Ein vertraulicher Chat mit beruflichen Folgen
Was als privater Austausch zwischen zwei Freundinnen begann, endete für eine der Beteiligten in einer beruflichen Krise. Die beiden Frauen kommunizierten über Jahre hinweg vertraulich via WhatsApp. Nachdem die Freundschaft zerbrach, änderte sich die Situation grundlegend: Die Nachrichten, die unter anderem den Arbeitgeber der einen Frau thematisierten, gelangten an die Lebensgefährtin des Chefs. Die Konsequenz für die betroffene Mitarbeiterin war gravierend – sie erhielt die Kündigung.
Dieser Vorfall führte zu einer juristischen Auseinandersetzung, bei der es um Schadenersatz in Höhe von 7.500 Euro geht. Im Kern steht die grundsätzliche Frage, ob private Chat-Verläufe ohne Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Der Fall liegt nun dem Bundesgerichtshof (BGH) zur abschließenden Klärung vor (Az. I ZR 256/25).
Die strittige Frage der Datenschutzgrundverordnung
Ein zentraler Punkt des Verfahrens ist die Anwendbarkeit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hierbei geht es insbesondere um die sogenannte „Haushaltsausnahme“. Diese besagt, dass die strengen Regeln der DSGVO nicht für Tätigkeiten gelten, die ausschließlich im persönlichen oder familiären Umfeld stattfinden.
Die bisherigen Instanzen bewerteten diesen Aspekt sehr unterschiedlich:
* **Landgericht Frankfurt:** Das Gericht sah in der Weiterleitung eine rechtswidrige Datenverarbeitung. Die Haushaltsausnahme greife hier nicht, da die Handlung über den rein privaten Rahmen hinausgegangen sei. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 7.500 Euro Schadenersatz verurteilt.
* **Oberlandesgericht Frankfurt:** In der Berufungsinstanz wurde das Urteil aufgehoben. Das OLG argumentierte, dass die DSGVO nicht anwendbar sei, da die Weiterleitung nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit der Beklagten stand. Auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde nicht als schwerwiegend genug eingestuft, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.
Rechtliche Einordnung und Ausblick
Der IT-Rechtsanwalt Niko Härting vom Deutschen Anwaltverein ordnet den Fall als komplex ein, da er zwei verschiedene Rechtsgebiete berührt: das Datenschutzrecht und das Persönlichkeitsrecht. Die juristische Herausforderung liegt in der Auslegung der Haushaltsausnahme. Es ist noch unklar, ob allein die Absicht des Absenders zählt oder ob der berufliche Kontext, in dem die Daten beim Empfänger landen, die Ausnahme ausschließt.
Da es zu dieser spezifischen Auslegung bisher kaum höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, halten Experten es für möglich, dass der BGH den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. Eine abschließende Entscheidung wird nicht unmittelbar erwartet. Der Ausgang des Verfahrens könnte jedoch Signalwirkung für den Umgang mit digitalen Kommunikationsdaten haben, insbesondere in einer Zeit, in der die Grenzen zwischen privatem Austausch und beruflicher Relevanz in sozialen Netzwerken zunehmend verschwimmen.