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Regional · 19.08.2026 13:03

Kleinkind in Zahnarztpraxis gestorben: Narkosearzt steht wegen Mordvorwurfs erneut vor Gericht

Kurz: Nach einem tödlichen Zwischenfall in einer Zahnarztpraxis wird der Fall neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Narkosearzt nun Mord vor.

Ein tragischer Fall kehrt vor das Landgericht zurück

Fünf Jahre nach einem verheerenden Zwischenfall in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Hochtaunuskreis steht ein 69-jähriger Narkosearzt erneut vor dem Landgericht Frankfurt. Der Mediziner, der aus Bensheim an der Bergstraße stammt, muss sich in einem neuen Prozess verantworten, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein vorangegangenes Urteil aufgehoben hatte. Während der Angeklagte in der ersten Instanz im Jahr 2024 wegen Totschlags und dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen verurteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft nun eine deutlich schwerwiegendere Anklage erhoben. Sie geht davon aus, dass es sich bei dem Handeln des Arztes um Mord handelt. Der Prozessauftakt am Mittwoch markiert den Beginn einer juristischen Aufarbeitung, die sich mit der Frage beschäftigt, ob der Mediziner den Tod eines vierjährigen Mädchens und die lebensgefährliche Erkrankung weiterer Kinder bewusst in Kauf nahm, um eigene Behandlungsfehler zu vertuschen. Der Angeklagte, der seit der Aufhebung des ersten Urteils Anfang des Jahres in Untersuchungshaft sitzt, wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, was die Schwere des Vorwurfs unterstreicht.

Die verhängnisvolle Kette der Ereignisse in Kronberg

Der Vorfall ereignete sich am 18. September 2021. Der damals tätige Anästhesist verwendete in der Zahnarztpraxis in Kronberg ein und dasselbe Fläschchen Propofol für insgesamt fünf Patienten: eine erwachsene Frau sowie vier Kinder. Diese Praxis stellt nach gerichtlicher Einschätzung einen eklatanten Hygieneverstoß dar. Das Narkosemittel war mit Bakterien und einem Pilz verunreinigt, was bei den jungen Patienten zu einer schweren Sepsis führte. Ein vierjähriges Mädchen verstarb noch in der Praxis, nachdem der Arzt es über Stunden hinweg selbst behandelt hatte, anstatt medizinische Hilfe in einem Krankenhaus anzufordern. Drei weitere Kinder mussten intensivmedizinisch versorgt werden, wobei zwei von ihnen nur knapp überlebten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Dominik Mies, erklärte bereits im ersten Prozess, dass bestimmte Sepsis-Erreger nur für kurze Zeit im Blut nachweisbar seien. Der Angeklagte habe um diese medizinische Tatsache gewusst. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass das Unterlassen der Einweisung in eine Klinik dem Arzt Zeit verschafft habe, die er zur Vertuschung seiner Fehler nutzen wollte. Staatsanwältin Constanze Jung betonte zum Prozessauftakt, dass die Verdeckung eines Behandlungsfehlers ein Mordmerkmal darstellen könne.

Der Weg vom ersten Urteil zur Neuverhandlung

Die juristische Aufarbeitung des Falls ist komplex. Im November 2024 hatte die Schwurgerichtskammer den Arzt wegen Totschlags und dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochen. Das Gericht ging damals davon aus, dass der Angeklagte den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht explizit beabsichtigt habe. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof ein, mit dem Ziel, eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen und eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erreichen. Der BGH gab der Revision statt und hob das Urteil auf. Die Begründung: Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes zu eng ausgelegt. Nun muss sich das Landgericht Frankfurt erneut intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Verdeckungsabsicht vorlag oder ob niedrige Beweggründe für das Handeln des Mediziners ausschlaggebend waren. Der Prozess wird nun unter veränderten Vorzeichen geführt, wobei der Angeklagte mittlerweile aufgrund von Fluchtgefahr inhaftiert ist.

Die Akteure und ihre Rollen im Prozess

Im Zentrum des Verfahrens steht der 69-jährige ehemalige Anästhesist und Notfallmediziner. Er ist bereits vorbestraft; im Jahr 2019 wurde er wegen fahrlässiger Tötung einer erwachsenen Patientin verurteilt, woraufhin ihm die Approbation entzogen wurde. Trotz dieses Entzugs war er am Tag des Unglücks in der Zahnarztpraxis tätig. Verteidigt wird der Mann von einem Rechtsbeistand, der zum Prozessauftakt erklärte, dass noch unklar sei, ob sich sein Mandant zu den Vorwürfen äußern werde. Auf der Seite der Anklage steht die Staatsanwaltschaft Frankfurt, vertreten durch Staatsanwältin Constanze Jung, die den Mordvorwurf mit der Vertuschungsabsicht begründet. Als Zeugen sind nahezu dieselben Personen geladen wie im ersten Prozess, darunter die Mutter und die Großmutter des verstorbenen Mädchens. Die Zeugenbefragungen sollen klären, ob der Angeklagte gegenüber Dritten Äußerungen getätigt hat, die Aufschluss über seine Beweggründe geben könnten, die Kinder nicht rechtzeitig in eine notärztliche Versorgung zu übergeben.

Einordnung der juristischen und ethischen Dimension

Die juristische Einordnung dieses Falles ist von hoher Bedeutung, da sie die Grenze zwischen einem schwerwiegenden Behandlungsfehler und einer vorsätzlichen Tötung zieht. Einzuordnen ist das so: Während das erste Gericht von einer billigenden Inkaufnahme ausging, zielt die Staatsanwaltschaft nun auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ab. Den Berichten zufolge ist die zentrale Frage, ob der Arzt den Zustand der Kinder bewusst verschleierte, um die Konsequenzen seiner hygienischen Versäumnisse zu umgehen. Dass ein Mediziner trotz einer Vorstrafe wegen fahrlässiger Tötung weiterhin in einem Bereich tätig war, in dem er über Leben und Tod entschied, wirft zudem Fragen zur Überwachung ärztlicher Tätigkeiten auf. Der Umstand, dass der Angeklagte das verstorbene Kind stundenlang selbst behandelte, anstatt den Notruf zu wählen, wird von der Anklage als zentrales Indiz für seine Absicht gewertet, den Fehler zu verbergen. Die moralische Schwere des Falls wird durch die Tatsache unterstrichen, dass es sich um wehrlose Kinder handelte, die dem Arzt anvertraut waren.

Offene Fragen und der weitere Ausblick

Trotz des umfangreichen Materials bleiben zentrale Aspekte ungeklärt. Der Quelltext benennt explizit, dass das Gericht dem Angeklagten nicht in den Kopf schauen könne. Daher bleibt die Frage offen, welche konkreten Gedanken den Arzt dazu bewogen haben, den Notruf erst tief in der Nacht zu alarmieren. Es ist unklar, ob der Angeklagte im Verlauf des neuen Prozesses sein Schweigen brechen wird, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Auch die Frage, ob er gegenüber den Angehörigen des verstorbenen Kindes jemals eine konkrete Erklärung für sein Zögern abgegeben hat, bleibt Gegenstand der Zeugenbefragungen. Wie es weitergeht, ist bereits terminiert: Der Prozess wird fortgesetzt, und ein Urteil wird für Anfang Oktober erwartet. Bis dahin müssen die Richter prüfen, ob die Beweislast für eine Verurteilung wegen Mordes ausreicht. Der Angeklagte bleibt bis zur Verkündung des neuen Urteils in Untersuchungshaft, nachdem er bereits im ersten Prozess äußerlich unbewegt blieb und lediglich eine Entschädigungszahlung in Höhe von 20.000 Euro an die Familie des Opfers zugesagt hatte.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-vierjaehrige-in-zahnarztpraxis-gestorben-narkosearzt-steht-wegen-mordvorwurfs-erneut-vor-gericht-100.html