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Weg frei für Zuckersteuer: So teuer könnte Cola oder Limo bald werden
Regional · 14.10.2026 15:28

Weg frei für Zuckersteuer: So teuer könnte Cola oder Limo bald werden

Kurz: Die geplante Zuckersteuer ab Mitte 2027 sorgt für hitzige Debatten. Während die Politik auf Gesundheit setzt, fürchten Hersteller massive Preissteigerungen.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Nach einer intensiven politischen Abstimmung zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Einführung einer sogenannten Zuckersteuer in Deutschland vorsieht. Dieses Vorhaben, das bereits seit längerer Zeit in der politischen Diskussion steht, soll nach dem Willen der SPD idealerweise zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Das Ziel dieser Maßnahme ist zweigeteilt: Zum einen soll sie dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren, zum anderen wird sie als gesundheitspolitisches Instrument angeführt, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Folgen eines zu hohen Zuckerkonsums zu schützen. Die Bundesregierung rechnet durch die neue Abgabe mit erheblichen Steuereinnahmen, die sich im ersten Jahr auf etwa 690 Millionen Euro belaufen könnten, während für das Jahr 2028 bereits Einnahmen von rund 925 Millionen Euro prognostiziert werden. In den darauffolgenden Jahren wird mit einem stabilen Aufkommen zwischen 875 und 890 Millionen Euro gerechnet. Der Gesetzesentwurf muss nun noch den Bundestag passieren, um rechtskräftig zu werden, wobei innerhalb der Union noch vereinzelt Stimmen laut werden, die einen späteren Starttermin im Jahr 2028 bevorzugen würden.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Orte

Die geplante Steuer sieht ein gestaffeltes Modell vor, das sich am tatsächlichen Zuckergehalt der Getränke orientiert. Für Produkte mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter soll ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben werden. Bei einem Gehalt von mehr als acht Gramm pro hundert Milliliter steigt dieser Satz auf 32 Cent pro Liter an. Betroffen sind hiervon unter anderem klassische Cola-Getränke, Limonaden, Eistees, Energydrinks sowie Fruchtnektare oder Saftkonzentrate, sofern diesen Zucker zugesetzt wurde. Ausgenommen von der Regelung sind hingegen alkoholfreie Biere, Weine, Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie reine Frucht- oder Gemüsesäfte und ungesüßte Schorlen. Auch Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, bleiben von der Steuer verschont. Für kleine und unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, ebenso wie eine Befreiung für Betriebe bis zu einer Million Liter. Dirk Hinkel, Geschäftsführer der Hassia-Gruppe mit Sitz in Bad Vilbel, warnt vor massiven Preissteigerungen: Eine Kiste Cola könnte sich demnach um 5,50 bis 6 Euro verteuern, was den Kistenpreis von aktuell 11 Euro auf etwa 17 Euro anheben könnte. Auch die RhönSprudel-Gruppe, ansässig in Ebersburg-Weyhers, sieht sich mit rund 70 betroffenen Produkten konfrontiert.

Hintergrund – der bisherige Verlauf

Die Debatte um eine Zuckersteuer ist kein neues Phänomen, sondern das Ergebnis einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen gesundheitspolitischen Akteuren und der Getränkeindustrie. Befürworter, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Bundesärztekammer, argumentieren seit Jahren, dass eine solche Abgabe ein wirksames Mittel zur Senkung des Zuckerkonsums sei. Als Referenzmodell wird dabei häufig Großbritannien genannt, wo eine gestaffelte Steuer dazu geführt haben soll, dass Hersteller den Zuckergehalt in ihren Rezepturen proaktiv reduzierten. In Deutschland wurde das Thema lange Zeit kontrovers diskutiert, wobei die Politik zwischen dem Wunsch nach staatlicher Lenkung zur Gesundheitsprävention und der Sorge um die wirtschaftliche Belastung der mittelständisch geprägten Getränkebranche abwog. Während die SPD den gesundheitspolitischen Aspekt in den Vordergrund stellt, betonten Wirtschaftsvertreter stets die bereits bestehenden Herausforderungen durch steigende Energie-, Rohstoff- und Logistikkosten. Die nun erfolgte Einigung zwischen Union und SPD stellt einen Kompromiss dar, der jedoch innerhalb der betroffenen Industrie und bei Teilen der politischen Opposition weiterhin auf scharfen Widerstand stößt, da die Auswirkungen auf den Markt als erheblich eingeschätzt werden.

Die Beteiligten – wer entscheidet und wer ist betroffen

Die Entscheidungsträger in diesem Prozess sind das Bundeskabinett sowie die Abgeordneten des Bundestages, die über die endgültige Verabschiedung des Gesetzes entscheiden. Das Bundesfinanzministerium, unter der Leitung von Lars Klingbeil (SPD), hat die fiskalischen Ziele der Steuer formuliert. Auf der anderen Seite stehen die Wirtschaftsakteure, allen voran die mittelständischen Getränkehersteller. Dirk Hinkel von der Hassia-Gruppe in Bad Vilbel fungiert hierbei als einer der prominentesten Kritiker, der die wirtschaftlichen Folgen für sein Unternehmen und die Branche deutlich benennt. Ebenso äußert sich die RhönSprudel-Gruppe, vertreten durch Geschäftsführer Christian Schindel, kritisch zur bürokratischen Belastung. Politisch wird das Vorhaben von der hessischen FDP, vertreten durch Wiebke Knell, scharf angegriffen. Knell wirft der Regierung vor, die Steuer lediglich zur Haushaltskonsolidierung zu nutzen und die Bürger zu bevormunden. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sowie der hessische Agrarminister Inmar Jung (CDU) haben ihre ablehnende Haltung zur Steuer mehrfach bekräftigt, wobei Rhein die Steuer als "Teuer-Steuer" bezeichnete, die Arbeitsplätze gefährde. Die Bundesärztekammer unterstützt hingegen die gesundheitspolitische Intention hinter dem Vorhaben.

Einordnung – was das bedeutet

Die Einführung der Zuckersteuer ist als ein politischer Paradigmenwechsel einzuordnen, der die Priorität auf die öffentliche Gesundheit legt, dabei jedoch tief in marktwirtschaftliche Strukturen eingreift. Den Berichten zufolge ist die Steuer nicht nur als Einnahmequelle für den Staat zu verstehen, sondern als gezieltes Lenkungsinstrument. Einzuordnen ist das so: Während die Politik versucht, durch finanzielle Anreize eine Verhaltensänderung bei den Konsumenten zu erzwingen, sehen die betroffenen Unternehmen darin eine zusätzliche Belastung in einem bereits schwierigen Marktumfeld. Die Kritik der FDP, es gehe primär um das Füllen der Staatskassen, verdeutlicht die ideologische Kluft zwischen staatlicher Lenkung und unternehmerischer Freiheit. Dass die CDU auf Landesebene, etwa durch Boris Rhein, die Steuer ablehnt, während sie auf Bundesebene im Kabinett dem Entwurf zugestimmt hat, zeigt die Ambivalenz des politischen Kompromisses. Die Branche befürchtet zudem psychologische Effekte, bei denen Kunden aufgrund der Preissteigerungen ihr Kaufverhalten ändern und vermehrt zu Einzelflaschen greifen könnten, was die Logistik und den Absatz von Kisten weiter unter Druck setzen würde.

Offene Fragen – was der Quelltext nicht beantwortet

Der vorliegende Quelltext lässt einige zentrale Fragen offen, die für die praktische Umsetzung und die tatsächlichen Auswirkungen von entscheidender Bedeutung sind. So bleibt unklar, inwieweit die Getränkehersteller die prognostizierten Mehrkosten tatsächlich eins zu eins an die Endverbraucher weitergeben werden oder ob sie versuchen, einen Teil der Kosten durch eigene Margenreduzierungen abzufedern. Auch die Frage, wie genau die "Rezepturoptimierung" bei den Herstellern aussehen wird, bleibt spekulativ; es ist nicht bekannt, welche Ersatzstoffe in welchem Umfang zum Einsatz kommen könnten, um die Steuer zu umgehen. Des Weiteren wird nicht detailliert erläutert, wie der bürokratische Aufwand für die Überprüfung des Zuckergehalts in der Praxis kontrolliert werden soll. Ebenso bleibt offen, wie die Bundesregierung auf eine mögliche Abwanderung von Kunden zu günstigeren, nicht steuerpflichtigen Alternativen oder auf einen möglichen Rückgang der Beschäftigtenzahlen in der Getränkeindustrie reagieren würde. Die langfristige Wirksamkeit der Steuer hinsichtlich einer tatsächlichen Reduzierung ernährungsbedingter Krankheiten in Deutschland ist zudem eine wissenschaftliche Prognose, deren Erfolg zum jetzigen Zeitpunkt nicht verifiziert werden kann.

Wie es weitergeht – angekündigte Schritte

Der nächste formale Schritt ist die Behandlung des Gesetzesentwurfs im Bundestag. Sollte das Parlament dem Entwurf zustimmen, ist der 1. Juli 2027 als Startdatum für die Erhebung der Zuckersteuer vorgesehen. Die Unternehmen bereiten sich bereits jetzt auf die kommenden Veränderungen vor. Bei der Hassia-Gruppe wird intensiv über eine Anpassung der Produktpalette nachgedacht, um die Auswirkungen der Steuer zu minimieren. Auch die RhönSprudel-Gruppe plant bereits die notwendigen Anpassungen an ihren Produktionsstandorten, die Investitionen im mittleren sechsstelligen Bereich erfordern. Die politische Debatte wird unterdessen weitergehen, insbesondere da innerhalb der Union weiterhin Stimmen existieren, die einen Aufschub auf das Jahr 2028 fordern. Es bleibt abzuwarten, ob die hessische Landesregierung ihre ablehnende Haltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal thematisieren wird oder ob der Koalitionskompromiss auf Bundesebene Bestand hat. Für die Verbraucher bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Preisgestaltung im Supermarktregal, während die Hersteller unter Zeitdruck stehen, ihre IT-Systeme und Produktionsprozesse auf die neuen regulatorischen Anforderungen einzustellen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historische-architektur-in-munster-deutschland-37969462/ · Foto: Sergej *****
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-zuckersteuer-kommt-so-viel-koennte-die-kiste-cola-oder-limo-bald-kosten-100.html