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Technik · 20.08.2026 14:30

Mit Urheberrecht gegen offene Daten: Bayern verliert gegen Open-Data-Aktivisten

Kurz: Der Freistaat Bayern scheitert vor dem OLG München mit einer Klage gegen einen Open-Data-Aktivisten, der behördliche Geodaten weiterverbreitet hatte.

Ein juristischer Sieg für die Open-Data-Bewegung

Der Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und dem Open-Data-Aktivisten Markus Drenger hat ein Ende gefunden, das für die digitale Zivilgesellschaft von weitreichender Bedeutung ist. Der Kern des Konflikts drehte sich um die Frage, ob staatliche Stellen ihre öffentlich zugänglichen Daten durch das Urheberrecht oder datenbankrechtliche Schutzansprüche vor der Weiterverwendung durch Dritte abschirmen dürfen. Markus Drenger hatte Geodaten, die von der Zentralen Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH) bereitgestellt wurden, auf der Plattform GitHub gespiegelt. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) sah darin eine Verletzung des Datenbank-Urheberrechts und ging juristisch gegen den Entwickler vor. Nach einer initialen Abmahnung und einer nachfolgenden Strafanzeige mündete der Konflikt in einer Zivilklage des Freistaats. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied nun Ende Juli 2026, dass die Klage unzulässig sei, und verwehrte dem Freistaat die Möglichkeit einer Berufung. Dieser Ausgang markiert einen wichtigen Punkt in der Debatte über den freien Zugang zu staatlichen Informationen, auch wenn die grundlegenden Fragen zur Rechtssicherheit für Anwender weiterhin bestehen bleiben.

Details zum Rechtsstreit und den beteiligten Akteuren

Die Auseinandersetzung nahm ihren Anfang im Jahr 2021, als Markus Drenger Geodaten entdeckte, die das Bundesamt für Flugsicherung online gestellt hatte. Diese Daten, die unter anderem Anlagenschutzbereiche für Radar- und Navigationsanlagen definieren, stammen ursprünglich aus der Feder der ZSHH, die beim bayerischen LDBV angesiedelt ist. Drenger lud diese Datensätze herunter und machte sie auf GitHub für andere Nutzer zugänglich, die diese wiederum mit weiteren Informationen anreicherten. Das LDBV forderte Drenger daraufhin auf, die Daten offline zu nehmen, da sie urheberrechtlich geschützt seien. Drenger kam dieser Aufforderung zwar nach, doch der Freistaat ließ den Fall nicht auf sich beruhen und leitete zivilrechtliche Schritte ein. Interessanterweise änderte Bayern während des Verfahrens seine Argumentationslinie: Während das Landgericht München zunächst mit dem Urheberrecht des Freistaats und einer Lizenzierung durch die Deutsche Post Direkt GmbH argumentierte, musste das Land vor dem OLG einräumen, dass die Datenbank in Kooperation mit der Deutschen Post AG (heute DHL Group) erstellt wurde. Dieser Wechsel der Klagebegründung führte unter anderem zur Unzulässigkeit der Klage gemäß der Zivilprozessordnung.

Der Hintergrund der staatlichen Datenpolitik

Die Strategie des Freistaats Bayern basierte auf der Auffassung, dass das Land als Datenbankhersteller ein Leistungsschutzrecht geltend machen könne. Die Argumentation lautete, dass erhebliche finanzielle Mittel in den Aufbau der Datenbank geflossen seien, weshalb eine Refinanzierung durch Nutzungsgebühren gerechtfertigt sei. Diese Gebühren werden nicht nur von privaten Unternehmen, sondern teilweise auch von anderen Behörden erhoben. Kritiker wie Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland und die Aktivistin Lilith Wittmann haben dieses Geschäftsmodell bereits in der Vergangenheit scharf kritisiert. Sie stufen die Einnahmen aus solchen Datenverkäufen als vernachlässigbare Geldquelle für die Kommunen ein, die in keinem Verhältnis zu den Hürden für die digitale Innovation stünden. Der Freistaat sah sich jedoch in seiner Rolle als Datenbank-Produzent bestätigt, was zu einer harten Haltung gegenüber Akteuren führte, die die Daten ohne explizite Erlaubnis oder Zahlung weiterverbreiteten. Dieser Konflikt zwischen dem Wunsch nach staatlicher Refinanzierung und dem gesellschaftlichen Anspruch auf offene Daten bildet den Kern der Auseinandersetzung, die nun vor dem OLG München kulminierte.

Die Rolle der beteiligten Institutionen und Personen

Auf der einen Seite steht der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), das seine Ansprüche auf Datenbankschutz stützt. Auf der anderen Seite steht Markus Drenger, ein Entwickler und Open-Data-Aktivist, der die Daten spiegelte, um sie für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Unterstützt wird die Perspektive von Drenger durch Akteure wie Wikimedia Deutschland, vertreten durch Lilli Iliev, sowie durch die Aktivistin Lilith Wittmann, die das staatliche Gebührenmodell als ineffizient und innovationsfeindlich kritisieren. Auch das Bundesamt für Flugsicherung spielt eine Rolle, da dessen Veröffentlichung der Daten den Anlass für den Fund durch Drenger gab. Das Oberlandesgericht München fungierte als entscheidende Instanz, die den Streit durch ein formales Urteil beendete, ohne jedoch die inhaltliche Debatte um die urheberrechtliche Stellung von Behördendaten abschließend zu klären. Die Deutsche Post AG beziehungsweise DHL Group erscheint in diesem Kontext als Kooperationspartner des Freistaats bei der Erstellung der Datenbank, was letztlich zum Scheitern der Klage aufgrund prozessualer Fehler beitrug.

Einordnung der juristischen und politischen Bedeutung

Einzuordnen ist das Urteil des OLG München als ein Sieg, der jedoch auf formalen Gründen beruht. Den Berichten zufolge findet das Datennutzungsgesetz (DNG) Anwendung, welches Teil des zweiten Open-Data-Gesetzes von 2021 ist und die EU-Richtlinie von 2019 umsetzt. Diese Richtlinie sieht vor, dass öffentliche Informationen grundsätzlich offen und für alle Zwecke nutzbar sein sollten. Behörden können sich laut dieser Regelung in der Regel nicht auf das Urheberrecht berufen, um die Weiterverwendung zu unterbinden. Das DNG soll explizit die bürgerliche Teilhabe und transparente Verwaltungsprozesse fördern. Dennoch bleibt die Situation ambivalent: Während das Urteil die Klage abweist, hat der Freistaat Bayern durch sein Vorgehen eine Atmosphäre geschaffen, die viele Ehrenamtliche abschrecken könnte. Die juristische Niederlage des Freistaats bedeutet nicht automatisch, dass Behörden nun aufhören werden, ihre Daten durch Gebührenmodelle oder den Verweis auf Urheberrechte zu schützen. Die Bedeutung des Urteils liegt vor allem darin, dass staatliche Stellen bei der Klageführung gegen Daten-Aktivisten nun mit deutlich höheren Hürden konfrontiert sind, insbesondere wenn ihre Argumentation prozessual inkonsistent ist.

Offene Fragen und verbleibende Rechtsunsicherheit

Trotz des Urteils bleiben zahlreiche zentrale Fragen unbeantwortet, was die Rechtssicherheit für die Open-Data-Community einschränkt. Eine der drängendsten Fragen ist, ob sich Behörden auf das Urheberrecht berufen können, wenn sie in Public-Private-Partnerships, wie etwa mit der Deutschen Post, zusammenarbeiten. Es ist unklar, ob solche Kooperationen das Datennutzungsgesetz effektiv aushebeln können. Zudem stellt sich die Frage, wie Anwender zweifelsfrei erkennen können, ob Daten im Sinne von Open Data wirklich frei nutzbar sind oder ob sie Gefahr laufen, abgemahnt zu werden. Markus Drenger weist darauf hin, dass es an einer klaren Linie fehlt, ob alle veröffentlichten Behördenberichte und Bekanntmachungen frei archiviert und kopiert werden dürfen. Die Lücke zwischen dem gesetzlichen Anspruch auf Offenheit und der tatsächlichen Verwaltungspraxis, die Daten teilweise als Einnahmequelle betrachtet, klafft weiterhin. Das Urteil des OLG München hat diese grundlegende Diskrepanz nicht aufgelöst, sondern lediglich den konkreten Fall gegen Drenger beendet.

Die Gefahr des Chilling-Effekts

Ein wesentlicher Punkt, den Markus Drenger nach dem Urteil hervorhob, ist die Gefahr eines sogenannten Chilling-Effekts. Selbst wenn der Freistaat Bayern vor Gericht verloren hat, bleibt die Befürchtung bestehen, dass Ehrenamtliche und wissenschaftliche Einrichtungen aus Angst vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten von der Nutzung staatlicher Daten absehen. Wenn die rechtliche Lage nicht eindeutig ist, wirkt die Androhung von Klagen bereits als wirksames Mittel zur Abschreckung, unabhängig vom Ausgang eines Prozesses. Drenger betont, dass die Möglichkeit, öffentliche Daten zu versionieren und zu archivieren, essenziell für die parlamentarische Kontrolle und eine informierte Meinungsbildung sei. Wenn Behörden ältere Berichte löschen oder den Zugriff erschweren, sei die Zivilgesellschaft auf solche Spiegelungen angewiesen. Die Unsicherheit, ob man für solche Aktivitäten mit Abmahnungen rechnen muss, bleibt eine Hürde für eine lebendige Open-Data-Kultur in Deutschland. Das harte Vorgehen Bayerns hat hierbei einen Präzedenzfall geschaffen, der auch ohne einen Sieg des Freistaats vor Gericht eine abschreckende Wirkung entfalten kann.

Wie es in der Debatte weitergeht

Obwohl das OLG München keine Berufung zugelassen hat und der konkrete Fall damit abgeschlossen ist, ist die übergeordnete Debatte keineswegs beendet. Die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die Behörden die Berufung auf Urheberrechte bei öffentlichen Daten untersagt, bleibt bestehen. Da das Urteil selbst nicht veröffentlicht wurde, bleibt die genaue juristische Begründung für die breite Öffentlichkeit und für andere Betroffene zunächst schwer nachvollziehbar. Es ist zu erwarten, dass die Diskussion um die Umsetzung der EU-Open-Data-Richtlinie in Deutschland weiter an Fahrt gewinnt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Behörden weiterhin versuchen könnten, durch Kooperationen mit Privatunternehmen Schutzrechte zu begründen. Für die Open-Data-Aktivisten bleibt die Aufgabe, die Verwaltung zur konsequenten Umsetzung des Datennutzungsgesetzes zu drängen und weitere Fälle von Datenblockaden öffentlich zu machen. Die Frage, ob staatliche Daten ein Gemeingut sind oder eine Einnahmequelle für den Staat, wird den Gesetzgeber und die Gerichte vermutlich noch länger beschäftigen, da eine einheitliche Rechtssicherheit für Daten-Aktivisten bisher nicht erreicht wurde.

Quelle: https://netzpolitik.org/2026/mit-urheberrecht-gegen-offene-daten-bayern-verliert-gegen-open-data-aktivisten/