Juristische Niederlage für die „Bunte“
Das Landgericht Offenburg hat ein deutliches Urteil im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und der Zeitschrift „Bunte“ gefällt. Der Burda-Verlag wurde dazu verpflichtet, in seiner kommenden Ausgabe eine Gegendarstellung direkt auf der Titelseite abzudrucken. Hintergrund ist eine Berichterstattung aus dem Juli 2026, in der die Zeitschrift das Ende der Beziehung zwischen Guttenberg und Katherina Reiche thematisierte.
Der Kern des Rechtsstreits
Die „Bunte“ hatte Mitte Juli mit der Schlagzeile „Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg: Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung jetzt zerbrach“ für Aufsehen gesorgt. Nur eine Woche später revidierte das Blatt diese Darstellung mit der Überschrift „Wir sind weiterhin ein Paar“. Für Guttenberg, der sich rechtlich durch den Medienanwalt Christian Schertz vertreten ließ, war dieses Vorgehen jedoch nicht ausreichend. Er argumentierte, dass es sich bei der ursprünglichen Meldung um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele. Da die Zeitschrift in ihrer zweiten Ausgabe nicht explizit einräumte, mit der ersten Meldung falsch gelegen zu haben, blieb der juristische Weg offen.
Ungewöhnliche Verteidigungsstrategie: Die Rolle von ChatGPT
Besonders bemerkenswert ist die Argumentationslinie, die der Verlag vor Gericht verfolgte. Die Anwälte der „Bunte“ versuchten, die ursprüngliche Berichterstattung als reine Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen. Zur Unterstützung dieser These führten sie unter anderem eine Anfrage bei der Künstlichen Intelligenz ChatGPT an. Die Argumentation lautete, dass „Liebes-Aus“ kein binärer Zustand sei, der zivilprozessual bewiesen werden könne. Die KI wurde als Beleg dafür angeführt, dass derartige gefühlslastige Äußerungen nicht gegendarstellungsfähig seien.
Gericht weist KI-Argumentation zurück
Das Landgericht Offenburg folgte dieser Argumentation nicht. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass es sich sehr wohl um eine Tatsachenbehauptung handele. Die Behauptung, die Beziehung sei „zerbrochen“, sei eine konkrete Nachricht und keine bloße Meinung. Die Verweise auf KI-Tools und deren Einschätzungen wurden als irrelevant für den Kern der juristischen Auseinandersetzung gewertet. Zudem betonte das Gericht, dass die nachträgliche Berichterstattung der Zeitschrift nicht als ausreichende Richtigstellung gewertet werden könne, da der notwendige Bezug zur ursprünglichen Falschmeldung fehle.
Die Gegendarstellung
Durch die einstweilige Verfügung ist die „Bunte“ nun gezwungen, den Wortlaut von Guttenberg auf dem Cover zu veröffentlichen. Der Text lautet: „In ,Bunte' vom 16.07.2026 heißt es auf der Titelseite über mich: ,Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung zerbrach'. Hierzu stelle ich fest: Meine Beziehung ist nicht zerbrochen“ (Az. 2 O 170726).
Ausblick und Konsequenzen
Das Urteil ist ein deutliches Signal an Medienhäuser, wie mit der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen umzugehen ist. Der Einsatz von KI-generierten Argumenten zur Verteidigung journalistischer Inhalte wurde in diesem Fall als nicht stichhaltig verworfen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Offenburg steht dem Verlag grundsätzlich der Weg der Berufung offen. Ob der Burda-Verlag diesen Schritt gehen wird, bleibt abzuwarten.