Höhere Hürden für medizinische Auszeichnungen
Bei der Suche nach dem passenden Arzt verlassen sich viele Patienten auf Empfehlungen und Rankings in Fachmagazinen. Doch die Vergabe solcher Auszeichnungen steht nun unter strengerer Beobachtung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass an Ärztesiegel wie „FOCUS Top Mediziner“ hohe Anforderungen zu stellen sind, um eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.
Der Hintergrund des Rechtsstreits
Auslöser der Entscheidung war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Burda-Verlag, der das Magazin „FOCUS Gesundheit“ herausgibt. Das Magazin veröffentlicht regelmäßig Ärztelisten, in denen Mediziner nach Fachbereichen sortiert empfohlen werden. Ausgewählte Ärzte erhalten daraufhin ein Siegel, das sie als „TOP Mediziner“ oder „FOCUS-Empfehlung“ ausweist. Die betroffenen Mediziner können diese Siegel gegen eine jährliche Lizenzgebühr – im Jahr 2020 lagen diese bei rund 1.900 bis 2.000 Euro – für ihre eigene Werbung sowie auf ihren Webseiten nutzen.
Die Wettbewerbszentrale kritisierte dabei nicht die Erstellung der Listen an sich, sondern die Art und Weise der Siegelvergabe. Die Argumentation: Die Auszeichnungen erwecken beim Patienten den Eindruck einer objektiven und sachgerechten Qualitätsprüfung, die jedoch aufgrund der zugrunde liegenden Kriterien nicht gegeben sei.
Kritik an der Methodik
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbszentrale ist die mangelnde Transparenz und die Einbeziehung subjektiver Faktoren. Die Einstufung basiert laut den Berichten auf einer Mischung aus:
* Wissenschaftlichen Publikationen und Zertifikaten
* Empfehlungen durch Fachkollegen
* Patientenempfehlungen
* Fragebögen, die von den Ärzten selbst ausgefüllt werden
Alexander Strobel von der Wettbewerbszentrale bemängelt, dass diese Kriterien nicht geeignet seien, um die tatsächliche Qualität ärztlicher Leistungen objektiv zu bewerten. Zudem sei für Außenstehende zwar nachvollziehbar, welche Faktoren in die Bewertung einfließen, jedoch nicht, wie diese gewichtet werden. Die Siegel ließen nicht erkennen, auf welcher subjektiven Einschätzung das Testurteil letztlich beruhe.
Die Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof gab der Klage der Wettbewerbszentrale statt. Die Richter stellten fest, dass die angegriffenen Siegel eine verallgemeinerte Qualitätsauszeichnung suggerieren, die ohne klare Offenlegung der Testgrundlagen irreführend wirkt. Da der BGH die Anforderungen an die Gestaltung und das Testverfahren präzisiert hat, wurde der Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese muss nun prüfen, ob die Siegel den neuen, strengeren Vorgaben des Gerichts entsprechen.
Seitens des Burda-Verlags wurde das Urteil aufgenommen mit der Ankündigung, die eigene Methodik kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Klärung der Anforderungen durch das Gericht zu begrüßen.
Bedeutung für den Markt
Obwohl sich das Urteil formal auf die Siegel aus den Jahren 2020 und 2021 bezieht, sind die aufgestellten Grundsätze von weitreichender Bedeutung. Der Markt für solche Auszeichnungen ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Auch andere Medienhäuser und Fachverlage vergeben regelmäßig Siegel für verschiedene Branchen, etwa für Krankenhäuser, Steuerberater oder Wirtschaftskanzleien.
Für Patienten bedeutet dies, dass die Orientierung an solchen Auszeichnungen kritisch hinterfragt werden sollte. Die Entscheidung des BGH unterstreicht, dass „Top“-Auszeichnungen im medizinischen Bereich keine objektiven Garantien für die Behandlungsqualität darstellen, sondern oft auf komplexen, teils subjektiven Bewertungsmethoden basieren. Die künftige Entwicklung wird zeigen, wie Verlage ihre Vergabeprozesse anpassen, um den Anforderungen an Transparenz und Sachlichkeit gerecht zu werden.