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Unterlassungserklärung: Steimle bleibt witzlos
Kultur · 21.08.2026 16:42

Unterlassungserklärung: Steimle bleibt witzlos

Kurz: Der Kabarettist Uwe Steimle hat nach einer geschmacklosen Äußerung über Friedrich Merz und Claus Schenk Graf von Stauffenberg eine Unterlassungserklärung abgege

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Der als Kabarettist auftretende Uwe Steimle steht erneut im Zentrum einer öffentlichen Kontroverse, die juristische Konsequenzen nach sich gezogen hat. Anlass ist ein Auftritt bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Dessau-Roßlau, bei der Steimle in Anwesenheit hochrangiger Parteivertreter wie Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund Äußerungen tätigte, die als Gewaltphantasien gegen den amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz gewertet werden. Im Kern ging es um eine rhetorische Verknüpfung zwischen dem historischen Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg und dem aktuellen Regierungschef. Steimle stellte dabei die Frage, wo ein Stauffenberg sei, wenn man ihn „wirklich brauche“, womit er Merz implizit in die Nähe von Adolf Hitler rückte. Diese Aussage löste bei den anwesenden AfD-Anhängern Jubel aus, stieß jedoch bei den Nachfahren des Widerstandskämpfers auf scharfe Ablehnung. In der Folge sah sich Steimle gezwungen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um weitere rechtliche Schritte zu unterbinden. Dennoch bleibt die Haltung des Kabarettisten ambivalent, da er die inhaltliche Berechtigung seiner Äußerungen aus Sicht seines juristischen Beistands weiterhin verteidigt, während er lediglich die Verletzung der Gefühle der Angehörigen als Anlass für die Unterzeichnung nennt.

Die Einzelheiten des Vorfalls

Die Veranstaltung in Dessau-Roßlau bot den Rahmen für eine Reihe von Aussagen, die weit über das übliche Maß politischer Satire hinausgehen. Neben der Stauffenberg-Anspielung äußerte sich Steimle abfällig über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Er schlug vor, ein Bild von ihr aufzuhängen oder sie an die Wand zu stellen, was das Publikum im Saal mit Heiterkeit quittierte. Der eigentliche Eklat ereignete sich jedoch, als Steimle den Bogen zu Friedrich Merz spannte. Die Gleichsetzung von Merz mit Hitler und die damit verbundene Andeutung eines Attentats wurden von den anwesenden AfD-Spitzenpolitikern, darunter der Parteisprecher Tino Chrupalla und der Spitzenkandidat für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, mit sichtlichem Vergnügen aufgenommen. Karl Graf von Stauffenberg, der Enkel des Hitler-Attentäters, reagierte empört auf diese Instrumentalisierung seines Großvaters. Er bezeichnete die Aussagen gegenüber der „Bild“-Zeitung als „Geschichtsklitterung par excellence“. Sein Großvater habe für Recht, Ordnung und Freiheit gekämpft und werde nun in den Schmutz gezogen. Während Steimle juristisch einlenkte, betonte sein Anwalt Peter-Michael Diestel, dass die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung keineswegs ein Eingeständnis eines inhaltlichen Fehlers darstelle. Vielmehr sei es Steimle darum gegangen, die Gefühle anderer nicht zu verletzen, obwohl er die Äußerung selbst für rechtlich zulässig halte.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Einordnung von Steimles Auftritt erfolgt in einem Kontext, in dem der Kabarettist bereits mehrfach durch scharfe, oft als radikal wahrgenommene Kritik an der aktuellen Bundesregierung aufgefallen ist. Er spricht regelmäßig von einem „Wahnsinns- und Unrechtsregime“, das Deutschland regiere. Diese Rhetorik, die staatliche Institutionen und demokratisch gewählte Repräsentanten delegitimiert, bildet den Nährboden für die nun eskalierte Situation. Die Verbindung von Steimle zur AfD ist dabei kein Zufallsprodukt, sondern Ausdruck einer zunehmenden ideologischen Nähe. Der Kabarettist agiert in diesem Umfeld als eine Art inoffizieller „Witzemitarbeiter“, der durch seine pointierten, oft provokanten Beiträge die Stimmung bei Wahlkampfveranstaltungen anheizt. Die aktuelle Entwicklung ist somit das Ergebnis einer längeren Phase der Radikalisierung in der Ausdrucksweise. Dass nun eine Unterlassungserklärung den vorläufigen Schlusspunkt unter diesen spezifischen Vorfall setzt, markiert eine Zäsur in der Auseinandersetzung zwischen dem Kabarettisten und den betroffenen Personen, löst jedoch nicht den tieferliegenden Konflikt um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Instrumentalisierung historischer Figuren für aktuelle politische Zwecke.

Die Beteiligten und ihre Positionen

Die Akteure in diesem Fall sind klar verteilt. Uwe Steimle, der sich selbst als politischer Kabarettist definiert, steht im Zentrum der Kritik. Sein Anwalt, Peter-Michael Diestel, fungiert als Sprachrohr, das die rechtliche Strategie vorgibt: einerseits das Einlenken durch die Unterlassungserklärung, andererseits die Aufrechterhaltung der inhaltlichen Position. Auf der anderen Seite steht Karl Graf von Stauffenberg, der als Enkel des Widerstandskämpfers eine moralische Instanz darstellt und die Entwürdigung seines Großvaters anprangert. Er hätte sich eine öffentliche Entschuldigung gewünscht, die Steimle jedoch verweigert. Die AfD-Politiker Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund nehmen eine passive, aber unterstützende Rolle ein; durch ihre Anwesenheit und ihr Grinsen bei den Aussagen Steimles signalisieren sie eine Billigung der Gewaltphantasien. Schließlich ist die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau als staatliche Institution involviert, die nun prüfen muss, ob die getätigten Aussagen über die zivilrechtliche Unterlassungserklärung hinaus strafrechtlich relevant sind. Die Rollen sind somit zwischen denjenigen, die Grenzen überschreiten, den Betroffenen, die sich wehren, und den politischen Begünstigten, die von der Provokation profitieren, klar definiert.

Einordnung der Geschehnisse

Einzuordnen ist das Vorgehen Steimles als eine bewusste Grenzüberschreitung, die darauf abzielt, den politischen Diskurs zu verschärfen. Den Berichten zufolge ist die Gleichsetzung eines demokratisch gewählten Bundeskanzlers mit einem Menschheitsverbrecher wie Hitler ein klassisches Mittel der Entmenschlichung. Die Verteidigung durch Anwalt Diestel, es handele sich um „politische Satire“ in einer Zeit, in der das „friedliche Ansinnen“ seines Mandanten gefährdet sei, wirkt dabei wie eine rhetorische Volte, die den Begriff der Satire bis zur Unkenntlichkeit dehnt. Dass ein Aufruf zu einem Kanzlerattentat als „friedliches Ansinnen“ deklariert wird, verdeutlicht die Verzerrung der Wahrnehmung in diesem Milieu. Die Unterlassungserklärung ist somit lediglich ein juristisches Instrument, das die rechtliche Haftung begrenzen soll, ohne dass eine moralische oder inhaltliche Aufarbeitung stattfindet. Die Einordnung als „AfD-Humor“, wie sie in der Medienberichterstattung vorgenommen wird, unterstreicht, dass es hier nicht um künstlerische Freiheit geht, sondern um die gezielte Nutzung von Provokation zur Mobilisierung einer bestimmten Wählerschaft, die sich in einem permanenten Kampf gegen die bestehende Ordnung sieht.

Offene Fragen und wie es weitergeht

Es bleiben wesentliche Fragen offen, die der vorliegende Quelltext nicht beantworten kann. Zunächst ist unklar, wie die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Prüfung der Aussagen abschließen wird. Zwar liegt eine Unterlassungserklärung vor, doch ob der Tatbestand der Volksverhetzung oder der Bedrohung eines Verfassungsorgans erfüllt ist, bleibt eine offene juristische Entscheidung. Zudem ist unklar, ob Steimle weitere Auftritte dieser Art plant oder ob die Unterlassungserklärung eine abschreckende Wirkung auf seine zukünftigen Programme haben wird. Auch die Reaktion der AfD-Führung auf die juristische Niederlage ihres „Witzemitarbeiters“ ist noch nicht absehbar. Wird die Partei ihre Distanz wahren oder die Rhetorik weiter befeuern? Der Quelltext benennt keine konkreten Termine für weitere Gerichtsverhandlungen oder staatsanwaltschaftliche Entscheidungen. Es steht lediglich fest, dass die juristische Aufarbeitung der Äußerungen noch andauert und die Beteiligten in einem Spannungsfeld zwischen rechtlicher Absicherung und politischer Radikalisierung verharren. Die Zukunft wird zeigen, ob Steimle seine Strategie der Provokation beibehält oder ob der rechtliche Druck zu einer Änderung seines künstlerischen Stils führt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historische-fassade-von-schloss-wilhelmshohe-kassel-30853195/ · Foto: Christina & Peter
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/witz-ueber-merz-hitler-und-stauffenberg-uwe-steimle-gibt-unterlassungserklaerung-ab-bereut-aber-nichts-201147905.html