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Gerangel mit Polizisten: Weitere Haftstrafe für Ex-Soldaten Franco A.
Regional · 19.08.2026 15:14

Gerangel mit Polizisten: Weitere Haftstrafe für Ex-Soldaten Franco A.

Kurz: Das Landgericht Darmstadt hat den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. wegen Widerstands gegen Polizeibeamte zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt.

Ein neuer Schuldspruch vor dem Landgericht Darmstadt

Der als ehemaliger Bundeswehroffizier bekannte Franco A., der bereits in der Vergangenheit aufgrund der Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in den Fokus der Justiz geraten war, muss seine Zeit in Haft verlängern. Das Landgericht Darmstadt hat den 37-Jährigen am Mittwoch zu einer weiteren Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein tätlicher Vorfall, der sich bereits im Februar 2022 am S-Bahnhof Offenbach Ledermuseum ereignet hatte. Damals war der Angeklagte bei einer polizeilichen Kontrolle mit den eingesetzten Beamten aneinandergeraten. Die Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung unmissverständlich fest, dass es sich bei dem Verhalten des Angeklagten keineswegs nur um passiven Widerstand gehandelt habe, sondern um eine aktive Form der Gewalt. Mit diesem Urteil folgte die Kammer in vollem Umfang der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die das Vorgehen des Mannes als strafrechtlich relevanten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingestuft hatte. Die zusätzliche Strafe ist nun rechtskräftig und wird in das bestehende Strafmaß integriert, was die Gesamtdauer seiner Inhaftierung weiter ansteigen lässt.

Die Details des Vorfalls am S-Bahnhof

Die Ereignisse, die zu dem neuen Urteil führten, zeichnen ein dramatisches Bild der polizeilichen Kontrolle im Februar 2022. Nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft, die durch die Aussagen der beteiligten Polizeibeamten vor Gericht gestützt wurden, versuchte Franco A. zunächst, sich der Kontrolle durch die Beamten zu entziehen. Als dies misslang, entwickelte sich die Situation zu einem handfesten Gerangel. Die als Zeugen geladenen Polizisten schilderten übereinstimmend, dass der Angeklagte ruckartige Bewegungen ausführte, seine Arme weit von sich streckte und sich massiv gegen die Festnahme wand. Er habe sich wiederholt losgerissen und insgesamt zwei Versuche unternommen, die Flucht zu ergreifen. Die Intensität des Widerstands war so groß, dass am Ende insgesamt sechs Polizeibeamte erforderlich waren, um den Mann unter Kontrolle zu bringen und festzunehmen. Die Richterin bestätigte zudem, dass der Angeklagte ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern bei sich trug. Während die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, er habe versucht, nach den Beamten zu treten und das Messer zu ziehen, wies der Angeklagte diese Anschuldigungen entschieden zurück. Er bestritt, jemals getreten zu haben oder nach der Waffe gegriffen zu haben. Das Gericht wertete es jedoch zugunsten des Angeklagten, dass es letztlich zu keinem direkten Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Polizeikräfte gekommen war.

Der Hintergrund der juristischen Aufarbeitung

Die juristische Vorgeschichte des 37-Jährigen ist komplex und eng mit seiner Vergangenheit als Bundeswehroffizier verknüpft. Bereits im Juli 2022 war Franco A. vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die damaligen Vorwürfe wogen schwer: Es ging um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitz sowie Betrugsdelikte. Das Gericht attestierte dem Mann damals eine explizit rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung. Da der nun verhandelte Vorfall des Widerstands gegen Polizeibeamte aus dem Februar 2022 nicht in das ursprüngliche Urteil des Oberlandesgerichts eingeflossen war, sah sich das Landgericht Darmstadt in der Pflicht, diesen Teilaspekt in einem gesonderten Verfahren nachzuholen. Die Verteidigung hatte im aktuellen Prozess versucht, das Verhalten ihres Mandanten mit dessen negativen Erfahrungen im Umgang mit der Polizei zu erklären und lediglich auf eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro plädiert. Diese Argumentation konnte die Kammer jedoch nicht überzeugen, da die Schwere des Widerstands eine härtere Sanktion erforderlich machte.

Die Akteure im Prozess

In das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt waren verschiedene Parteien involviert, die jeweils ihre eigene Sicht auf den Vorfall einbrachten. Auf der einen Seite stand die Staatsanwaltschaft, die den Widerstand als gewaltsam einstufte und eine entsprechende Bestrafung forderte. Auf der anderen Seite agierte Franco A., der die Darstellung der Anklagebehörde in wesentlichen Punkten bestritt. Besonders die Frage, ob er versucht habe, nach den Beamten zu treten oder sein mitgeführtes Messer einzusetzen, bildete einen zentralen Streitpunkt. Die als Zeugen vernommenen sechs Polizeibeamten lieferten die entscheidenden Schilderungen über den Ablauf der Festnahme, die das Gericht als glaubhaft einstufte. Die Verteidigung versuchte, den Fokus auf die psychologische Komponente und die subjektiven Erfahrungen des Angeklagten mit staatlichen Organen zu legen, um das Strafmaß auf eine Geldstrafe zu drücken. Die Richterin hingegen betonte die objektive Schwere des Widerstands, die durch die Anzahl der benötigten Einsatzkräfte für die Festnahme deutlich unterstrichen wurde. Die Institutionen, namentlich das Landgericht Darmstadt als ausführende Instanz und das Oberlandesgericht Frankfurt als Vorinstanz, bilden den institutionellen Rahmen, in dem die gesamte juristische Aufarbeitung der Taten von Franco A. stattfindet.

Einordnung der juristischen Entscheidung

Einzuordnen ist das neue Urteil als notwendige Ergänzung zur bereits bestehenden Haftstrafe. Da der Widerstand gegen die Polizeibeamten zum Zeitpunkt des ersten großen Prozesses noch nicht abgeurteilt war, musste die Justiz hier eine formelle Nachbesserung vornehmen, um alle strafrechtlich relevanten Taten des Angeklagten in einem Gesamtbild zu erfassen. Den Berichten zufolge ist die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von nunmehr sechs Jahren das Ergebnis dieser juristischen Zusammenführung. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die Justiz auch bei bereits inhaftierten Personen keine Delikte ungesühnt lässt, die in der Vergangenheit begangen wurden. Die Bewertung des Gerichts, dass es sich um einen Widerstand durch Gewalt handelte, unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der die Kammer das Verhalten gegenüber den Polizeibeamten bewertet hat. Dass das Gericht dem Angeklagten zugutehielt, dass keine direkten Angriffe auf die Beamten stattfanden, zeigt eine differenzierte Betrachtung, die jedoch nicht dazu führte, von einer Freiheitsstrafe abzusehen. Die rechtliche Einordnung folgt somit einer klaren Linie, die den Widerstand gegen die Staatsgewalt als schwerwiegendes Delikt einstuft.

Offene Fragen und verbleibende Unklarheiten

Obwohl das Urteil nun gefällt wurde, bleiben einige Aspekte des Vorfalls am S-Bahnhof Offenbach Ledermuseum im Dunkeln. Der Quelltext lässt insbesondere offen, wie genau die "schlechten Erfahrungen", auf die sich die Verteidigung berief, im Detail aussahen und inwiefern diese die Wahrnehmung des Angeklagten bei der Kontrolle tatsächlich beeinflusst haben könnten. Zudem bleibt die Frage nach der Intention des Angeklagten beim Mitführen des Taschenmessers unbeantwortet; während die Staatsanwaltschaft einen versuchten Einsatz unterstellte, verneinte der Angeklagte dies vehement. Da es sich um eine Aussage gegen Aussage-Situation in Bezug auf die Absicht hinter den Bewegungen des Angeklagten handelte, bleibt die exakte subjektive Motivation des Mannes während des Gerangels spekulativ. Auch die Frage, ob der Angeklagte bei der Kontrolle bereits mit anderen Absichten unterwegs war, wird durch den vorliegenden Bericht nicht weiter vertieft. Diese Lücken in der Beweisführung und der Schilderung der subjektiven Beweggründe zeigen, dass trotz der juristischen Klärung der Tatbestände ein Rest an Unklarheit über die genauen Hintergründe dieses spezifischen Vorfalls bestehen bleibt.

Der weitere Weg der Strafvollstreckung

Nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt steht fest, dass die Gesamtfreiheitsstrafe für Franco A. nun sechs Jahre beträgt. Damit ist die rechtliche Aufarbeitung der bekannten Delikte, einschließlich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des nun hinzugekommenen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, abgeschlossen. Der Angeklagte, der bereits seit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Sommer 2022 inhaftiert ist, wird die nun festgesetzte Gesamtdauer absitzen müssen. Weitere Termine oder ausstehende Verfahren in diesem Zusammenhang werden im Quelltext nicht genannt, was darauf hindeutet, dass die Justiz mit diesem Urteil den Schlusspunkt unter die strafrechtliche Verfolgung dieser spezifischen Taten gesetzt hat. Der Fokus liegt nun auf der Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe. Es gibt keine Anzeichen für weitere laufende Ermittlungsverfahren, die den Status des ehemaligen Bundeswehroffiziers in naher Zukunft erneut verändern könnten. Die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 19. August 2026 markiert somit eine Zäsur in der langjährigen juristischen Auseinandersetzung um die Person Franco A.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/quedlinburgs-historische-architektur-mit-strassenlaterne-32473921/ · Foto: Studio Friluma
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-ex-soldat-franco-a-nach-gerangel-mit-polizisten-zu-haftstrafe-verurteilt-100.html