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Schlagzeilen · 29.09.2026 05:00

Oktoberfest - Das Geschäft mit den Teufelsrad-Videos

Kurz: Tausende voyeuristische Videos vom Münchner Oktoberfest landen im Netz. BR-Recherchen decken ein System auf, das Frauen sexualisiert und Reichweite instrumental

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Auf dem Münchner Oktoberfest hat sich das historische Teufelsrad, eine der beliebtesten Attraktionen, zu einem Schauplatz digitaler sexualisierter Gewalt entwickelt. Über Jahre hinweg wurden tausende Videosequenzen von Frauen aufgenommen, die während der Fahrt auf dem rotierenden Rad die Kontrolle über ihre Kleidung verlieren. Diese Aufnahmen, die häufig gezielt den Intimbereich oder unter die Röcke der Besucherinnen fokussieren, werden systematisch auf großen Social-Media-Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok verbreitet. Die Videos tragen dabei reißerische Titel, die auf eine explizite Sexualisierung abzielen. BR-Recherchen haben nun erstmals offengelegt, wer hinter der Produktion und Vermarktung dieser Inhalte steckt. Dabei zeigt sich ein Netzwerk, das von lokalen Akteuren aus Bayern bis hin zu professionellen Gruppen aus der Ukraine reicht. Das Ziel dieser Aktivitäten ist primär die Generierung von Reichweite, wobei die Betroffenen als bloße Objekte für Klickzahlen missbraucht werden. Die rechtliche Handhabe gegen diese Form der digitalen Gewalt gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig, da die geltenden Gesetze in vielen Fällen ins Leere laufen, was die Opfer in einer belastenden Situation zurücklässt.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Orte

Die Ausmaße des Phänomens sind massiv. Ein einzelnes, virales Video, in dem die Beine und Unterwäsche einer Betroffenen zu sehen sind, erreichte über 74 Millionen Aufrufe. Die Verantwortlichen agieren dabei mit einer Vielzahl von Accounts; ein bayerischer Akteur konnte mit über einem Dutzend Profilen in Verbindung gebracht werden, deren gelöschte Inhalte zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe generierten. Eine weitere Akteurin aus Oberbayern prahlte auf der Plattform X damit, im Sommer 2024 innerhalb von 18 Tagen über 600 Videos auf dem Oktoberfest erstellt zu haben. Sie bot auf einer eigenen Webseite Pakete von über 500 unveröffentlichten Aufnahmen für mehrere hundert Euro zum Kauf an. In der Ukraine operiert zudem eine Gruppe, die Teufelsrad-Szenen mit pornografischen Bildern kombiniert, um die Klickraten zu steigern. In einer Telegram-Gruppe wurden Preise für exklusives Material aufgerufen: Sechs Euro pro Minute für reine Frauen-Aufnahmen, während gemischte Szenen mit Männern für 1,50 Euro pro Minute gehandelt wurden. Die Betreiber des Teufelsrads versuchen seit 2024 mit Hinweisschildern in deutscher und englischer Sprache sowie Durchsagen während der Fahrt gegenzusteuern.

Hintergrund – Die Vorgeschichte und der bisherige Verlauf

Das Teufelsrad ist als traditionelle Wiesn-Attraktion bekannt, bei der die Besucher versuchen, sich auf einer rotierenden Scheibe zu halten. Dass dabei Röcke hochrutschen können, ist seit Jahrzehnten Teil des Spiels. Doch mit dem Aufkommen hochauflösender Smartphones und der Monetarisierung von Social-Media-Reichweiten hat sich die Dynamik grundlegend gewandelt. Was früher als harmloser Spaß galt, wurde zunehmend zum Ziel von Voyeuren. Die Entwicklung verlief schleichend, bis die systematische Auswertung dieser Situationen zu einem Geschäftsmodell wurde. Bereits 2019 wurde auf politischer Ebene eine härtere Gangart gegen Gaffen und Upskirting diskutiert, was 2021 in den Paragrafen 184k StGB mündete. Dennoch hat sich die technische Raffinesse der Täter weiterentwickelt. Die Nutzung von Smart Glasses ermöglicht heute heimliche Aufnahmen, die kaum als solche erkennbar sind. Zudem hat die Verbreitung von KI-gestützten Deepfakes das Problem verschärft, da nun auch Frauen, die sich bewusst gegen das Filmen schützen, durch nachträgliche Bildmanipulationen in sexualisierte Kontexte gerückt werden, die ihrer tatsächlichen Erscheinung auf dem Oktoberfest widersprechen.

Die Beteiligten – Wer ist betroffen und wer entscheidet

Im Zentrum stehen die betroffenen Frauen, die oft erst durch Dritte von ihrer unfreiwilligen Präsenz in den Videos erfahren und unter einer massiven psychischen Belastung sowie einem Kontrollverlust leiden. Auf der Gegenseite stehen Akteure aus Bayern und der Ukraine, die den Markt für diese Inhalte bedienen. Institutionell sind die Plattformbetreiber wie Google (YouTube), Meta und TikTok gefordert, die nach Anfragen des Bayerischen Rundfunks Accounts und Videos entfernten. Die Betreiber des Teufelsrads sehen sich in der Pflicht, durch Prävention und die Einschaltung der Polizei bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Organisation HateAid, vertreten durch Geschäftsführerin Josephine Ballon, unterstützt Betroffene und kritisiert den Umgang der Strafverfolgungsbehörden. Auf politischer Ebene äußert sich die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior zur bestehenden Strafbarkeitslücke, während das Bundesjustizministerium an einer Verschärfung der Gesetzeslage arbeitet. Die Polizei ist als ausführendes Organ bei konkreten Verdachtsmomenten vor Ort auf dem Oktoberfest involviert, stößt jedoch bei der Beweisführung oft an ihre Grenzen.

Einordnung – Was das bedeutet

Einzuordnen ist das Phänomen als eine Form digitaler Gewalt, die weit über das bloße Filmen hinausgeht. Den Berichten zufolge handelt es sich um eine gezielte Kommerzialisierung von Intimität. Die Tatsache, dass Plattformen erst nach journalistischer Intervention reagieren, wirft ein Schlaglicht auf die mangelnde proaktive Moderation bei derartigen Inhalten. Es ist eine Form der Ausbeutung, bei der die Anonymität des Internets den Tätern einen Schutzraum bietet. Die psychischen Folgen für die Opfer sind nach Einschätzung von Experten wie Josephine Ballon gravierend, da das Gefühl der Hilflosigkeit durch die öffentliche Verfügbarkeit der Bilder potenziert wird. Die Einordnung als „digitaler Voyeurismus“ greift hier zu kurz, da die systematische Auswertung und der Verkauf der Aufnahmen einen kriminellen Charakter annehmen, der durch die derzeitige Rechtslage nur unzureichend abgedeckt ist. Die Lücke zwischen technischer Machbarkeit und gesetzlicher Regulierung schafft einen rechtsfreien Raum, in dem das Recht am eigenen Bild auf dem Oktoberfest faktisch ausgehebelt wird.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet

Der Quelltext lässt einige wesentliche Punkte offen. So bleibt unklar, wie hoch die Dunkelziffer der tatsächlich existierenden, aber noch nicht entdeckten Videos ist, da nur ein Bruchteil der Aufnahmen durch die Recherche identifiziert werden konnte. Es wird nicht explizit beantwortet, wie die Plattformen ihre Algorithmen anpassen wollen, um eine erneute Verbreitung solcher Inhalte nach einer Löschung dauerhaft zu verhindern. Ebenso bleibt offen, wie viele der identifizierten Akteure tatsächlich strafrechtlich belangt werden können, da der Quelltext lediglich von einer „meist nicht gegebenen“ Belangbarkeit spricht, ohne konkrete laufende Ermittlungsverfahren gegen die namentlich nicht genannten Personen zu bestätigen. Auch die genaue technische Schnittstelle zwischen den ukrainischen Telegram-Gruppen und den bayerischen Akteuren bleibt in ihrer Tiefe ungeklärt – es ist unklar, ob es sich um ein koordiniertes Netzwerk oder lediglich um lose, konkurrierende Geschäftsbeziehungen handelt. Die Frage, wie viele Opfer insgesamt bereits Anzeige erstattet haben, wird im Text ebenfalls nicht beziffert.

Wie es weitergeht – Angekündigte Schritte

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des sogenannten Upskirting-Paragrafen. Das Bundesjustizministerium hat bestätigt, dass voyeuristische Aufnahmen von bekleideten Geschlechtsteilen sowie sexualisierte Deepfakes in Zukunft explizit strafbar sein sollen. Dieser Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der regierungsinternen Abstimmung und soll zeitnah im Kabinett beschlossen werden. Für die Betreiber des Teufelsrads bleibt die Herausforderung bestehen, die Präventionsmaßnahmen auf dem Oktoberfest weiter zu verfeinern, um das Filmen unter Röcke zu unterbinden. Die Plattformbetreiber haben sich nach der BR-Anfrage dazu verpflichtet, die entsprechenden Inhalte zu entfernen, wobei offen bleibt, ob dies zu einer dauerhaften Änderung der Richtlinien führt. Die Opfer von Deepfakes und Upskirting warten derweil auf eine rechtliche Handhabe, die es ihnen ermöglicht, gegen die Verbreiter der Videos wirksam vorzugehen, anstatt bei den Behörden auf die Auskunft zu stoßen, dass das vorliegende Verhalten derzeit noch keine Straftat darstellt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/oktoberfest-muenchen-teufelsrad-videos-100.html