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Abschiebungen nach Afghanistan bald nicht nur für Straftäter?
Schlagzeilen · 23.07.2026 18:42

Abschiebungen nach Afghanistan bald nicht nur für Straftäter?

Kurz: Die Bundesregierung plant eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan. Künftig könnten auch Personen ohne Vorstrafen von der Rückführung betroffen sein.

Neue Kriterien für Rückführungen

Die deutsche Migrationspolitik gegenüber Afghanistan befindet sich in einer Phase der Verschärfung. Während sich die bisherigen Abschiebungen seit dem Regierungswechsel im Jahr 2025 primär auf Straftäter und Gefährder konzentrierten, zeichnet sich nun eine Ausweitung ab. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios wurden die Bundesländer angewiesen, bei der Identifizierung von Personen für Rückführungsmaßnahmen nicht länger zwischen straffälligen und nicht-straffälligen Afghanen zu unterscheiden.

Betroffen von dieser Neuausrichtung sind vor allem männliche, volljährige und alleinstehende Personen, deren Ausreisepflicht vollziehbar ist. Amnesty International berichtet bereits von ersten Anzeichen dieser Praxis: Demnach sollen sich aktuell mindestens sechs afghanische Staatsangehörige in Abschiebehaft befinden, die bisher nicht durch Straftaten in Erscheinung getreten sind. Eine offizielle Bestätigung dieser Zahlen steht noch aus.

Logistische Hürden und diplomatische Grauzonen

Die praktische Umsetzung der Abschiebungen hängt maßgeblich von der Kooperation mit den Taliban ab. Da die Bundesregierung die De-facto-Regierung in Kabul politisch nicht als legitim anerkennt, findet der Austausch auf einer rein pragmatischen Ebene statt. Um Identitätsprüfungen und die Ausstellung von Passersatzpapieren zu ermöglichen, müssen die Betroffenen afghanischen Konsularbeamten vorgeführt werden.

Bisher sind in Deutschland lediglich zwei Konsularbeamte der Taliban tätig, die im Jahr 2025 akkreditiert wurden. Zwar gibt es Verhandlungen über die Entsendung weiterer Beamter – im Gespräch war eine Zahl von bis zu vier Personen –, doch laut Auswärtigem Amt ist bislang kein zusätzliches Personal eingetroffen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zudem angekündigt, die Frequenz der Rückführungen auf bis zu drei Charterflüge pro Monat steigern zu wollen.

Politische Kontroversen um die Menschenrechtslage

Das Vorhaben stößt auf heftigen politischen Widerstand. Während die Unionsfraktion die Maßnahmen als notwendige Konsequenz zur Durchsetzung von Recht und Ordnung verteidigt, warnen die Grünen vor einer humanitären Verantwortungslosigkeit. Kritiker verweisen darauf, dass sich die Menschenrechtslage in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 kontinuierlich verschlechtert habe. Insbesondere die Entrechtung von Frauen und die Verfolgung politischer Gegner werden als Argumente gegen Abschiebungen angeführt.

Das Bundesinnenministerium rechtfertigt das Vorgehen unter Verweis auf das Aufenthaltsgesetz. Demnach bestehe keine gesetzliche Beschränkung, die Abschiebungen ausschließlich auf Straftäter begrenze. Zudem verweist das Ministerium auf Zusagen der Taliban, wonach in Deutschland vorbestrafte Personen bei einer Rückkehr nach Afghanistan nicht erneut für dieselben Delikte bestraft würden. Bisherige Erfahrungen mit Rückführungen gäben keinen Anlass, an der Verlässlichkeit dieser Zusagen zu zweifeln.

Hintergrund der aktuellen Entwicklung

Die Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan hat eine längere Vorgeschichte. Nach dem überstürzten Abzug der Bundeswehr und der Machtübernahme der Taliban 2021 wurde die Praxis zunächst vollständig eingestellt. Erst 2024 leitete die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz eine Kehrtwende ein, indem sie mit Unterstützung Katars einen ersten Charterflug organisierte.

Seit dem Regierungswechsel 2025 verfolgt die neue Bundesregierung einen direkteren Kurs, der ohne Vermittlerstaaten auskommt. Insgesamt wurden seit Mai 2025 bereits 173 Männer nach Afghanistan zurückgeführt. Laut Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) leben aktuell etwa 452.000 afghanische Staatsangehörige in Deutschland, von denen rund 15.300 ausreisepflichtig sind. Knapp 4.000 dieser Personen verfügen über keine Duldung, während bei den übrigen 11.400 eine Duldung vorliegt – etwa aufgrund von Ausbildung, Krankheit oder ungeklärter Identität.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/panoramablick-auf-die-stadtlandschaft-von-kabul-mit-den-bergen-38407564/ · Foto: Mirwais Mohammadi
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebungen-afghanistan-144.html