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Extraktor: Bundeskartellamt sieht keinen Lock-in-Effekt bei SAP-Software
Schlagzeilen · 30.07.2026 14:15

Extraktor: Bundeskartellamt sieht keinen Lock-in-Effekt bei SAP-Software

Kurz: Das Bundeskartellamt stellt die Vorermittlungen gegen SAP ein. Es sieht keine Anzeichen für einen unzulässigen Lock-in-Effekt bei der Datenextraktion.

Wettbewerbsbehörde sieht keinen Handlungsbedarf bei SAP

Das Bundeskartellamt hat seine Vorermittlungen gegen den Softwarekonzern SAP abgeschlossen und wird von der Einleitung eines Missbrauchsverfahrens absehen. Wie die Behörde Ende Juli 2026 mitteilte, konnten sich die Vorwürfe, dass SAP den Wettbewerb durch eine gezielte Behinderung von Drittanbietern einschränke, nicht erhärten. Im Zentrum der Untersuchung stand die Frage, ob SAP durch technische Hürden oder geschäftliche Praktiken Kunden in seinem Ökosystem festhält – ein sogenannter Lock-in-Effekt.

Hintergrund des Streits: Datenzugang und Process Mining

Auslöser der behördlichen Prüfung waren Vorwürfe des Unternehmens Celonis sowie weiterer Marktteilnehmer. Celonis, ein Anbieter von Software zur Prozessoptimierung, hatte geltend gemacht, dass SAP seine marktbeherrschende Stellung bei ERP-Systemen ausnutze. Die Argumentation: Da ein Wechsel des ERP-Anbieters für Unternehmen mit extremem Aufwand verbunden sei, seien Kunden faktisch an SAP gebunden. Drittanbieter hätten es zudem technisch und finanziell schwer, Prozessdaten aus den SAP-Systemen zu extrahieren, was den Wettbewerb im Bereich Process Mining verzerre.

Besonders kritisch wurde in diesem Kontext die Übernahme von Signavio durch SAP im Jahr 2021 betrachtet. Seit diesem Zeitpunkt hat sich das Verhältnis zwischen SAP und dem ehemaligen Partner Celonis zu einem intensiven Konkurrenzkampf gewandelt. Celonis unterstellte SAP, den Zugang für Fremdanbieter zu erschweren, um Kunden zur Nutzung der eigenen Lösung Signavio zu drängen.

Einschätzung des Bundeskartellamtes

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, betonte die Bedeutung eines diskriminierungsfreien Datenzugangs für funktionierende Märkte. Dennoch ergaben die Untersuchungen der Behörde, dass derzeit ausreichende und praktikable Möglichkeiten für die Datenextraktion aus SAP-Systemen existieren. Zwar sei die Extraktion großer Datenmengen technisch anspruchsvoll, dies stelle jedoch keinen kartellrechtswidrigen Tatbestand dar.

Auch der Vorwurf der unlauteren Preisgestaltung wurde entkräftet. Es gab keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass SAP seine Software Signavio kostenlos oder unter Einstandspreis anbiete, um Wettbewerber systematisch aus dem Markt zu verdrängen. Laut den Ermittlern bietet SAP unterschiedliche Lizenzmodelle an, bei denen Kunden auch Varianten ohne das Signavio-Tool zu günstigeren Konditionen wählen können.

Rechtliche Auseinandersetzungen in den USA

Parallel zu den Untersuchungen in Deutschland findet eine juristische Auseinandersetzung in den USA statt. Celonis hatte SAP vor einem Bezirksgericht in San Francisco verklagt. Nachdem das Gericht im Juni 2025 den Großteil der Vorwürfe zurückgewiesen hatte, reichte Celonis eine überarbeitete Klage ein. SAP reagierte darauf mit einem Antrag auf Abweisung sowie einer eigenen Patentklage gegen Celonis im US-Bundesstaat Delaware.

Ausblick und Marktentwicklung

Obwohl das Bundeskartellamt aktuell keinen Anlass für ein Eingreifen sieht, bleibt die Wettbewerbssituation in diesem Segment unter Beobachtung. Die Behörde kündigte an, die Entwicklungen in diesem dynamischen Markt weiterhin aufmerksam zu verfolgen. Für Unternehmen, die auf eine nahtlose Integration von Drittanbieter-Tools in ihre SAP-Umgebungen angewiesen sind, bleibt die technische Extraktion von Daten ein zentrales Thema, auch wenn die kartellrechtliche Hürde für eine direkte Intervention gegen den Marktführer vorerst nicht übersprungen wurde.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-person-hande-sitzung-5511638/ · Foto: Mike van Schoonderwalt
Quelle: https://www.golem.de/news/extraktor-bundeskartellamt-sieht-keinen-lock-in-effekt-bei-sap-software-2607-211450.html