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TV: RTL zeigt KI-Folgen ohne Hinweis im linearen TV
Technik · 12.10.2026 08:17

TV: RTL zeigt KI-Folgen ohne Hinweis im linearen TV

Kurz: RTL steht in der Kritik, da fünf KI-bearbeitete Folgen der Gerichtsshow 'Das Strafgericht' im linearen Fernsehen ohne entsprechenden Hinweis ausgestrahlt wurden

Was geschehen ist: KI-Einsatz bei RTL ohne TV-Hinweis

Im September 2026 sorgte RTL für erhebliches Aufsehen, als bekannt wurde, dass der Sender fünf Episoden der bekannten Gerichtsshow „Das Strafgericht“ mit Ulrich Wetzel mittels künstlicher Intelligenz grundlegend überarbeitet hatte. Die betreffenden Folgen wurden in der Woche ab dem 7. September ausgestrahlt. Während der Sender bei seinem Streaming-Dienst RTL+ im Abspann auf den Einsatz von KI hinwies, unterblieb eine solche Kennzeichnung im linearen Fernsehen vollständig. Die Zuschauer wurden somit während der Ausstrahlung im klassischen TV-Programm nicht darüber informiert, dass es sich bei den gezeigten Inhalten um KI-generierte oder -modifizierte Szenen handelte. Das Projekt, das in Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma Constantin Entertainment umgesetzt wurde, zielte darauf ab, aus altem Archivmaterial völlig neue Geschichten zu kreieren. Dabei wurden nicht nur Handlungsverläufe und Urteile angepasst, sondern auch die Identitäten der beteiligten Charaktere durch die KI verändert. Die Entscheidung, auf einen expliziten Hinweis während der linearen Ausstrahlung zu verzichten, hat eine Debatte über Transparenzpflichten und die Kennzeichnung von KI-Inhalten in fiktionalen Medien entfacht, die nun sowohl Medienaufsichtsbehörden als auch Branchenvertreter beschäftigt.

Die Einzelheiten: Technik, Anpassungen und Kritikpunkte

Bei der technischen Umsetzung des Projekts kamen laut Angaben von RTL verschiedene Verfahren zum Einsatz, darunter Sprachsynthese, eine umfassende Bildbearbeitung sowie Lipsync-Anpassungen, um die neuen Dialoge und Szenen glaubhaft in das bestehende Material zu integrieren. Die KI-gestützte Bearbeitung ging dabei so weit, dass ganze Familienverhältnisse umgeschrieben wurden; so wurde beispielsweise in einer Episode ein Mutter-Sohn-Verhältnis in eine Geschwisterkonstellation umgewandelt. In einem anderen Fall wechselte die Hauptfigur sogar ihr Geschlecht. Um einen neuen Angeklagten in eine bereits existierende Szene einzufügen, wurde ein realer Schauspieler genutzt, dessen Performance die KI in das vorhandene Set einbettete. Berichte, unter anderem von DWDL, weisen jedoch darauf hin, dass das Ergebnis nicht in jeder Hinsicht überzeugte. Zuschauer und Kritiker bemerkten holprige Szenenübergänge, genuschelte Sprachpassagen und eine mangelnde Synchronität zwischen Lippenbewegungen und Ton. Der Influencer Alex Riechelmann griff den Fall in einem Video auf und kritisierte scharf, dass RTL die bearbeiteten Folgen als neue Episoden vermarkte, was er als irreführend empfindet. RTL betont hingegen, dass alle Inhalte redaktionell geprüft, verantwortet und qualitätsgesichert seien, um den eigenen hohen Standards gerecht zu werden.

Hintergrund: Vom Archiv zur KI-Neuproduktion

Die Hintergründe dieses Experiments liegen in dem Bestreben des Senders, das Potenzial von KI-Technologien für die Produktion fiktionaler Inhalte auszuloten. RTL bezeichnet die fünf Folgen ausdrücklich als einen Praxistest innerhalb einer Pilot- und Lernphase. Es handele sich dabei keineswegs um ein bereits fest definiertes oder gar flächendeckendes Produktionsmodell für die Zukunft. Die Idee war es, vorhandenes Archivmaterial der Gerichtsshow durch den Einsatz moderner Technologie neu zu interpretieren und so neue inhaltliche Möglichkeiten zu schaffen, ohne ein komplett neues Drehbuch von Grund auf schreiben oder neue Szenen in großem Umfang drehen zu müssen. Die rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung von KI-Inhalten hat sich durch die KI-Verordnung, die seit dem 2. August 2026 in Kraft ist, verschärft. Artikel 50 Absatz 4 dieser Verordnung schreibt vor, dass Betreiber offenlegen müssen, wenn KI-Systeme Deepfakes erzeugen oder Inhalte manipulieren. Bei offensichtlich fiktionalen Werken räumt die Verordnung jedoch Ausnahmen ein, sofern ein Hinweis „in geeigneter Weise“ erfolgt, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Genau auf diese Ausnahmeregelung beruft sich RTL, um den Verzicht auf einen direkten Hinweis im laufenden Programm zu rechtfertigen.

Die Beteiligten: Sender, Aufsicht und Schauspielverband

In die Auseinandersetzung sind verschiedene Akteure involviert. Auf der einen Seite steht RTL, das die redaktionelle Verantwortung für die produzierten Inhalte trägt und den Einsatz der KI als technologische Weiterentwicklung verteidigt. Die Produktionsfirma Constantin Entertainment fungierte als technischer Dienstleister bei der Umsetzung. Auf der anderen Seite steht die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die als zuständige Aufsichtsbehörde die Situation bewertet. Die NLM vertritt eine andere Auffassung als der Sender und hält eine explizite Kennzeichnung im TV-Programm für zwingend erforderlich, um den Anforderungen der KI-Verordnung gerecht zu werden. Auch der Bundesverband Schauspiel hat sich in die Debatte eingeschaltet. Till Völger, Vorstandsmitglied des Verbandes, äußerte sich besorgt über die Auswirkungen auf die Branche. Er warnt davor, dass Sender durch den Einsatz von KI in der Lage sein könnten, neue Inhalte auf Basis von Archivaufnahmen zu generieren, ohne die ursprünglichen Schauspieler oder Produktionsteams erneut zu beschäftigen. Dies berühre fundamentale Fragen der Kontrolle über das eigene Abbild und die Stimme sowie die finanzielle Absicherung der Darsteller, die durch solche Praktiken benachteiligt werden könnten.

Einordnung: Transparenz versus fiktionale Freiheit

Einzuordnen ist die Debatte als ein klassischer Konflikt zwischen technologischem Fortschritt und medienrechtlichen Transparenzpflichten. RTL argumentiert mit dem „besonderen Charakter fiktionaler Werke“ und setzt auf eine sogenannte „formatgerechte Transparenz“. Ein Sprecher des Senders gab gegenüber DWDL an, dass es entscheidend sei, ob beim Publikum der Eindruck entstehen könne, es handele sich um authentische Aufnahmen. Da es sich um eine fiktionale Gerichtsshow handele, sei die Erwartungshaltung des Publikums eine andere als bei journalistischen Formaten. Den Berichten zufolge ist dieser Standpunkt jedoch umstritten. Kritiker, wie etwa der Influencer Alex Riechelmann, werfen dem Sender vor, die Folgen dreist als „neu“ zu bewerben, um eine höhere Aufmerksamkeit zu generieren, während der KI-Anteil verschleiert werde. Die NLM sieht in der fehlenden Kennzeichnung eine Verletzung der Transparenzpflichten, da die Zuschauer über die Art der Produktion im Unklaren gelassen werden. Die juristische Bewertung, ob die fiktionale Natur der Sendung den Verzicht auf einen Hinweis rechtfertigt, bleibt ein zentraler Streitpunkt, der die Grenzen der aktuellen KI-Regulierung aufzeigt.

Offene Fragen: Die Lücken in der Kommunikation

Trotz der Stellungnahmen von RTL bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt. Eine der zentralen Lücken betrifft den tatsächlichen Grad der menschlichen Beteiligung an den neuen Geschichten. Es ist nicht ersichtlich, wie viel kreative Eigenleistung der Autoren in die KI-generierten Handlungsstränge eingeflossen ist und wie viel die KI autonom entschieden hat. Zudem schweigt sich der Sender darüber aus, ob die in den ursprünglichen Folgen beteiligten Darsteller für die KI-gestützte Wiederverwertung ihres Bildmaterials zusätzlich vergütet wurden. RTL betont lediglich, dass die nötigen Rechte für die Nutzung des Materials geklärt seien, geht aber nicht auf die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen ein. Auch die Frage, welche konkreten Konsequenzen die NLM aus der ausbleibenden Kennzeichnung ziehen könnte, bleibt offen. Die Behörde hat zwar ihre kritische Haltung geäußert, doch ob dies zu Sanktionen, einer offiziellen Rüge oder einer Änderung der Senderpraxis führt, ist derzeit nicht absehbar. Ebenso bleibt unklar, wie RTL bei künftigen Projekten verfahren will, falls die Aufsichtsbehörden auf einer strikteren Kennzeichnung beharren.

Wie es weitergeht: Ungewisse Zukunft der KI-Produktion

Die Zukunft der KI-gestützten Produktion bei RTL ist nach dem Pilotversuch ungewiss. Der Sender hat bisher kein fest definiertes Modell für die weitere Nutzung der Technologie in diesem Bereich vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die laufende Diskussion mit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt die weiteren Schritte maßgeblich beeinflussen wird. Sollte die NLM auf einer Kennzeichnungspflicht beharren, müsste RTL seine Strategie für die Ausstrahlung solcher Inhalte im linearen Fernsehen anpassen. Ob der Sender plant, die KI-Technologie in weiteren Formaten einzusetzen oder ob es bei diesen fünf Folgen bleibt, wurde bisher nicht kommuniziert. Die Branche wird genau beobachten, wie sich der Rechtsstreit oder die behördliche Bewertung entwickelt, da dies als Präzedenzfall für andere Sender dienen könnte, die ebenfalls mit KI-generierten Inhalten experimentieren. Der Bundesverband Schauspiel wird die weitere Entwicklung im Hinblick auf die Rechte der Darsteller und die finanzielle Vergütung bei KI-Produktionen weiterhin kritisch begleiten. Termine für weitere Entscheidungen oder eine offizielle Stellungnahme der NLM zu möglichen Konsequenzen wurden bisher nicht genannt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/futuristische-benutzeroberflache-auf-einem-laptop-mit-neon-tastatur-38117127/ · Foto: Rafael Minguet Delgado
Quelle: https://www.golem.de/news/tv-rtl-zeigt-ki-folgen-ohne-hinweis-im-linearen-tv-2610-213981.html