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Gießener Tennisclub: Güterichter soll Streit um Alkoholausschank schlichten
Regional · 21.08.2026 14:31

Gießener Tennisclub: Güterichter soll Streit um Alkoholausschank schlichten

Kurz: Der Rechtsstreit zwischen dem TC Rot-Weiß Gießen und seinen Pächtern über den Alkoholausschank geht in die Mediation vor einem Güterichter am OLG Frankfurt.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Im langwierigen und festgefahrenen Rechtsstreit zwischen dem Tennisclub Rot-Weiß Gießen und den Pächtern seines Vereinslokals gibt es derzeit keine gerichtliche Entscheidung. Statt eines Urteils haben sich die beteiligten Parteien darauf verständigt, eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat das laufende Verfahren am vergangenen Freitag offiziell an einen Güterichter verwiesen. Dieser soll nun als neutraler Vermittler zwischen dem Vereinsvorstand und dem Pächter-Ehepaar agieren, um eine außergerichtliche Einigung in der strittigen Frage des Alkoholausschanks zu erzielen. Der Konflikt, der bereits die Instanzen bis zum Oberlandesgericht beschäftigt hat, dreht sich im Kern um die Erwartungshaltung des Vereins an sein gastronomisches Angebot und die geschäftliche Ausrichtung der Pächter. Während der Tennisclub auf dem Verkauf von Bier, Wein und Sekt beharrt, verfolgen die Betreiber des Lokals ein strikt alkoholfreies Konzept. Da sowohl der Vorstand als auch die Pächter der Vermittlung zugestimmt haben, ruht das Verfahren um die einstweilige Verfügung vorerst. Ein konkreter Termin für das erste Gespräch beim Güterichter steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus, markiert jedoch eine Zäsur in dem bisher sehr konfrontativen juristischen Vorgehen beider Seiten.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Hintergründe

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen der Tennisclub Rot-Weiß Gießen sowie die Pächter Bayram und Isabell Dalkilic. Die Pächter, die mit ihren drei Kindern direkt über dem Restaurant wohnen, hatten das Lokal Ende Mai dieses Jahres eröffnet. Ihr gastronomisches Angebot ist auf Gözleme spezialisiert, eine traditionelle anatolische Speise. Der Streit entzündete sich an der Frage, ob das Restaurant verpflichtet sei, alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt anzubieten. Da dies im Pachtvertrag nicht explizit schriftlich festgehalten wurde, stützt sich der Verein auf das Argument, dass ein Alkoholausschank in einer deutschen Vereinsgaststätte üblich sei. Ein Vorstandsmitglied betonte, dass viele Mitglieder seit Jahrzehnten daran gewöhnt seien, zu Gerichten wie Pizza oder Nudeln ein Bier zu trinken. Die Situation habe sich so zugespitzt, dass Mitglieder nun eigene Getränkekisten mitbrächten. Die Pächter hingegen argumentieren, ihr alkoholfreies Konzept sei dem Verein bereits vor der Unterzeichnung des Pachtvertrags bekannt gewesen. Als Kompromissvorschläge brachten sie die Aufstellung eines Getränkeautomaten oder die Selbstverwaltung des Alkoholausschanks durch die Vereinsmitglieder ins Spiel. Derzeit ist das Restaurant aufgrund von Betriebsferien geschlossen, was die angespannte Lage vorerst pausieren lässt.

Hintergrund – Der bisherige Verlauf des Konflikts

Der juristische Streit nahm seinen Anfang, als der Tennisclub Rot-Weiß Gießen den Pächtern aufgrund des fehlenden Alkoholausschanks fristlos kündigte. In der Folge reichte der Verein eine Räumungsklage ein und beantragte zudem eine einstweilige Verfügung, um die Pächter zum Einlenken zu bewegen. Mit diesem Antrag scheiterte der Verein jedoch zunächst vor dem Landgericht Gießen. Unzufrieden mit diesem Ausgang legte der Club Widerspruch gegen die Entscheidung ein, was den Fall schließlich in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Frankfurt brachte. Die Eskalation zeigt, wie tief die Fronten zwischen dem Sportverein und den Gastronomen verlaufen. Der Verein sieht in der Verweigerung des Alkoholausschanks eine Verletzung der gewohnten Vereinskultur, während die Pächter ihre unternehmerische Freiheit betonen. Die Richterin am OLG Frankfurt bewertete den bisherigen Weg als wenig zielführend für beide Parteien. Sie gab zu bedenken, dass ein Urteil im Sinne des Vereins den Pächtern ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehen könnte, während die Tennisspieler weiterhin ohne das gewünschte Angebot dastünden. Die Entscheidung, das Verfahren ruhen zu lassen und einen Güterichter einzuschalten, ist somit ein Versuch, die verhärteten Positionen aufzubrechen und eine nachhaltige Lösung zu finden, die den Fortbestand des Pachtverhältnisses und die Zufriedenheit der Vereinsmitglieder gleichermaßen berücksichtigen könnte.

Die Beteiligten – Personen und Institutionen

Die Hauptakteure in diesem Rechtsstreit sind der Vorstand des Tennisclubs Rot-Weiß Gießen auf der einen Seite und das Pächter-Ehepaar Bayram und Isabell Dalkilic auf der anderen Seite. Der Anwalt des Tennisclubs vertritt die Interessen des Vereins und führt die Argumentation über die in Deutschland üblichen Standards in Vereinsgaststätten ins Feld. Auf der Gegenseite stehen die Pächter, die ihre unternehmerische Vision einer alkoholfreien Gastronomie verteidigen. Als juristische Instanzen sind das Landgericht Gießen, welches erstinstanzlich über die einstweilige Verfügung entschied, sowie das Oberlandesgericht Frankfurt involviert. Die Richterin am OLG Frankfurt spielt eine entscheidende Rolle, indem sie das Verfahren an einen Güterichter verwies, um eine Eskalation zu vermeiden, die für beide Seiten negative Konsequenzen hätte. Die Familie der Pächter ist zudem persönlich stark betroffen, da ihr Wohnsitz direkt mit dem Restaurant verbunden ist. Der Güterichter, dessen Identität im Quelltext nicht näher benannt wird, fungiert nun als neutrale Instanz, die den Auftrag hat, zwischen den zerstrittenen Parteien zu vermitteln und einen Konsens zu erarbeiten, der über die bisherigen juristischen Fronten hinausgeht.

Einordnung – Die Bedeutung des Streits

Einzuordnen ist dieser Fall als ein klassischer Konflikt zwischen der Erwartungshaltung einer Vereinsgemeinschaft und der unternehmerischen Freiheit von Pächtern. Dass ein derartiger Streit bis vor das Oberlandesgericht gelangt, unterstreicht die Komplexität, die entstehen kann, wenn mündliche Erwartungen oder vermeintliche Gepflogenheiten nicht schriftlich fixiert wurden. Den Berichten zufolge ist der Streit nicht nur eine Frage des Getränkeangebots, sondern berührt auch die Identität des Vereinslebens. Die Richterin am OLG Frankfurt deutete während der Verhandlung an, dass die Argumentation des Vereins, Alkoholausschank sei in Deutschland „üblich“, juristisch angreifbar ist, indem sie den Vergleich mit „Schnitzel mit Pommes“ zog. Dies verdeutlicht, dass die bloße Berufung auf Traditionen vor Gericht kaum ausreicht, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Die Einordnung durch das Gericht legt nahe, dass der Verein mit seinem harten Kurs bisher wenig Erfolg hatte und ein erzwungenes Urteil womöglich zu einer dauerhaften Zerrüttung der Geschäftsbeziehung führen würde, was für beide Seiten schädlich wäre. Die Mediation durch den Güterichter ist daher als Versuch zu verstehen, die wirtschaftliche Realität der Pächter mit den sozialen Bedürfnissen der Vereinsmitglieder in Einklang zu bringen, anstatt eine rein juristische Entscheidung zu erzwingen.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet

Der vorliegende Quelltext lässt einige wesentliche Fragen offen, die für das Verständnis des Gesamtzusammenhangs wichtig wären. So wird nicht explizit dargelegt, ob es im Pachtvertrag überhaupt eine Klausel gibt, die den Betrieb einer Gaststätte mit einer bestimmten Ausrichtung vorschreibt, oder ob der Vertrag lediglich die Räumlichkeiten für eine gastronomische Nutzung vorsieht. Auch bleibt unklar, wie die genauen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Pächter aussehen, falls sie gezwungen würden, ein Sortiment anzubieten, das ihrem ursprünglichen Konzept widerspricht. Zudem gibt es keine Informationen darüber, wie die restlichen Vereinsmitglieder über den Streit denken – es wird lediglich ein Vorstandsmitglied zitiert, das von der Unzufriedenheit der Mitglieder berichtet. Es bleibt zudem offen, ob der Verein bereits nach Alternativen gesucht hat oder ob eine Trennung von den Pächtern unter fairen Bedingungen überhaupt eine Option darstellt. Ebenso wenig ist bekannt, welche Rolle die Stadt Gießen oder andere Aufsichtsgremien spielen könnten, sofern es sich um eine städtische Anlage handelt. Die genauen finanziellen Forderungen oder Entschädigungen, die im Rahmen der Räumungsklage im Raum stehen, werden im Text nicht beziffert, was eine Einschätzung des wirtschaftlichen Schadens für beide Seiten erschwert.

Wie es weitergeht – Ausblick auf das Verfahren

Das Verfahren um die einstweilige Verfügung ist derzeit ausgesetzt, um dem Güterichter die Möglichkeit zu geben, eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Tennisclub Rot-Weiß Gießen und dem Pächter-Ehepaar Dalkilic herbeizuführen. Ein konkreter Termin für dieses Mediationsgespräch wurde noch nicht festgelegt. Die Pächter befinden sich aktuell in Betriebsferien, weshalb das Restaurant vorerst geschlossen bleibt. Sobald diese Phase endet, wird sich zeigen, ob die Mediation zu einer Wiederaufnahme des Betriebs unter neuen Bedingungen führen kann oder ob die Fronten weiterhin unüberbrückbar bleiben. Sollte die Mediation scheitern, könnte das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wieder aufgenommen werden, um über die einstweilige Verfügung zu entscheiden. Zudem bleibt die Räumungsklage als juristisches Druckmittel des Vereins bestehen, solange keine Einigung erzielt wurde. Die Beteiligten sind nun angehalten, in den kommenden Wochen unter der Anleitung des Güterichters Kompromisslinien auszuloten, etwa durch die Umsetzung der vorgeschlagenen technischen Lösungen wie Getränkeautomaten oder eine veränderte Personalstruktur im Ausschank. Der Ausgang dieses Prozesses wird maßgeblich davon abhängen, wie kompromissbereit beide Seiten in den vertraulichen Gesprächen auftreten werden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/dannenberger-altstadt-28956957/ · Foto: Wolfgang Weiser
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-giessener-tennisclub-gueterichter-soll-streit-um-alkoholausschank-schlichten-100.html