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Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV
Schlagzeilen · 19.08.2026 06:03

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

Kurz: Neue Recherchen decken auf: Neben Krankenkassen haben auch Kirchen, Pensionskassen und der TÜV Millionen in riskante Immobilienfonds investiert und verloren.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Ein massiver Finanzskandal um den sogenannten Veriusfonds weitet sich aus und erreicht nun auch Institutionen jenseits des Gesundheitswesens. Während bereits seit Mitte Juli bekannt war, dass zahlreiche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) erhebliche Summen in hochriskante Immobilienfonds investiert und dabei schwere Verluste erlitten haben, zeigen aktuelle Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass der Kreis der Geschädigten deutlich größer ist. Neben den bereits bekannten Akteuren sind nun auch diverse Kirchenbezirke, verschiedene Altersversorgungswerke sowie die Altersversorgung des TÜV in den Fokus der Ermittlungen gerückt. Insgesamt sollen etwa 50 dieser Einrichtungen zusammen knapp eine Milliarde Euro direkt in den Veriusfonds investiert haben. Das investierte Kapital gilt in weiten Teilen als verloren, da die zugrunde liegenden Immobilienprojekte nicht die erhofften Renditen abwarfen. Die betroffenen Organisationen stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, ihre Bilanzen zu bereinigen und den entstandenen Schaden zu rechtfertigen, während die Suche nach Verantwortlichen und juristische Auseinandersetzungen an Fahrt gewinnen. Die Dimension des Schadens verdeutlicht, wie tief spekulative Finanzprodukte in konservativ geltende Bereiche der deutschen Gesellschaft vorgedrungen sind.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Orte

Die Ausmaße der finanziellen Fehlentscheidungen sind beträchtlich. Nach Informationen aus Finanzkreisen haben allein 20 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen rund 400 Millionen Euro verloren. Die Gesamtsumme der Investitionen von etwa 50 Altersversorgungswerken und Kirchenbezirken beläuft sich auf nahezu eine Milliarde Euro. Besonders prominent unter den Geschädigten ist der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg-Ost, der den Verlust offen einräumt und die Abschreibung der Investition bereits finalisiert. Auch der Kirchenkreis Hamburg West/Südholstein bestätigt ein Investment und rechnet nicht mehr mit nennenswerten Rückflüssen. Weitere Akteure wie das Steuerberater-Versorgungswerk Sachsen beziffern ihre Verluste auf fünf Millionen Euro, die bereits vollständig abgeschrieben wurden. Im Gegensatz dazu zeigen sich andere Institutionen wie der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Mecklenburg oder die Diözese Augsburg äußerst verschlossen und verweigern detaillierte Auskünfte zu ihren Investments. Auch die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung des TÜV ist laut vorliegenden Unterlagen betroffen, wobei sich der Vorstandsvorsitzende Ralf Heynck bislang nicht zu den Vorwürfen äußert. Die Identifizierung der Investoren gelang unter anderem durch eine versehentlich ungeschwärzte E-Mail einer Luxemburger Anwaltskanzlei aus dem April 2025 sowie durch zugespielte Unterlagen.

Hintergrund – Die Vorgeschichte der Investments

Die Ursprünge dieser Finanzkrise liegen in einer Phase, in der viele Institutionen auf der Suche nach Rendite waren, um ihre finanziellen Verpflichtungen in einem Niedrigzinsumfeld zu erfüllen. Der Veriusfonds bot hierfür scheinbar attraktive Möglichkeiten. Er finanzierte spekulative Immobilienprojekte, die den Finanzinstituten Zinsen zwischen 15 und 18,5 Prozent einbrachten. Die Anleger, darunter die nun geschädigten Kassen und Kirchen, erhielten teilweise Ausschüttungen von rund sieben Prozent. Für Experten war dieses Renditeversprechen bereits ein untrügliches Warnsignal für ein hochriskantes Investment. Während Krankenkassen und KVen eigentlich strengen regulatorischen Vorgaben unterliegen – das Sozialgesetzbuch IV schreibt vor, Gelder so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint –, unterliegen Kirchen, Pensionskassen und Sterbekassen nicht denselben gesetzlichen Restriktionen. Dennoch zeigt sich im Rückblick, dass der Wunsch nach höheren Erträgen das Risikobewusstsein bei vielen Entscheidungsträgern verdrängt hat. Die Beteiligten gingen davon aus, dass die Immobilienprojekte stabil seien, wurden jedoch von der Realität der Marktentwicklung und der Struktur des Fonds eingeholt, was nun zu den massiven Abschreibungen führt.

Die Beteiligten – Wer ist betroffen und wer entscheidet?

Der Kreis der Akteure ist vielfältig und reicht von kirchlichen Institutionen über berufsständische Versorgungswerke bis hin zu technischen Prüforganisationen. Auf kirchlicher Seite sind der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg-Ost, der Kirchenkreis Hamburg West/Südholstein sowie die Diözese Augsburg und der Kirchenkreis Mecklenburg involviert. Bei den Versorgungswerken finden sich unter anderem das Steuerberater-Versorgungswerk Sachsen sowie die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung des TÜV. Zudem sind diverse Kammern, etwa der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, der Landesärztekammer Thüringen und der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern, als Investoren in den Unterlagen aufgeführt. Auf der Gegenseite stehen die Fondsanbieter, die den Vorwurf der Täuschung entschieden zurückweisen und darauf verweisen, dass alle Investoren umfassend über die Risiken aufgeklärt worden seien. Juristisch vertreten werden die Geschädigten teilweise durch Anwälte wie André Große Vorholt, der die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe vertritt. Die Anwaltskanzlei, die für den E-Mail-Fehler verantwortlich war, sowie die Verantwortlichen der betroffenen Versorgungswerke spielen ebenfalls eine zentrale Rolle, da sie über die Offenlegung der Investitionsentscheidungen entscheiden.

Einordnung – Was das bedeutet

Einzuordnen ist das so: Die Verluste sind nicht nur ein finanzielles Problem für die betroffenen Institutionen, sondern auch ein Reputationsrisiko. Während Krankenkassen versichern, dass die Verluste keine Auswirkungen auf die Beiträge der Versicherten haben, zeigt das Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, dass dies nicht für alle Bereiche gilt; dort wurden die Beiträge für Ärzte bereits erhöht. Den Berichten zufolge stellt sich die Frage der Verantwortung für die Anlageentscheidungen. Dass Institutionen, die eigentlich als Stabilitätsanker gelten, in spekulative Immobilienfonds investieren, deutet auf ein systemisches Problem bei der Verwaltung von Vermögenswerten hin. Die Diskrepanz zwischen der Transparenz der Hamburger Kirchenkreise und dem Schweigen anderer Institutionen wie der Diözese Augsburg oder des TÜV-Versorgungswerks unterstreicht, wie unterschiedlich der Umgang mit Fehlern in der Führungsebene ist. Die juristischen Auseinandersetzungen, in denen Kassen den Fondsanbietern Täuschung vorwerfen, während diese auf die vertragliche Aufklärung verweisen, könnten sich über Jahre hinziehen und die finanzielle Stabilität der betroffenen Organisationen weiter belasten.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet

Der Quelltext lässt zahlreiche Fragen offen, die für die vollständige Aufklärung des Skandals von Bedeutung wären. So bleibt unklar, welche konkreten internen Entscheidungsprozesse in den jeweiligen Institutionen zu den Investitionen führten und wer genau die Verantwortung für die Auswahl des Veriusfonds trug. Es wird nicht beantwortet, ob es innerhalb der Institutionen zu disziplinarischen Konsequenzen für die Verantwortlichen kam, abgesehen von der Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe gegen ihren ehemaligen Vorstand. Zudem bleibt die genaue Summe der Verluste bei vielen Institutionen im Dunkeln, da diese keine Auskunft geben oder auf laufende Bearbeitungen verweisen. Auch die Rolle der Aufsichtsbehörden, die bei den Krankenkassen und KVen eigentlich eine Kontrollfunktion hätten ausüben müssen, wird nicht weiter beleuchtet. Es bleibt offen, wie die Fondsanbieter auf die Vorwürfe der Täuschung reagieren, wenn es zu gerichtlichen Verhandlungen kommt, und welche Beweise für eine mangelnde Aufklärung tatsächlich vorliegen. Schließlich ist unklar, ob weitere, bislang nicht genannte Institutionen ebenfalls in den Veriusfonds investiert haben und mit ähnlichen Verlusten kämpfen.

Wie es weitergeht – Ankündigungen und Termine

Die juristische Aufarbeitung des Falls steht erst am Anfang. Mehrere große Krankenkassen, darunter die KKH, sowie Kassenärztliche Vereinigungen wie die KV Baden-Württemberg haben bereits Klagen gegen die Fondsanbieter eingereicht. Diese Verfahren werden in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich darüber entscheiden, ob ein Teil der Verluste durch Schadenersatzzahlungen kompensiert werden kann. Andere Institutionen, wie die KV Westfalen-Lippe, gehen den Weg, ihre ehemaligen Vorstände direkt in Regress zu nehmen, was weitere arbeits- und haftungsrechtliche Verfahren nach sich ziehen dürfte. Während einige Kirchenkreise ihre Verluste bereits als abgeschlossen betrachten und die Abschreibungen finalisieren, bleibt bei anderen Institutionen der Prozess der Wertberichtigung noch im Gange. Die Öffentlichkeit und die Versicherten sowie Beitragszahler werden weiterhin auf Transparenz drängen, insbesondere dort, wo bisher geschwiegen wurde. Es ist zu erwarten, dass die Aufsichtsbehörden unter Druck geraten, ihre Kontrollmechanismen für die Anlage von Geldern in Zukunft deutlich zu verschärfen, um derartige Fehlinvestitionen in hochriskante Finanzprodukte künftig zu unterbinden und die Stabilität der Altersversorgungen und kirchlichen Mittel zu gewährleisten.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-person-hande-sitzung-5511638/ · Foto: Mike van Schoonderwalt
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/fehlinvestments-kirchen-sterbekassen-100.html