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Chatkontrolle: EU-Rat stimmt für die Verlängerung
Technik · 23.07.2026 18:54

Chatkontrolle: EU-Rat stimmt für die Verlängerung

Kurz: Der EU-Rat hat die umstrittene freiwillige Chatkontrolle verlängert. Eine neue Ausnahme erlaubt Plattformen automatisierte Scans bis zum 3. April 2028.

Eine umstrittene Brückenlösung für die EU

Der EU-Rat hat offiziell eine erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung für die sogenannte freiwillige Chatkontrolle beschlossen. Diese Entscheidung ermöglicht es großen Plattformbetreibern wie Google, Meta und Microsoft, ihre Dienste weiterhin automatisiert auf digitale Muster von bekanntem Kindesmissbrauchsmaterial zu scannen. Die neue Regelung, die von der EU-Kommission als notwendige „Brückenlösung“ bezeichnet wird, soll bis zum 3. April 2028 Bestand haben.

Die Zustimmung des Rates erfolgte unmittelbar nach einem politisch hochgradig umstrittenen Verfahren im EU-Parlament. Da die bisherige Ausnahmeregelung bereits im April ausgelaufen war, herrschte eine rechtliche Grauzone, die durch den aktuellen Beschluss nun beendet werden soll. Mit der formalen Annahme akzeptierten die Mitgliedstaaten zudem zwei Änderungswünsche des Parlaments, welche die automatisierten Scans auf unverschlüsselte Kommunikationsinhalte begrenzen.

Der Weg zur Verlängerung: Ein politisches Ränkespiel

Die Verlängerung war keineswegs ein Selbstläufer. Über Monate hinweg lieferten sich Kommission, Rat und Parlament intensive Auseinandersetzungen über die grundrechtssichere Ausgestaltung der Chatkontrolle. Da die freiwillige Praxis der Plattformen gegen geltendes EU-Datenschutzrecht verstößt, sind die Unternehmen auf eine explizite Ausnahmegenehmigung angewiesen. Das Parlament hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen eine pauschale Verlängerung ausgesprochen, wodurch das Thema eigentlich als erledigt galt.

Kurz vor der Sommerpause gelang es jedoch dem Rat, mit Unterstützung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erneut auf die Agenda zu setzen. Durch einen gezielten Verfahrenstrick wurde sichergestellt, dass für eine Ablehnung des Vorschlags eine absolute Mehrheit im Parlament erforderlich gewesen wäre. Da diese in der letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht erreicht wurde, galt der Vorschlag trotz einer einfachen Mehrheit an Gegenstimmen als angenommen.

Hintergrund und technische Einordnung

Die als „Chatkontrolle 1.0“ bekannte Praxis basiert auf einer seit 2021 bestehenden befristeten Ausnahmeregelung. Da die Überprüfung privater Kommunikation grundsätzlich im Widerspruch zu EU-Recht steht, dient diese Ausnahme als rechtliches Fundament für die freiwilligen Maßnahmen der Unternehmen. Die Betreiber sind dabei rechtlich nicht zur Durchführung der Scans verpflichtet, nutzen diese jedoch, um ihre Netzwerke nach bekannten Mustern zu durchsuchen.

Die EU-Kommission betont, dass die aktuelle Einigung zwar die Rechtssicherheit wiederherstelle, aber lediglich einen Übergang darstelle. Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der EU-Kommission, bezeichnete den Beschluss zwar als positiven Schritt für den Kinderschutz, mahnte jedoch gleichzeitig an, dass die EU zwingend dauerhafte und klare Regeln benötige. Die Debatte über einen langfristigen Rechtsrahmen, der sowohl den Schutz von Kindern als auch die Wahrung der Grundrechte sicherstellt, bleibt somit auch nach dieser Verlängerung ein zentrales und ungelöstes Thema auf der europäischen Agenda.

Ausblick auf die kommenden Jahre

Mit der Festlegung auf den 3. April 2028 als neues Enddatum der Ausnahmeregelung hat sich das Zeitfenster für die politischen Akteure verschoben. Die Forderung der Kommission nach einer wirksamen und dauerhaften Lösung unterstreicht, dass der Druck auf Rat und Parlament bestehen bleibt. Ob es in den kommenden Jahren gelingt, einen Konsens zu finden, der die rechtlichen Bedenken ausräumt und gleichzeitig die Sicherheitsinteressen bedient, bleibt abzuwarten. Bis dahin bleibt die „Brückenlösung“ der rechtliche Rahmen, in dem sich die Plattformbetreiber bei der automatisierten Überprüfung von Inhalten bewegen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-hande-tippen-tablet-7662061/ · Foto: Szabó Viktor
Quelle: https://www.heise.de/news/Chatkontrolle-EU-Rat-stimmt-fuer-die-Verlaengerung-11376651.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag