eine verlässlichere Gestaltung der Förderung ein, etwa durch die automatische Anpassung der Einkommensgrenzen. Auf der Gegenseite vertrat die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Inge Gräßle die Position, dass staatliche Leistungen nicht losgelöst von der wirtschaftlichen Lage betrachtet werden können, was den Druck auf die Sozialausgaben unterstrich. Die Opposition, vertreten durch die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Nicole Gohlke, übte scharfe Kritik. Sie bezeichnete das Vorgehen als „Sparen auf Raten“ und forderte eine sofortige Anhebung auf ein armutsfestes Niveau sowie einen regional gestaffelten Mietzuschuss. Auch die Forderung nach einer reinen Zuschussfinanzierung ohne Rückzahlungsverpflichtung wurde von der Linken erneut in den Raum gestellt.

Einordnung der Reformschritte

Einzuordnen ist der Kabinettsbeschluss als ein politischer Kompromiss, der den Spagat zwischen den unterschiedlichen Prioritäten der Koalitionspartner sucht. Den Berichten zufolge ist die Verschiebung der Erhöhung auf 2027 beziehungsweise 2029 ein direktes Resultat des Spardrucks, dem sich die Union verpflichtet fühlt. Die SPD konnte sich zwar mit dem Grundsatz der Erhöhung durchsetzen, musste jedoch bei der zeitlichen Umsetzung deutliche Abstriche machen. Die automatische Anpassung der Einkommensgrenzen ist als strukturelle Verbesserung zu werten, da sie das System krisenfester gegenüber der Inflation macht. Dass die Förderung nun bis zum Erreichen des Grundsicherungsniveaus im Jahr 2029 angehoben wird, zeigt den langfristigen Anspruch der Regierung, das Bafög als zentrales Instrument der sozialen Teilhabe zu erhalten. Die Kritik der Opposition deutet jedoch darauf hin, dass die Reform für viele Betroffene hinter den Erwartungen zurückbleibt, insbesondere angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten, die viele Studierende bereits heute vor existenzielle Herausforderungen stellen.

Offene Fragen zur Umsetzung

Trotz des Kabinettsbeschlusses bleiben einige zentrale Punkte ungeklärt. Der Quelltext lässt offen, ab welchem genauen Zeitpunkt der Bafög-Antrag ausschließlich digital eingereicht werden muss. Die Umstellung auf ein rein digitales Verfahren ist zwar als Ziel definiert, ein konkreter Zeitplan für den Abschluss dieser Umstellung fehlt jedoch. Ebenso bleibt unklar, wie die Verwaltung die technische Infrastruktur für diesen Prozess kurzfristig bereitstellen will, um die versprochene Entlastung tatsächlich zu erreichen. Des Weiteren ist offen, wie die Bundesregierung auf die Forderungen nach einer regionalen Staffelung der Wohnkostenpauschale reagieren wird, da die aktuelle Reform diese Differenzierung nicht vorsieht. Auch die Frage, ob die Rückzahlungsmodalitäten – aktuell muss die Hälfte des Bafögs zurückgezahlt werden – in Zukunft noch einmal grundlegend reformiert werden könnten, bleibt unbeantwortet. Die Regierung hat sich hierzu im Rahmen des aktuellen Beschlusses nicht festgelegt, was Raum für weitere politische Debatten lässt.

Wie es weitergeht: Ausstehende Schritte

Der Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 ist lediglich ein Zwischenschritt im Gesetzgebungsprozess. Da das Gesetz noch nicht in Kraft ist, muss die Reform nach der parlamentarischen Sommerpause den Bundestag passieren. Die Abgeordneten werden in den kommenden Monaten über die Details beraten und das Gesetz in den Ausschüssen finalisieren. Erst nach der Verabschiedung durch das Parlament und der anschließenden Unterzeichnung kann das Gesetz in Kraft treten. Die Studierenden müssen sich also noch gedulden, bis die ersten Anpassungen der Wohnkostenpauschale zum Sommersemester 2027 greifen. Für die Jahre danach sind weitere gesetzliche Anpassungen notwendig, um die schrittweise Erhöhung des Grundbedarfs bis 2029 sicherzustellen. Die Regierung steht unter Beobachtung, ob sie den Zeitplan einhalten kann oder ob weitere wirtschaftliche Faktoren zu erneuten Verzögerungen führen werden. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Studierenden werden die parlamentarischen Beratungen nach der Sommerpause genau verfolgen, um zu sehen, ob das Vorhaben in der geplanten Form umgesetzt wird.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-trainiert-auf-pilates-reformer-im-studio-31509824/ · Foto: Flexity Yoga & Pilates
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/bafoeg-reform-erhoehung-563-euro-100.html