Pläne für tiefgreifende Einschnitte bei der Informationsfreiheit
Das Bundesinnenministerium (BMI) unter der Leitung von Alexander Dobrindt plant offenbar deutlich weitreichendere Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG), als bisher öffentlich bekannt war. Wie aus einem internen Vermerk des Ministeriums vom Februar 2026 hervorgeht, der dem MDR vorliegt, zielen die Überlegungen darauf ab, zentrale Kontrollmechanismen des Gesetzes zu schwächen oder vollständig abzuschaffen.
Wegfall der zentralen Kontrollinstanz
Ein Kernpunkt der BMI-Pläne ist die Abschaffung der Funktion des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Aktuell fungiert dieser als zentrale Anlaufstelle für Bürger, die ihre Rechte nach dem IFG verletzt sehen. Zudem überwacht die Behörde die rechtmäßige Anwendung des Gesetzes durch andere staatliche Stellen. Die Beamten im Innenministerium schlagen vor, den entsprechenden Paragraphen 12 des IFG zu streichen und das zugehörige Referat aufzulösen.
Kritiker, darunter auch Vertreter der Behörde des Bundesbeauftragten selbst, warnen vor den Folgen: Ein Wegfall dieser Instanz würde nicht nur den Bearbeitungsaufwand für Anfragen vergrößern, sondern voraussichtlich zu einer Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten führen. Statt einer Schwächung fordern Transparenz-Befürworter seit Längerem ein umfassendes Transparenzgesetz mit aktiven Veröffentlichungspflichten.
Journalisten und Abgeordnete im Fokus
Besonders umstritten sind die Pläne, den Zugang zu Informationen für Journalisten und Abgeordnete einzuschränken. Das Ministerium betrachtet die aktuelle Praxis, bei der diese Personengruppen sowohl das IFG als auch das Presserecht oder das parlamentarische Fragerecht nutzen können, als eine „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“.
Sollte diese parallele Nutzung unterbunden werden, hätte dies gravierende Auswirkungen: Während das IFG einen Anspruch auf Akteneinsicht und die Herausgabe von Unterlagen ermöglicht, decken das Presserecht und das parlamentarische Fragerecht lediglich die Beantwortung von Fragen ab. Der Zugang zu den zugrunde liegenden Dokumenten bliebe Journalisten und Abgeordneten in diesem Fall verwehrt.
Identifizierungspflicht und weitere Hürden
Das BMI strebt zudem eine Identifizierungspflicht für Antragsteller an. Dies würde die Arbeit von Portalen wie „Frag den Staat“ massiv erschweren, da diese bisher als Vermittler zwischen Bürgern und Behörden agieren. Das Ministerium begründet dies unter anderem mit der Sorge vor automatisierten Massenanträgen oder Anfragen durch ausländische Akteure.
Weitere geplante Verschärfungen umfassen:
* **Bereichsausnahmen:** Forschung und Lehre sowie laufende Gesetzgebungsverfahren sollen pauschal vom IFG ausgenommen werden. Eine öffentliche Kontrolle von Gesetzesentwürfen anhand staatlicher Dokumente wäre somit erst nach deren Verabschiedung möglich.
* **Einschränkung der Aktenherausgabe:** Behörden sollen künftig keine Dokumente mehr herausgeben dürfen, die in anderen Behörden entstanden sind. Dies würde Bürger zwingen, mehrere Einzelanträge bei verschiedenen Stellen zu stellen, was mit einem höheren Kostenrisiko verbunden ist.
Politische Reaktionen und Uneinigkeit in der Koalition
Die Pläne stoßen innerhalb der Regierungskoalition auf erheblichen Widerstand. Die SPD-Fraktion distanzierte sich von den Vorschlägen aus dem Haus von Minister Dobrindt. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Sebastian Fiedler, betonte, dass die Fraktion einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau absenkt, nicht zustimmen werde. Insbesondere die Abschaffung des Bundesbeauftragten, die Beschneidung der Rechte von Abgeordneten und Journalisten sowie die Ausklammerung laufender Gesetzgebungsverfahren werden von der SPD abgelehnt.
Das Bundesinnenministerium hielt sich auf Anfrage zu den konkreten Details bedeckt. Eine Sprecherin verwies lediglich darauf, dass man das IFG mit einem „Mehrwert für Bürger und Verwaltung“ reformieren wolle, wobei Sicherheitsanforderungen und eine wachsende „hybride Bedrohungslage“ zu berücksichtigen seien.
Die Debatte um das IFG ist Teil einer breiteren Diskussion über die Transparenz staatlichen Handelns. Bereits die im Juli 2026 bekannt gewordenen Eckpunkte des Koalitionsausschusses – darunter die Forderung nach einer Begründung für Anträge und die Aufhebung des Gebührendeckels – hatten eine Welle des Protests ausgelöst. Eine Petition gegen die geplanten Verschärfungen verzeichnete bereits knapp 600.000 Unterschriften.