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Leugnung des Existenzrechts Israels bald strafbar?
Politik · 05.10.2026 20:57

Leugnung des Existenzrechts Israels bald strafbar?

Kurz: Ein neues Rechtsgutachten soll den Weg für ein Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels ebnen. Doch verfassungsrechtliche Debatten halten an.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die Debatte um die strafrechtliche Verfolgung der Leugnung des Existenzrechts Israels in Deutschland hat eine neue Wendung genommen. Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte am 5. Oktober 2026 in Berlin ein neues Rechtsgutachten, das die verfassungsrechtlichen Hürden für ein entsprechendes Gesetz ausräumen soll. Der Hintergrund dieser Initiative ist ein im Juli vom Bundesrat verabschiedeter Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder Aufrufe zu dessen Beseitigung unter Strafe zu stellen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird von den Befürwortern mit einer Zunahme antisemitischer Vorfälle und Demonstrationen auf deutschen Straßen begründet, die seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 massiv zugenommen haben. Das Gutachten, verfasst von Professor Steffen Augsberg von der Universität Gießen, argumentiert, dass eine gesetzliche Regelung notwendig sei, um eine „neue Normalität“ des Hasses gegen Juden zu verhindern. Die Initiative befindet sich nun in einer Phase, in der die rechtliche Fundierung durch das neue Gutachten gestärkt werden soll, während die politische Diskussion über die Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit weiter andauert.

Die Einzelheiten – Fakten und Argumente

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches, der die Volksverhetzung regelt, um einen vierten Absatz zu ergänzen. Konkret soll sich künftig strafbar machen, wer das Existenzrecht Israels öffentlich oder in einer Versammlung leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft. Die Begründung des Entwurfs nennt explizit Parolen wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ oder Slogans, die auf das Jahr 1948 anspielen, als Beispiele für Aussagen, die bisher oft straffrei blieben, künftig aber sanktioniert werden könnten. Auch die Verwendung von Landkarten, die einen palästinensischen Staat unter Einbeziehung des gesamten israelischen Territoriums darstellen, fällt unter diese Regelung, sofern sie dazu geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern. Justizminister Christian Heinz betonte bei der Vorstellung des Gutachtens, dass es an der Zeit sei, gegen die „unsäglichen und unerträglichen Zustände“ vorzugehen, die seit drei Jahren das öffentliche Leben prägen. Professor Augsberg unterstrich, dass das Gutachten die verfassungsrechtliche Zulässigkeit stützen soll, indem es die historische Verantwortung Deutschlands als zentrales Argument anführt.

Hintergrund – Der Weg zur Debatte

Die aktuelle Initiative ist das Ergebnis einer längeren Entwicklung, die eng mit der Sicherheitslage nach dem 7. Oktober 2023 verknüpft ist. Seit diesem Datum verzeichnet Deutschland einen signifikanten Anstieg antisemitischer Übergriffe und Demonstrationen. Der hessische Justizminister Christian Heinz brachte den Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, um eine klare gesetzliche Handhabe gegen diese Entwicklungen zu schaffen. Die Debatte ist jedoch nicht neu, sondern wird bereits seit geraumer Zeit kontrovers geführt. Kritiker, darunter Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, äußerten bereits im Mai 2026 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorhabens. Sie argumentieren, dass eine spezifische Einschränkung der Meinungsfreiheit, die sich nur auf eine bestimmte Haltung oder Überzeugung bezieht, den Anforderungen an „allgemeine Gesetze“ widersprechen könnte. Die Auseinandersetzung dreht sich somit um die Frage, ob der Schutz eines spezifischen Staates – in diesem Fall Israel – durch eine strafrechtliche Sonderregelung gedeckt ist oder ob dies die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise einschränkt.

Die Beteiligten – Positionen und Akteure

Zu den zentralen Akteuren gehört der hessische Justizminister Christian Heinz, der als treibende Kraft hinter dem Gesetzentwurf gilt. Er wird unterstützt durch den Rechtswissenschaftler Professor Steffen Augsberg, der das nun vorgelegte Gutachten verfasst hat und die verfassungsrechtliche Legitimation des Vorhabens verteidigt. Auf der anderen Seite stehen Kritiker aus der Rechtswissenschaft sowie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, die die Übertragbarkeit früherer Präzedenzfälle auf diese neue Konstellation infrage stellen. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, nimmt eine vermittelnde, aber unterstützende Rolle ein. Er begrüßt das Ziel der Initiative grundsätzlich, um dem Antisemitismus entgegenzuwirken, schlägt jedoch eine breitere gesetzliche Formulierung vor. Er plädiert dafür, den Aufruf zur Vernichtung eines Staates allgemein unter Strafe zu stellen, anstatt sich nur auf Israel zu fokussieren. Damit zieht er Parallelen zu früheren Gesetzesänderungen, etwa zum Verbot des Verbrennens ausländischer Flaggen, die als Reaktion auf konkrete Vorfälle eingeführt wurden.

Einordnung – Die verfassungsrechtliche Dimension

Einzuordnen ist das Vorhaben vor dem Hintergrund des sogenannten „Wunsiedel-Beschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Damals entschied das Gericht, dass die „Billigung und Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft“ unter Strafe gestellt werden darf, da das Leid des Nationalsozialismus identitätsprägend für die Bundesrepublik sei. Die Befürworter des aktuellen Gesetzentwurfs versuchen, eine ähnliche Argumentationslinie zu nutzen. Sie argumentieren, dass zwischen der NS-Herrschaft und dem Existenzrecht Israels ein historisch belegter und rechtlich anerkannter Zusammenhang bestehe, der eine besondere Schutzpflicht Deutschlands begründe. Den Berichten zufolge ist diese Argumentation jedoch umstritten. Kritiker halten die Übertragbarkeit des Wunsiedel-Beschlusses auf die Leugnung des Existenzrechts eines anderen Staates für schwer begründbar. Es bleibt ein Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor Antisemitismus und den hohen Anforderungen an die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Debatte zeigt, wie tiefgreifend die historische Verantwortung Deutschlands in die aktuelle Gesetzgebung hineinwirkt und welche juristischen Herausforderungen dabei entstehen, wenn politische Ziele in strafrechtliche Normen übersetzt werden sollen.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht klärt

Obwohl das Gutachten von Professor Augsberg dazu beitragen soll, verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen, bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet. Der Quelltext macht keine Angaben dazu, wie die Justiz in der Praxis beweisen soll, dass eine Äußerung „dazu geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“. Dies ist ein zentrales Kriterium des Entwurfs, dessen Auslegung in der gerichtlichen Praxis unklar bleibt. Zudem wird nicht explizit dargelegt, wie die Abgrenzung zwischen einer legitimen politischen Kritik an der israelischen Regierungspolitik und der leugnenden Haltung gegenüber dem Existenzrecht des Staates in der strafrechtlichen Praxis genau erfolgen soll. Auch die Frage, ob eine solche Gesetzesänderung tatsächlich den gewünschten Effekt einer Reduzierung antisemitischer Vorfälle hätte, bleibt spekulativ. Der Quelltext enthält keine Informationen über mögliche alternative Ansätze zur Prävention, die über das Strafrecht hinausgehen, abgesehen von der allgemeinen Erwähnung von Zivilcourage, wie sie von Josef Schuster gefordert wurde. Die juristische Tragweite der „Landkarten-Regelung“ bleibt ebenfalls vage.

Wie es weitergeht – Ausblick auf den Prozess

Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit noch offen. Ein konkreter Termin für die Beratung des Entwurfs im Bundestag steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Das nun vorgestellte Gutachten soll als Grundlage dienen, um die politische und juristische Diskussion in den kommenden Monaten zu versachlichen und die Bedenken der Kritiker zu entkräften. Ob es dem hessischen Justizminister Christian Heinz gelingt, eine ausreichende Mehrheit für den Gesetzentwurf im Bundestag zu gewinnen, hängt maßgeblich davon ab, wie überzeugend die rechtliche Argumentation in den parlamentarischen Gremien wahrgenommen wird. Der Prozess wird durch die öffentliche Aufmerksamkeit begleitet, wobei auch die Rolle des Zentralrats der Juden und dessen Vorschlag für eine allgemeinere Formulierung des Gesetzes eine Rolle spielen könnten. Die politische Debatte wird sich weiterhin an der Frage entzünden, ob eine solche Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen der richtige Weg ist, um auf den gesellschaftlichen Antisemitismus zu reagieren. Die Entscheidung über die Einbringung und mögliche Anpassungen des Entwurfs bleibt einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, wobei die juristische Prüfung durch den Bundestag den nächsten entscheidenden Schritt darstellt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-wahrzeichen-strasse-geschafte-12931250/ · Foto: Lea Azar
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/israel-existenzrecht-leugnung-strafe-gutachten-100.html