Behördliche Überwachung trotz Risikoeinstufung
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin rücken die Sicherheitsvorkehrungen der Behörden in den Fokus. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung belegen, dass der mutmaßliche Attentäter, der 26-jährige Abdul B., den Sicherheitsbehörden seit langem bekannt war. Ein spezielles Analysetool des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte den Mann bereits wenige Wochen vor der Tat als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dennoch gelang es dem Islamisten, am Samstagabend einen Transporter in eine Menschenmenge im Großen Tiergarten zu steuern, wobei eine Frau ums Leben kam und über zwanzig Personen verletzt wurden.
Werdegang und Radikalisierung
Abdul B., ein in Berlin geborener deutscher Staatsbürger libanesischer Abstammung, war den Behörden bereits als Jugendlicher durch Straftaten aufgefallen. Sicherheitskreise führen seine Radikalisierung auf das Jahr 2020 zurück, wobei ein Prediger in einer Kreuzberger Moschee eine prägende Rolle gespielt haben soll. Ab 2021 trat er im Umfeld einer islamistischen Gruppierung namens „Siraatul Haqq“ in Erscheinung, die in Neukölln aktiv war.
Im Mai 2025 gelangte B. in den Fokus der Ermittler, als er versuchte, sich Dschihadisten anzuschließen. Nach einer Festnahme im Libanon und einer dortigen Haftstrafe kehrte er im November 2025 nach Deutschland zurück, wo er umgehend am Flughafen BER festgenommen wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin leitete ein Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein.
Die Rolle der Justiz und das GTAZ
Im Januar 2026 wurde Abdul B. offiziell als „Gefährder“ eingestuft – eine Kategorie für Personen, denen die Polizei jederzeit schwere Gewalttaten zutraut. Trotz der Einschätzung des Berliner Jugendschöffengerichts, das B. „schwere Schuld“ attestierte und eine Bewährungsstrafe aufgrund mangelnder Prognose zunächst ablehnte, kam er im Mai 2026 aus der Untersuchungshaft frei. Das Gericht setzte auf eine „Vorbewährung“ unter Auflagen, während die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) befasste sich mehrfach mit dem Fall. Noch in der ersten Maihälfte 2026 warnten Experten vor einem erheblichen Risiko, dass B. erneut ausreisen oder einen Anschlag verüben könnte. Dennoch blieb er auf freiem Fuß, was das Berliner Landeskriminalamt (LKA) zu einer engmaschigen Überwachung veranlasste.
Das BKA-Tool RADAR-iTE
Die Einstufung als „Hochrisikoperson“ basierte auf dem System „RADAR-iTE“ (Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus). Dieses Tool priorisiert Überwachungsmaßnahmen anhand von Faktoren wie Gewaltbereitschaft, sozialem Umfeld und krimineller Vorgeschichte. Obwohl das System für Abdul B. die Kategorie „Rot“ ausgab, wurden die physischen Observationsmaßnahmen nach rund zehn Tagen gelockert, da das LKA keine Anzeichen für ein unmittelbar „aktionsorientiertes Verhalten“ feststellen konnte.
Letzte Schritte vor dem Anschlag
Die technische Überwachung, einschließlich der Kameraüberwachung seines Hauseingangs, blieb bestehen. Anfang Juli 2026 löste eine Wohnungsdurchsuchung nach der Sichtung eines waffenähnlichen Gegenstands einen Einsatz aus, bei dem sich die vermeintliche Pistole jedoch als Spielzeugwaffe herausstellte. Am Tattag selbst zeichnete die installierte Kamera auf, wie B. sein Haus verließ. Kurz darauf ereignete sich das Attentat. Die Sicherheitsbehörden betonen, dass sie die Gefährlichkeit von B. nicht ignoriert hätten, doch der konkrete Entschluss zur Tat blieb für die Ermittler bis zuletzt unbemerkt.