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Gefährliche Sicherheitslücke bei Arzneimittelpackungen
Schlagzeilen · 21.08.2026 11:47

Gefährliche Sicherheitslücke bei Arzneimittelpackungen

Kurz: Recherchen von Plusminus decken eine gravierende Sicherheitslücke bei Arzneimittelpackungen auf, die Behörden seit Jahren bekannt ist, aber ignoriert wird.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Ein alarmierender Sicherheitsmangel bei Arzneimittelverpackungen gefährdet die Integrität der medizinischen Versorgung in der gesamten Europäischen Union. Wie exklusive Recherchen des ARD-Magazins Plusminus belegen, ist der gesetzlich vorgeschriebene Manipulationsschutz bei einer Vielzahl von Medikamentenschachteln nahezu wirkungslos. Die Problematik ist ebenso simpel wie gefährlich: Durch die gezielte Anwendung von Hitze, etwa mittels eines handelsüblichen Bügeleisens, wird der in den Packungen verwendete Kleber flüssig. Dies ermöglicht es, die Seitenlaschen oder Sicherheitssiegel von Medikamentenpackungen spurlos zu öffnen und nach einem Austausch des Inhalts wieder zu verschließen. Da die äußere Erscheinung der Verpackung nach dem Abkühlen des Klebers keinerlei Anzeichen einer Manipulation aufweist, bleibt der illegale Eingriff für Patienten, Apotheker und Großhändler unbemerkt. Diese Sicherheitslücke betrifft zahlreiche Arzneimittel verschiedener Hersteller und stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar. Während Experten vor einer Infiltration der legalen Lieferkette durch Kriminelle warnen, zeigen die vorliegenden Informationen, dass Aufsichtsbehörden bereits seit Jahren über diese Schwachstelle informiert sind, jedoch bisher keine wirksamen Maßnahmen zur Behebung ergriffen haben.

Die Einzelheiten der Manipulation

Die technische Schwachstelle wurde durch Patrick Michel, einen im europäischen Pharmagroßhandel tätigen Fachmann, identifiziert und dokumentiert. Michel konnte in zahlreichen Tests nachweisen, dass sich Arzneimittelpackungen mit minimalem Aufwand und ohne sichtbare Rückstände öffnen lassen. Die Methode ist dabei erschreckend einfach: Eine kurze Hitzeeinwirkung reicht aus, um die Verklebungen der Kartonagen zu lösen. Sobald der Kleber nach dem Verschließen wieder erkaltet, ist die Packung optisch von einem unversehrten Originalprodukt nicht mehr zu unterscheiden. Diese Methode ermöglicht es Fälschern, hochwertige Medikamente – teilweise mit einem Wert von über 1.000 Euro pro Packung – gegen wirkungslose oder billige Ersatzstoffe auszutauschen. Da die individuelle Seriennummer auf der Packung weiterhin gültig bleibt, schlägt das System in der Apotheke beim Scanvorgang keinen Alarm. Die Apotheken prüfen lediglich die Echtheit der Nummer, nicht jedoch den tatsächlichen Inhalt des Medikaments. Dies führt zu einer gefährlichen Situation, in der Patienten unwissentlich wirkungslose Präparate einnehmen, was insbesondere bei lebensnotwendigen Herzmedikamenten tödliche Folgen haben kann, ohne dass der Betrug im Nachhinein leicht nachweisbar wäre.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Problematik ist keineswegs neu, sondern zieht sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Bereits vor mehr als zwei Jahren meldete Patrick Michel seine Beobachtungen an europäische Aufsichtsbehörden. In der Folge bestätigte ein staatliches Labor in Deutschland in einem Gutachten die Sicherheitslücke: Es wurde explizit festgestellt, dass der Manipulationsschutz unzureichend ist und der Inhalt mit geringstem Aufwand manipuliert werden kann, ohne dass Anzeichen einer Fremdeinwirkung zurückbleiben. Trotz dieser eindeutigen Befunde blieb eine konsequente Reaktion aus. Auf EU-Ebene wurden bereits 2024 Studien amtlicher Prüflabore vorgelegt, die bei 19 von 26 untersuchten Packungen einen unzureichenden Schutz feststellten. Ein Jahr später, im Jahr 2025, untersuchte ein europäisches Netzwerk amtlicher Prüflabore mehr als 250 Packungen und kam zu einem ähnlich ernüchternden Ergebnis: Die Packungen ließen sich teilweise mit oder ohne Werkzeuge und Hitze spurlos öffnen. Als Hauptursache wurde ein Kleber mit zu geringer Hitzebeständigkeit identifiziert. Die Dokumente, die diese Mängel belegen, enthalten geschwärzte Passagen, was das Ausmaß der Problematik zusätzlich unterstreicht.

Die beteiligten Akteure und Institutionen

In den Fall sind zahlreiche Akteure involviert, deren Zuständigkeiten und Reaktionen Anlass zur Kritik geben. Patrick Michel fungiert als Hinweisgeber, der die Sicherheitslücke aufgedeckt hat. Der Experte für Arzneimittelkriminalität an der Universität Osnabrück, Arndt Sinn, bewertet die Situation als gravierend und kritisiert die Behörden für ihr zögerliches Handeln. Auf behördlicher Seite sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) involviert. Während das BfArM zwar über das Gutachten informiert wurde, meldete es zeitgleich an die EU-Ebene, man erkenne keinen Qualitätsmangel. Die slowenische Arzneimittelbehörde hingegen stufte die Lücke Ende 2025 als gravierend ein und forderte technische Vorgaben. Die EU-Kommission lehnt eine Zuständigkeit für die Verpackungssicherheit ab und verweist auf die Hersteller sowie die nationalen Behörden. Die Pharmakonzerne selbst betonen lediglich, dass sie die aktuell geltenden Standards einhalten. Die Kommunikation zwischen diesen Institutionen ist durch ein gegenseitiges Zuweisen von Verantwortlichkeiten geprägt, während eine einheitliche Lösung für das Sicherheitsproblem ausbleibt.

Einordnung der Sicherheitslage

Einzuordnen ist die Situation als systemisches Versagen innerhalb der Arzneimittelsicherheit. Die EU-Vorgaben von 2019, die eine individuelle Seriennummer und einen Erstöffnungsschutz vorschreiben, greifen in der Praxis zu kurz, da sie die technische Widerstandsfähigkeit der Verpackungen gegen Manipulationen nicht ausreichend definieren. Den Berichten zufolge ist das Fehlen verbindlicher technischer Vorgaben für die Hitzebeständigkeit der Kleber der entscheidende Faktor, der Kriminellen Tür und Tor öffnet. Es ist davon auszugehen, dass diese Lücke bereits aktiv ausgenutzt wird; interne Mailverkehre zwischen europäischen Behörden bestätigen, dass ein konkreter Fälschungsfall bereits auf diese Schwachstelle zurückzuführen ist. Die Einschätzung von Experten wie Arndt Sinn, der das Verhalten der Behörden als fahrlässig bezeichnet, verdeutlicht die Dringlichkeit. Dass die Behörden trotz des Wissens um die Gefahr und der Bestätigung durch amtliche Labore keine Anpassung der Sicherheitsstandards fordern, ist ein kritischer Punkt. Die Sicherheit der Patienten wird hierbei offenbar den bestehenden, aber unzureichenden industriellen Standards untergeordnet, anstatt den Schutz vor krimineller Infiltration der Lieferkette in den Vordergrund zu stellen.

Offene Fragen zur Problematik

Der vorliegende Sachverhalt lässt eine Reihe von Fragen unbeantwortet, die für die Sicherheit der Patienten von zentraler Bedeutung sind. Zunächst bleibt unklar, wie viele Arzneimittelpackungen genau von der mangelhaften Klebetechnik betroffen sind, da entsprechende Daten in den vorliegenden Dokumenten geschwärzt wurden. Ebenso wenig ist bekannt, wie viele Fälle von Medikamentenfälschungen innerhalb der legalen Lieferkette bereits auf diese spezifische Schwachstelle zurückzuführen sind und ob es bereits zu gesundheitlichen Schäden bei Patienten gekommen ist, die aufgrund der Unauffälligkeit der Manipulation nicht als solche erkannt wurden. Auch bleibt die Frage offen, warum das BfArM trotz eines vorliegenden Gutachtens, das die Sicherheitslücke bestätigt, offiziell keinen Qualitätsmangel feststellen konnte. Des Weiteren stellt sich die Frage, welche konkreten Kriterien ein Manipulationsschutz erfüllen müsste, um als sicher zu gelten, und warum bisher keine verbindlichen Hitzebeständigkeitsvorgaben für die Pharmaindustrie erlassen wurden, obwohl das Problem seit Jahren auf europäischer Ebene bekannt ist und sogar in internen Mails der Behörden diskutiert wird.

Die Zukunft und ausstehende Entscheidungen

Wie es weitergeht, bleibt derzeit ungewiss, da keine der zuständigen Institutionen die Initiative für eine regulatorische Änderung ergreift. Die EU-Kommission sieht sich als nicht zuständig für die Verpackungsqualität, während das BfArM auf die geltenden EU-Regularien verweist, die jedoch keine spezifischen Anforderungen an die Hitzebeständigkeit stellen. Die Pharmakonzerne berufen sich auf die Erfüllung der bestehenden Standards, was bedeutet, dass sich an der aktuellen Verpackungspraxis ohne einen rechtlichen Rahmen, der die Hersteller zu sichereren Lösungen zwingt, nichts ändern wird. Experten wie Arndt Sinn fordern zwar einen solchen verbindlichen rechtlichen Rahmen, doch sind derzeit keine konkreten Gesetzgebungsverfahren oder Termine für eine Verschärfung der Sicherheitsanforderungen bekannt. Solange die Verantwortung zwischen den nationalen Behörden, der EMA und der EU-Kommission hin- und hergeschoben wird, bleibt die Sicherheitslücke bestehen. Patienten müssen sich daher weiterhin auf eine Lieferkette verlassen, deren Schutzmechanismen nachweislich durch einfache physikalische Einwirkung umgangen werden können, ohne dass eine zeitnahe Lösung in Sicht ist.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/anzeige-von-rezeptfreien-medikamenten-aus-der-apotheke-30336149/ · Foto: Christina & Peter
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/medikamente-faelschungen-sicherheitsluecke-100.html