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Nach Berliner CSD-Attentat - Senatorin Günther-Wünsch: Eltern gewaltbereiter Kinder möglicherweise das Sorgerecht entziehen
Technik · 31.07.2026 16:54

Nach Berliner CSD-Attentat - Senatorin Günther-Wünsch: Eltern gewaltbereiter Kinder möglicherweise das Sorgerecht entziehen

Kurz: Nach dem Anschlag beim Berliner CSD fordert Senatorin Katharina Günther-Wünsch eine Gesetzesänderung, um Eltern gewalttätiger Kinder das Sorgerecht entziehen zu

Debatte über Konsequenzen nach dem CSD-Attentat

Nach dem folgenschweren Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin, bei dem eine Frau getötet und 31 weitere Personen verletzt wurden, hat die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch (CDU), eine kontroverse Debatte über die Verantwortung von Eltern gewaltbereiter Kinder angestoßen. Die Politikerin plädiert für eine Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Entzug des Sorgerechts ermöglichen soll.

Einzelfall als Auslöser für politische Forderungen

Der Vorstoß der Senatorin steht in direktem Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Täter des Anschlags, Abdul B. Wie aus den Berichten hervorgeht, war der junge Mann den Behörden bereits seit seiner Zeit in der ersten Grundschulklasse durch ein hohes Konfliktpotenzial bekannt. Laut Günther-Wünsch habe sich in diesem Fall gezeigt, dass die Eltern nicht zur notwendigen Kooperation mit den zuständigen Institutionen bereit waren. Diese mangelnde Mitwirkung im Vorfeld der Tat sieht die Senatorin als einen zentralen Punkt, der künftig rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte.

Bundesweite Initiative angestrebt

Die Berliner Senatorin betont, dass es sich bei der Problematik gewalttätiger Jugendlicher nicht um ein exklusives Phänomen der Hauptstadt handelt. Vielmehr sei das Thema von bundesweiter Relevanz. Aus diesem Grund fordert Günther-Wünsch eine Initiative im Bundesrat, um die rechtlichen Grundlagen für einen Sorgerechtsentzug auf Bundesebene zu schaffen. Ziel ist es, den Behörden und Gerichten ein schärferes Instrumentarium an die Hand zu geben, um in Fällen, in denen das Kindeswohl durch Gewaltbereitschaft gefährdet ist und die Eltern ihre Erziehungsverantwortung nicht wahrnehmen, intervenieren zu können.

Rolle der Justiz bei Sorgerechtsentscheidungen

Der Vorschlag sieht vor, dass in Fällen, in denen eine Kooperation der Erziehungsberechtigten ausbleibt, ein Gericht über den Entzug des Sorgerechts entscheiden soll. Damit verlagert sich die Verantwortung von der rein pädagogischen oder sozialen Ebene hin zu einer juristischen Prüfung. Die Forderung zielt darauf ab, den staatlichen Schutzauftrag gegenüber der Gesellschaft und dem betroffenen Jugendlichen in den Vordergrund zu stellen, wenn elterliche Erziehungsbemühungen als gescheitert oder nicht vorhanden eingestuft werden.

Einordnung der politischen Forderung

Die Diskussion um den Sorgerechtsentzug bei gewalttätigem Verhalten Minderjähriger berührt grundlegende Fragen des Familienrechts und des staatlichen Wächteramtes. Während Befürworter in einer solchen Regelung eine notwendige Reaktion auf zunehmende Jugendgewalt sehen, bleibt abzuwarten, wie eine solche Gesetzesänderung verfassungsrechtlich bewertet wird. Die Forderung von Günther-Wünsch markiert einen Vorstoß, der die präventive Arbeit von Schulen und Jugendämtern mit der Härte des Familienrechts verknüpfen will, um in extremen Fällen frühzeitiger und konsequenter einzugreifen. Ob dieser Vorstoß im Bundesrat die notwendige Unterstützung findet, hängt maßgeblich davon ab, wie andere Bundesländer die Notwendigkeit einer solchen Verschärfung bewerten.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-dammerung-wahrzeichen-reise-20633195/ · Foto: Levent Simsek
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/senatorin-guenther-wuensch-eltern-gewaltbereiter-kinder-moeglicherweise-das-sorgerecht-entziehen-100.html