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Weitere Haftstrafe für Franco A.: Ex-Soldat nach Gerangel mit Polizisten verurteilt
Regional · 19.08.2026 15:14

Weitere Haftstrafe für Franco A.: Ex-Soldat nach Gerangel mit Polizisten verurteilt

Kurz: Der wegen Terrorplanung inhaftierte Franco A. muss für weitere sechs Monate ins Gefängnis. Grund ist ein gewaltsamer Widerstand gegen Polizeibeamte.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Der als ehemaliger Bundeswehroffizier bekannte Franco A. muss eine zusätzliche Haftstrafe verbüßen. Das Landgericht Darmstadt hat den 37-Jährigen am Mittwoch zu einer weiteren Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Vorfall aus dem Februar 2022, bei dem es am Offenbacher S-Bahnhof Ledermuseum zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und Polizeibeamten gekommen war. Franco A., der bereits im Juli 2022 wegen der Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, leistete bei der damaligen Kontrolle massiven Widerstand. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die das Verhalten des Mannes als aktiven Widerstand durch Gewalt einstufte. Insgesamt waren sechs Polizeibeamte erforderlich, um den ehemaligen Soldaten nach zwei Fluchtversuchen unter Kontrolle zu bringen und festzunehmen. Das Urteil des Landgerichts Darmstadt stellt eine Ergänzung zu dem bereits bestehenden Strafmaß dar, wodurch die Gesamtfreiheitsstrafe des Mannes nun auf insgesamt sechs Jahre festgesetzt wurde. Die juristische Aufarbeitung dieses spezifischen Zwischenfalls war notwendig geworden, da der Vorfall in Offenbach nicht Teil des ursprünglichen Terrorprozesses am Oberlandesgericht Frankfurt war.

Die Einzelheiten – alle Zahlen, Namen, Orte und Zitate

Der Vorfall am S-Bahnhof Ledermuseum in Offenbach ereignete sich im Februar 2022. Laut den Aussagen der beteiligten Polizeibeamten, die während des Prozesses als Zeugen geladen waren, versuchte sich Franco A. zunächst einer Kontrolle zu entziehen. Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Angeklagte ruckartige Bewegungen ausführte, seine Arme streckte und sich wand, um sich aus dem Griff der Beamten zu befreien. Insgesamt mussten sechs Polizisten eingreifen, um die Festnahme zu vollziehen. Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich: „Das war nicht nur passiver Widerstand, das war Widerstand durch Gewalt.“ Ein strittiger Punkt im Prozess war die Frage, ob der Angeklagte versucht habe, nach den Beamten zu treten oder nach einem Messer zu greifen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm dies vor, während Franco A. den Darstellungen widersprach und angab, er habe „auf keinen Fall“ getreten oder nach seinem Messer gegriffen. Dennoch bestätigte die Richterin, dass er ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern bei sich führte. Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass die Reaktion des 37-Jährigen auf schlechte Erfahrungen mit der Polizei zurückzuführen sei, und plädierte lediglich auf eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht.

Hintergrund – wie es dazu kam

Die nun verhängte Strafe ist eng mit der komplexen juristischen Vorgeschichte von Franco A. verknüpft. Bereits im Sommer 2022 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt ein weitreichendes Urteil gegen den ehemaligen Soldaten gefällt. In diesem Verfahren wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes sowie Betrugs zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht attestierte ihm damals eine rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung. Da die Widerstandshandlung am Offenbacher S-Bahnhof, die sich nur wenige Monate vor dem Urteilsspruch des Oberlandesgerichts ereignet hatte, nicht in das dortige Strafmaß eingeflossen war, musste die Darmstädter Kammer diese Tat nun gesondert bewerten. Die juristische Notwendigkeit ergab sich aus der Notwendigkeit, eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, die alle strafrechtlich relevanten Handlungen des Angeklagten abdeckt. Die nun verhängten sechs Monate wurden daher mit dem ursprünglichen Urteil zusammengefasst, um eine einheitliche Gesamtstrafe von sechs Jahren zu erreichen. Dieser Prozess stellt somit den Abschluss einer langen juristischen Aufarbeitung dar, die sich über mehrere Jahre erstreckte und verschiedene Deliktbereiche umfasste.

Die Beteiligten – wer betroffen ist und wer entscheidet

Im Zentrum des Verfahrens steht der 37-jährige Franco A., ein ehemaliger Offizier der Bundeswehr, der bereits durch seine Verurteilung wegen Terrorplanung bundesweit bekannt wurde. Auf der juristischen Seite fungierte das Landgericht Darmstadt als entscheidende Instanz, wobei die Richterin die Urteilsbegründung vortrug und dabei die Schwere des Widerstands gegen die Beamten hervorhob. Die Staatsanwaltschaft nahm die Rolle des Anklägers ein und forderte eine entsprechende Bestrafung, da sie das Verhalten des Angeklagten als gewaltsamen Widerstand wertete. Die Polizeibeamten, die am Offenbacher S-Bahnhof Ledermuseum im Einsatz waren, traten als Zeugen auf und schilderten den Ablauf der Festnahme, bei der sechs Beamte erforderlich waren, um die Situation zu beherrschen. Die Verteidigung von Franco A. versuchte, das Verhalten ihres Mandanten durch dessen subjektive Wahrnehmung früherer Polizeikontrollen zu erklären, und plädierte auf ein deutlich milderes Strafmaß. Das Oberlandesgericht Frankfurt, welches das ursprüngliche Urteil im Jahr 2022 gefällt hatte, bildete den institutionellen Rahmen, in den die neue Entscheidung des Landgerichts Darmstadt nun integriert wurde.

Einordnung – was das bedeutet

Einzuordnen ist das Urteil des Landgerichts Darmstadt als eine notwendige Ergänzung zur bereits bestehenden Gesamtstrafe. Den Berichten zufolge war die juristische Aufarbeitung des Widerstands am S-Bahnhof Ledermuseum eine formale Notwendigkeit, da die Tat zum Zeitpunkt des Frankfurter Prozesses noch nicht rechtskräftig abgeurteilt war. Dass das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgte und den Widerstand als „Gewalt“ qualifizierte, zeigt, dass die physische Auseinandersetzung bei der Festnahme als schwerwiegend erachtet wurde. Interessant ist hierbei die Abwägung des Gerichts: Einerseits wertete man zugunsten von Franco A., dass die Polizeikräfte nicht aktiv angegriffen wurden, andererseits sah man es als erwiesen an, dass der Angeklagte durch sein Verhalten – insbesondere das Mitführen eines Messers und die Fluchtversuche – den Widerstand aktiv eskalierte. Die Entscheidung, die Strafe auf insgesamt sechs Jahre zu erhöhen, unterstreicht die Konsequenz, mit der die Justiz sowohl die terroristischen Vorbereitungen als auch die anschließenden Widerstandshandlungen des ehemaligen Offiziers sanktioniert hat.

Offene Fragen – was der Quelltext nicht beantwortet

Der vorliegende Quelltext lässt einige Details offen, die für ein vollständiges Bild des Falls von Interesse wären. So wird nicht näher erläutert, welche „schlechten Erfahrungen“ Franco A. nach Angaben seiner Verteidigung konkret mit der Polizei gemacht haben soll, die sein Verhalten in Offenbach erklären könnten. Auch bleibt unklar, ob der Angeklagte gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt Rechtsmittel einlegen wird oder ob er das Strafmaß akzeptiert. Ebenso wenig wird detailliert auf den aktuellen Gesundheitszustand oder die psychologische Verfassung des Angeklagten eingegangen, die in manchen Verfahren dieser Art eine Rolle spielen könnten. Darüber hinaus fehlen Informationen darüber, in welcher Justizvollzugsanstalt Franco A. seine Strafe verbüßt und wie sich die zusätzliche Haftdauer auf seine Prognose für eine mögliche vorzeitige Haftentlassung auswirkt. Die genauen Umstände, warum das Messer bei der Kontrolle mitgeführt wurde, bleiben ebenfalls Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen zwischen Anklage und Verteidigung, ohne dass der Text eine abschließende Klärung bietet.

Wie es weitergeht – angekündigte Schritte

Mit dem Urteil des Landgerichts Darmstadt ist die juristische Aufarbeitung der Widerstandshandlung vom Februar 2022 abgeschlossen. Durch die Zusammenfassung der beiden Urteile steht nun fest, dass Franco A. eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren zu verbüßen hat. Weitere Schritte oder anstehende Gerichtstermine, die über dieses Urteil hinausgehen, werden im Quelltext nicht genannt. Der ehemalige Soldat verbleibt somit in Haft, um seine nun auf sechs Jahre festgesetzte Gesamtstrafe abzusitzen. Da das Urteil des Landgerichts Darmstadt die Lücke schließt, die durch die Nichtberücksichtigung des Vorfalls im ursprünglichen Terrorprozess entstanden war, ist davon auszugehen, dass nun die reguläre Strafvollstreckung für die gesamte Dauer der Haftzeit fortgesetzt wird. Es sind keine weiteren Verfahren zu diesem spezifischen Vorfall mehr anhängig, womit die strafrechtliche Behandlung der Widerstandshandlung am Offenbacher S-Bahnhof mit der Verkündung am 19. August 2026 ihren offiziellen Abschluss gefunden hat.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historischer-rintelner-stadtplatz-in-niedersachsen-35795439/ · Foto: Wolfgang Weiser
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-ex-soldat-franco-a-nach-gerangel-mit-polizisten-zu-haftstrafe-verurteilt-100.html