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Angeklagter gesteht Mord an Amy Lopez
Schlagzeilen · 18.08.2026 12:33

Angeklagter gesteht Mord an Amy Lopez

Kurz: Über 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der US-Touristin Amy Lopez in Koblenz hat der Prozess gegen einen 81-jährigen Angeklagten begonnen. Er legte ein Geständn

Ein spätes Geständnis vor dem Landgericht Koblenz

Mehr als drei Jahrzehnte nach dem grausamen Verbrechen an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez in Koblenz hat am 18. August 2026 der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der heute 81 Jahre alte Angeklagte erschien zum Auftakt der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Koblenz. Das öffentliche Interesse an dem Fall ist groß, da das Schicksal der jungen Frau über so viele Jahre hinweg ungeklärt blieb und als sogenannter Cold Case die Ermittler beschäftigte. Zum Prozessauftakt sorgte der Beschuldigte für eine unmittelbare Wendung: Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Volker Klein, ließ er erklären, dass er die ihm zur Last gelegten Taten vollumfänglich einräume. Als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin den Angeklagten direkt ansprach und fragte, ob dieses Geständnis der Wahrheit entspreche, bestätigte der 81-Jährige dies knapp mit einem Nicken und einem hörbaren „Ja“. Der Angeklagte, der mit einem Rollator in den Gerichtssaal kam und ein dunkelgraues T-Shirt trug, wirkte während der Verlesung der Anklageschrift aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die damals 24-jährige Touristin aus niedrigen Beweggründen sowie heimtückisch und zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet zu haben.

Die grausamen Details des Tathergangs

Die Ermittlungsbehörden rekonstruierten den Ablauf des Verbrechens, das sich am 26. September 1994 in Koblenz ereignete. Die US-amerikanische Studentin Amy Lopez befand sich damals als Touristin in der Stadt. Ihr Ziel war die Besichtigung der bekannten Festung Ehrenbreitstein, wo sie zudem in der dortigen Jugendherberge übernachten wollte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damals 49-jährige Angeklagte die junge Frau unter einem Vorwand in das abgelegene General-von-Aster-Zimmer auf dem Festungsgelände lockte. Dort soll er die Situation ausgenutzt haben, um die Frau zu fesseln und sie sexuell zu missbrauchen. Die Anklage beschreibt den weiteren Verlauf als besonders brutal: Der Täter soll die 24-Jährige mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt, sie zudem gewürgt und schließlich mit einem Stein auf sie eingeschlagen haben, um sie zu töten. Die Leiche der jungen Frau wurde nur kurze Zeit nach der Tat von Kindern entdeckt, die auf dem Gelände spielten. Diese schreckliche Entdeckung führte damals zu einer intensiven Suche nach dem Täter, die jedoch über Jahrzehnte hinweg ergebnislos blieb, bis moderne forensische Methoden den entscheidenden Durchbruch brachten.

Ein langer Weg zum Cold Case und die neuen Ermittlungen

Der Fall Amy Lopez blieb über 30 Jahre lang ein ungelöstes Rätsel. Der heute 81-jährige Angeklagte war den Behörden bereits in der Vergangenheit aufgefallen. Fünf Jahre nach dem Mord an der US-Touristin geriet er im Zusammenhang mit einer versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Polizei. Er wurde für dieses Verbrechen zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Im Zuge dieses Verfahrens wurde seine DNA in der polizeilichen Datenbank gespeichert. Aufgrund gesetzlicher Löschfristen war diese Probe jedoch später nicht mehr verfügbar, was die Ermittlungen im Mordfall Lopez massiv erschwerte. Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler bestätigte zudem, dass der Mann bereits in den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Wende im Fall Lopez kam erst durch eine Neubewertung des Cold Case, bei der andere Personen als in früheren Phasen der Ermittlungen in den Fokus rückten. Durch moderne Analysemethoden, die vom Hessischen Landeskriminalamt angewandt wurden, konnten die am Hosenbund der Getöteten gesicherten DNA-Spuren nach über drei Jahrzehnten erneut untersucht werden. Nachdem der Verdächtige im Jahr 2026 freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hatte, konnte diese zweifelsfrei mit den Tatortspuren in Verbindung gebracht werden, was im Februar 2026 zur Festnahme des Mannes in einem Seniorenheim im Raum Koblenz führte.

Die Akteure im Gerichtssaal

Im Zentrum des Prozesses steht der 81-jährige Angeklagte, dessen Schuldfähigkeit von einem psychiatrischen Sachverständigen bereits vorab begutachtet wurde. Der Experte, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig ist, kommt zu dem vorläufigen Schluss, dass der Mann trotz seines hohen Alters voll schuldfähig ist. Zwar attestiert der Gutachter dem Angeklagten eine „chronische Vergewaltigungsdisposition mit mangelnder Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub“, doch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schuldfähigkeit zur Tatzeit im Jahr 1994 eingeschränkt oder gar aufgehoben gewesen wäre. Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin leitet das Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft durch Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler vertreten wird. Die Verteidigung übernimmt Rechtsanwalt Volker Klein, der das umfassende Geständnis seines Mandanten zum Prozessauftakt erklärte. Neben den juristischen Vertretern sind auch die forensischen Experten des Hessischen Landeskriminalamtes von zentraler Bedeutung, da ihre Arbeit an den alten DNA-Spuren die Grundlage für die Anklageerhebung bildete. Der Sachverständige wird seine endgültige Einschätzung zur psychischen Verfassung des Angeklagten erst gegen Ende der Hauptverhandlung abgeben, nachdem alle Beweise gewürdigt wurden.

Einordnung der juristischen und historischen Dimension

Einzuordnen ist dieser Prozess als ein bedeutendes Beispiel für die Möglichkeiten moderner Kriminaltechnik bei der Aufklärung von sogenannten Cold Cases. Dass ein Fall nach über 30 Jahren durch die erneute Untersuchung von DNA-Spuren vor Gericht gebracht werden kann, unterstreicht die Relevanz der kontinuierlichen Neubewertung alter Akten. Den Berichten zufolge war es gerade der Wechsel der Ermittlungsperspektive, der den entscheidenden Anstoß gab, den heute 81-Jährigen erneut ins Visier zu nehmen. Die Tatsache, dass der Angeklagte bereits in den Jahrzehnten vor dem Mord an Amy Lopez straffällig geworden war, wirft zudem Fragen über die Wirksamkeit früherer Strafverfolgungsmaßnahmen auf. Die juristische Bewertung konzentriert sich nun auf die Schwere der Schuld, wobei das Geständnis des Angeklagten eine zentrale Rolle spielt. Dass der Mann trotz seines Alters und der langen Zeitspanne seit der Tat voll schuldfähig sein soll, ist eine wesentliche Feststellung des psychiatrischen Gutachtens, die den weiteren Verlauf des Prozesses maßgeblich beeinflussen wird. Die juristische Aufarbeitung dient nicht nur der Sühne für das Verbrechen an der jungen Frau, sondern schließt auch ein Kapitel der Koblenzer Kriminalgeschichte, das die Öffentlichkeit über Generationen hinweg beschäftigt hat.

Offene Fragen und der weitere Zeitplan

Trotz des Geständnisses bleiben einige Aspekte des Falls im Dunkeln. Der Quelltext macht keine Angaben dazu, warum der Angeklagte nach seiner Haftstrafe für die versuchte Vergewaltigung in den 1990er-Jahren nicht bereits früher im Zusammenhang mit dem Mord an Amy Lopez überführt werden konnte, abgesehen von der Löschung seiner DNA-Daten. Auch bleibt offen, ob der Angeklagte weitere, bisher unentdeckte Taten begangen hat, obwohl die Staatsanwaltschaft frühere Straftaten in den 60er- bis 80er-Jahren erwähnte. Zudem wird nicht detailliert erläutert, welche spezifischen „neuen Ermittlungsansätze“ dazu führten, dass der Mann 2026 überhaupt erneut in den Fokus der Ermittler geriet, bevor die DNA-Analyse den Beweis erbrachte. Wie es weitergeht, ist hingegen klar definiert: Das Landgericht Koblenz hat für das Verfahren insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess ist straff organisiert, um eine zügige Aufarbeitung zu gewährleisten. Nach der aktuellen Planung der Justizbehörden ist mit einem Urteil gegen den 81-Jährigen am 9. September 2026 zu rechnen. Bis dahin wird der psychiatrische Sachverständige seine endgültige Expertise vorlegen, und das Gericht wird die Beweisaufnahme abschließen, um eine rechtskräftige Entscheidung zu treffen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/fahrzeugblaues-notlicht-eingeschaltet-532001/ · Foto: Pixabay
Quelle: https://www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/amy-lopez-mordprozess-beginnt-100.html