Ein Rechtsstreit um kreatives Eigentum
Der Carlsen-Verlag hat vor dem Landgericht München I Klage gegen die Open AI Ireland Ltd. eingereicht, den Anbieter der Künstlichen Intelligenz ChatGPT in Europa. Auslöser für diesen juristischen Schritt ist die Beobachtung, dass die KI in der Lage ist, neue Geschichten rund um die populäre Bilderbuchfigur „Das NEINhorn“ zu produzieren, die dem Original von Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn in wesentlichen kreativen Elementen täuschend ähnlich sind. Bereits durch einfache Eingaben in den Chatbot können Nutzer das Fabelwesen in neue Situationen bringen, die in den offiziellen Werken bislang nicht vorkommen. Der Verlag sieht darin eine schwerwiegende Urheberrechtsverletzung, da die KI nicht nur Texte generiert, sondern auch Illustrationen erstellt und sogar komplette Druckvorlagen inklusive Umschlaggestaltung, gefakten ISBN-Nummern und Verlagslogos anbietet. Mit dieser Klage fordert der Verlag das Unternehmen OpenAI auf, die unlizenzierte Nutzung der geschützten Werke unverzüglich zu unterlassen, die Hintergründe der Missstände offenzulegen und für den entstandenen Schaden vollumfänglich einzustehen. Der Fall markiert einen bedeutenden Konfliktpunkt zwischen der rasanten Entwicklung generativer KI-Modelle und dem Schutz geistigen Eigentums in der Verlagsbranche.
Die technischen Details der KI-Generierung
Die Möglichkeiten, die ChatGPT derzeit bietet, sind weitreichend und für Urheber alarmierend. In einem redaktionellen Versuch zeigte sich, dass bereits eine Anweisung von lediglich sechs Zeilen ausreicht, um innerhalb von weniger als anderthalb Minuten sieben farbige Seiten zu generieren. Diese Seiten zeigen das NEINhorn in einer neuen Umgebung, etwa auf einem Bauernhof, und sind als druckbare PDF-Bilderbuch-Mockup-Vorlagen konzipiert. Die Dramaturgie dieser KI-generierten Inhalte lehnt sich dabei bewusst an das Original an. Interessanterweise räumt ChatGPT in diesen generierten Texten selbst ein, dass eine exakte Fortsetzung im unverwechselbaren Stil der Schöpfer nicht möglich sei, doch das Ergebnis täuscht darüber hinweg. Die KI greift dabei auf die Gestalt des NEINhorns, andere bekannte Figuren aus dem Universum sowie die etablierten Handlungsorte zurück. In den generierten Druckvorlagen finden sich zudem Impressum-Angaben, die teilweise die Namen von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie den Carlsen-Verlag nennen, während in anderen Fällen OpenAI als Urheber auftritt. Die KI scheint dabei eine dynamische Lernkurve zu zeigen, indem sie Nutzer explizit darauf hinweist, dass die Vorlage nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sei, während sie gleichzeitig die geschützten Markennamen prominent auf den generierten Covern platziert.
Der Hintergrund der NEINhorn-Erfolgsgeschichte
Das NEINhorn ist eine der erfolgreichsten Figuren der modernen deutschen Kinderliteratur. Vor sieben Jahren feierte das Wesen mit dem hellblauen Hörnchen und der Regenbogenmähne sein Debüt. Die Kombination aus den Reimen von Marc-Uwe Kling und den unverwechselbaren, eindringlichen Illustrationen von Astrid Henn machte das Buch schnell zu einem Bestseller. Über die Jahre hat sich das NEINhorn zu einem festen Bestandteil der Kinderzimmer entwickelt. Es erschienen zahlreiche Folgebände, darunter Mitmachbücher, Pop-up-Ausgaben, Pixi-Bücher und ein Kartenspiel. Die Geschichten thematisieren die Trotzphase des Wesens, etwa in Auseinandersetzungen mit dem Geburtstag der KönigsDOCHter oder der SchLANGEWEILE. Diese Charaktere und ihre spezifische Welt sind das Ergebnis jahrelanger kreativer Arbeit. Der Carlsen-Verlag hat in seinen Büchern jüngeren Datums explizit darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Inhalte für Text- und Data-Mining im Sinne von § 44 UrhG untersagt ist. Trotz dieses Vorbehalts ist das Modell von OpenAI offenbar ausreichend mit den Inhalten der Bücher trainiert worden, um die Figuren und ihre Welt in einer Weise zu reproduzieren, die nun den Kern des Rechtsstreits bildet.
Die Positionen der Beteiligten
Die Betroffenen äußern sich scharf gegenüber der Praxis von OpenAI. Astrid Henn betont, dass ihre Illustrationen das Ergebnis monatelanger Arbeit seien. Die unerlaubte Verwendung dieser Werke für das Training einer KI, mit dem Ziel, die Arbeit der Künstlerin für jedermann nutzbar zu machen, bezeichnet sie als Diebstahl. Marc-Uwe Kling zieht einen direkten Vergleich zu anderen Formen der Urheberrechtsverletzung. Er kritisiert, dass für das illegale Herunterladen einzelner Filme oder Bücher empfindliche Strafen drohen, während OpenAI seiner Ansicht nach Kunst und Kultur weltweit ohne Konsequenzen verwende. Auf der Seite des Verlags unterstreicht Christian Schumacher-Gebler, CEO der Bonnier-Gruppe, zu der Carlsen gehört, die Entschlossenheit des Verlags. Man wolle die volle Verantwortung für das gesetzeswidrige Vorgehen einfordern. OpenAI hingegen positioniert sich in den generierten Inhalten so, dass das Unternehmen sich alle Rechte an den neu erstellten Vorlagen vorbehält und die Verbindung zum Verlag oder den Schöpfern offiziell leugnet, auch wenn die Namen der Originalurheber in den generierten Daten auftauchen.
Einordnung der rechtlichen und ethischen Dimension
Einzuordnen ist dieser Fall als ein Grundsatzkonflikt über die Grenzen des Trainings von Künstlicher Intelligenz. Den Berichten zufolge stellt sich die Frage, ob das Training einer KI mit urheberrechtlich geschützten Werken als bloße Nutzung oder als eine Form der Aneignung zu werten ist, die den Schutz der Urheber aushebelt. Dass ChatGPT in der Lage ist, ganze Druckvorlagen mit Impressum und Verlagslogo zu erstellen, zeigt eine neue Qualität der KI-Anwendung, die weit über das bloße Generieren von Textbausteinen hinausgeht. Die Behauptung von OpenAI, die generierten Werke stünden in keiner Verbindung zum Verlag, ist aus Sicht der Betroffenen eine Schutzbehauptung, da die KI aktiv die Charakteristika und Namen der geschützten Marke nutzt, um den Anschein von Authentizität zu erwecken. Die rechtliche Auseinandersetzung wird klären müssen, ob der Vorbehalt des Text- und Data-Minings durch den Verlag rechtlich greift und inwieweit die KI-generierten Ergebnisse als eigenständige Werke oder als illegale Kopien einzustufen sind. Die Situation verdeutlicht, dass die technologische Entwicklung derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz geistigen Eigentums massiv unter Druck setzt.
Offene Fragen und der weitere Verlauf
Der Quelltext lässt einige Fragen unbeantwortet, die für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung sein dürften. So bleibt unklar, wie hoch der vom Carlsen-Verlag geltend gemachte Schaden beziffert wird, da sich der Verlag hierzu im laufenden Verfahren nicht äußern wollte. Auch ist offen, wie das Landgericht München I die spezifische Argumentation von OpenAI bewerten wird, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob die KI-generierten Inhalte als „humorvolle Hommage“ oder als rechtswidrige Kopie gelten. Welche technischen Maßnahmen OpenAI ergreifen müsste, um die Nutzung der geschützten Werke in Zukunft zu unterbinden, bleibt ebenfalls eine offene Frage. Wie es weitergeht, ist nun primär an das Gericht gebunden. Die Klage wurde eingereicht, und es ist davon auszugehen, dass nun ein langwieriger juristischer Prozess folgt, in dem die Parteien ihre Argumente austauschen werden. Weitere Termine oder konkrete Entscheidungen des Gerichts wurden im Quelltext nicht genannt. Der Verlag hat mit der Klage den ersten Schritt getan, um die unlizenzierte Nutzung seiner Inhalte gerichtlich untersagen zu lassen und die Verantwortlichkeit von OpenAI für die KI-generierten Ergebnisse rechtlich klären zu lassen.