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Trotz Gesetzesverschärfung - Mehr Extremisten mit Waffenerlaubnis
Schlagzeilen · 23.10.2026 06:11

Trotz Gesetzesverschärfung - Mehr Extremisten mit Waffenerlaubnis

Kurz: Trotz verschärfter Gesetze bleibt die Entwaffnung von Extremisten schwierig. Eine NDR-Recherche zeigt, dass die Zahl der Waffenerlaubnisse sogar ansteigt.

Die aktuelle Lage: Ein gescheitertes Vorhaben

Die Bemühungen des Staates, Rechts- und Linksextremisten konsequent zu entwaffnen, zeigen derzeit nicht die erhoffte Wirkung. Obwohl die damalige Bundesregierung vor rund zwei Jahren das Waffengesetz gezielt verschärft hatte, um den Sicherheitsbehörden effektivere Instrumente gegen Extremisten an die Hand zu geben, ist das Gegenteil eingetreten. Eine exklusive Recherche des Norddeutschen Rundfunks (NDR), basierend auf einer umfassenden Datenabfrage bei den Innenministerien der Bundesländer, belegt eine besorgniserregende Entwicklung: Die Anzahl der Extremisten, die offiziell über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, ist im Vergleich zum Vorjahr sogar gestiegen. Statt einer Entwaffnung verzeichneten die Behörden zum Stichtag am 31. Dezember 2025 mehr als 1.600 Personen aus dem extremistischen Spektrum, die legal Waffen besitzen dürfen. Dies steht in krassem Widerspruch zu dem erklärten Ziel, die Demokratie vor bewaffneten Feinden der Verfassung zu schützen. Die Daten verdeutlichen, dass die gesetzlichen Nachbesserungen in der Praxis bisher kaum greifen und die Behörden vor enorme Herausforderungen stellen, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten und den Zugriff von Extremisten auf Schusswaffen nachhaltig zu unterbinden.

Detaillierte Zahlen und die Verteilung der Waffen

Die erhobenen Daten zeichnen ein klares Bild der extremistischen Szene, die trotz staatlicher Bemühungen weiterhin bewaffnet bleibt. Von den mehr als 1.600 Personen, die Ende 2025 eine waffenrechtliche Erlaubnis hielten, entfällt der mit Abstand größte Teil auf das rechtsextreme Spektrum sowie die sogenannte Reichsbürger-Szene; hierbei handelt es sich um mehr als 1.300 Individuen. Andere Gruppen wie Linksextremisten, Islamisten oder radikale Querdenker spielen in der Gesamtstatistik eine eher untergeordnete Rolle. Es ist zudem zu beachten, dass es sich bei diesen Zahlen um Mindestangaben handelt, da nicht alle 16 Bundesländer vollständige Datensätze übermittelt haben. Die tatsächliche Anzahl dürfte daher noch höher liegen. Ein Vergleich zum Vorjahr 2024, bei dem die Abfrage rund 1.500 Extremisten ergab, unterstreicht den Aufwärtstrend. Besonders kritisch ist die Anzahl der scharfen Schusswaffen: Obwohl nur elf Bundesländer Auskunft gaben, liegt die Zahl der Waffen bereits bei über 3.000. Regierungsdaten aus dem Jahr 2024 bezifferten den Bestand bei Rechtsextremisten und Reichsbürgern sogar auf über 4.000 Schusswaffen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz führen die Statistik der Waffenbesitzer in diesen Kreisen an.

Der historische Kontext der Gesetzesverschärfung

Die aktuelle Situation ist das Resultat eines jahrelangen Prozesses, in dem die Bundesregierung versuchte, die Sicherheitsvorkehrungen zu erhöhen. Vor zwei Jahren wurde das Waffengesetz explizit reformiert, um die Hürden für den Waffenbesitz bei extremistischen Bestrebungen deutlich anzuheben. Das Ziel war es, den Behörden eine rechtssichere Grundlage zu geben, um Erlaubnisse schneller zu entziehen oder gar nicht erst zu erteilen. Doch schon damals war absehbar, dass die Umsetzung komplex werden würde. Die ehemalige Bundesregierung hatte einen Aktionsplan ins Leben gerufen, der den Entzug von Waffen als Priorität definierte. Die nun vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass das Ziel, Rechtsextremisten und andere Staatsfeinde effektiv zu entwaffnen, in weiter Ferne liegt. Die Diskrepanz zwischen dem politischen Anspruch der Gesetzesänderung und der ernüchternden Realität in den Waffenbehörden vor Ort ist eklatant. Während die Politik auf dem Papier handlungsfähig schien, scheitert die Umsetzung an der komplexen Verzahnung von Verfassungsschutz, Polizei und den lokalen Waffenbehörden, die bei der täglichen Arbeit auf eine Vielzahl von Informationen angewiesen sind, deren Zusammenführung oft nicht reibungslos funktioniert.

Die Akteure im komplexen Geflecht der Behörden

Der Prozess der Entwaffnung ist ein behördenübergreifendes Unterfangen, das von den lokalen Waffenbehörden in Städten und Landkreisen getragen wird. Diese sind jedoch keine autarken Akteure, sondern hängen zwingend von der Zuarbeit des Landesverfassungsschutzes, der Polizei und der Staatsanwaltschaften ab. Wenn diese Institutionen Informationen über extremistische Bestrebungen liefern, müssen die Waffenbehörden prüfen, ob ein Entzug der Erlaubnis rechtlich haltbar ist. Auf der anderen Seite stehen die Waffenbesitzer selbst, die sich häufig juristisch gegen den Entzug ihrer Erlaubnisse wehren. Dass dies oft mit Erfolg geschieht, zeigt die Schwierigkeit der Materie. Markus Mempel, Sprecher des Deutschen Landkreistages, betont, dass die Behörden vor erheblichen Herausforderungen stehen. Er verweist auf die rechtliche Komplexität, da die Einstufung als „unzuverlässig“ im Sinne des Waffengesetzes an hohe Hürden geknüpft ist. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen – vom Bundesinnenministerium über die Landesministerien bis hin zur kommunalen Ebene – erweist sich als ein fragiles Konstrukt, in dem Zuständigkeiten und Informationsflüsse oft zu Verzögerungen führen, die den Erfolg der Entwaffnungsstrategie gefährden.

Einordnung der rechtlichen und politischen Lage

Einzuordnen ist die aktuelle Situation als ein strukturelles Vollzugsdefizit. Die rechtliche Grundlage, wonach Personen als unzuverlässig gelten, wenn sie Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgen, existiert zwar, doch die Anwendung in der Praxis ist hochgradig umstritten. Den Berichten zufolge ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz – etwa der als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverbände – zwar ein starkes Indiz, aber vor Gericht keineswegs immer ausreichend. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat zwar im August dieses Jahres bestätigt, dass AfD-Mitglieder in diesem Bundesland als waffenrechtlich unzuverlässig gelten können, doch die Rechtsprechung bleibt insgesamt sehr uneinheitlich. Dies führt zu einer Rechtsunsicherheit, die den Behörden die Arbeit erschwert. Einzuordnen ist dies zudem als ein politisches Spannungsfeld: Während die Bundesregierung auf die Verantwortung der Länder verweist, beklagen die Kommunen fehlende bundesweit vereinheitlichte Maßstäbe. Die Uneinheitlichkeit der Gerichtsentscheidungen und die unterschiedliche Datenlage in den Ländern verhindern eine konsequente, bundesweit einheitliche Linie bei der Entwaffnung von Extremisten, was den Erfolg der gesamten Strategie derzeit infrage stellt.

Offene Fragen und Datenlücken

Trotz der umfangreichen Recherche des NDR bleiben zahlreiche Fragen offen, die auf gravierende Lücken in der behördlichen Dokumentation hindeuten. Zunächst ist die exakte Anzahl der Schusswaffen in den Händen von Extremisten nicht präzise zu beziffern, da lediglich elf der 16 Bundesländer bereit oder in der Lage waren, entsprechende Daten zu liefern. Länder wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die aufgrund ihrer Bevölkerungsdichte eine erhebliche Relevanz hätten, haben keine Daten übermittelt. Auch bei der Frage, wie viele Erlaubnisse im vergangenen Jahr tatsächlich entzogen wurden, gibt es Unklarheiten: Zwei Bundesländer lieferten keine oder keine verwertbaren Informationen, was die offizielle Zahl von rund 250 Entzügen als bloße Untergrenze erscheinen lässt. Zudem bleibt unklar, wie viele der bereits entzogenen Waffen tatsächlich physisch sichergestellt werden konnten, da der bloße Entzug der Erlaubnis nicht zwangsläufig zur sofortigen Abgabe der Waffe führt. Die Diskrepanz zwischen den Daten der Bundesregierung aus dem Vorjahr und den aktuellen Zahlen lässt zudem vermuten, dass die Dunkelziffer der bewaffneten Extremisten deutlich höher sein könnte, als es die offiziellen Statistiken derzeit widerspiegeln.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Wie es weitergeht, ist derzeit Gegenstand einer Debatte zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen. Das Bundesinnenministerium betont, dass die Waffenrechtsänderungen Teil eines langfristigen Prozesses seien, lehnt es jedoch ab, die konkrete Umsetzung durch die Länder zu kommentieren. Auf kommunaler Ebene wird der Ruf nach klareren gesetzlichen Vorgaben und einer Vereinheitlichung der Maßstäbe lauter. Ob und wann es zu weiteren Verschärfungen oder einer Harmonisierung der Verwaltungspraxis kommen wird, bleibt offen. Die Waffenbehörden müssen sich weiterhin auf die Einzelfallprüfung verlassen, während die Gerichte voraussichtlich noch häufiger mit Klagen von Waffenbesitzern befasst sein werden. Ein zentraler Punkt für die Zukunft wird sein, ob die Länder ihre Datenübermittlung an den Bund verbessern, um ein valides Lagebild zu erhalten. Ohne eine solche Transparenz und eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis in absehbarer Zeit sinkt. Die Behörden stehen somit vor der Aufgabe, trotz der juristischen Hürden und der uneinheitlichen Rechtslage den Druck auf die extremistischen Szenen aufrechtzuerhalten, während die Politik über weitere regulatorische Anpassungen beraten muss.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/sitzung-sitzen-fahrer-schwarze-uhr-11287822/ · Foto: Dovydas Pranka
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/waffen-extremisten-102.html