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Carlsen vs. OpenAI: ChatGPT erstellt ganze Druckvorlagen für „NEINhorn“-Plagiate
Technik · 20.08.2026 13:49

Carlsen vs. OpenAI: ChatGPT erstellt ganze Druckvorlagen für „NEINhorn“-Plagiate

Kurz: Der Carlsen Verlag verklagt OpenAI: ChatGPT generiert täuschend echte Plagiate des Bestsellers „NEINhorn“ inklusive gefälschter ISBN und kompletter Druckvorlage

Der Kern des Rechtsstreits: Urheberrechtsverletzungen durch KI

Der Hamburger Carlsen Verlag hat einen juristischen Schritt von erheblicher Tragweite vollzogen und Klage gegen das Unternehmen OpenAI eingereicht. Hintergrund dieser Auseinandersetzung ist das KI-Modell ChatGPT, das auf gezielte Anfragen hin in der Lage ist, Geschichten zu generieren, die sich eng an die urheberrechtlich geschützte Kinderbuchreihe rund um das „NEINhorn“ anlehnen. Die Vorwürfe des Verlags wiegen schwer: Nicht nur werden die literarischen Inhalte kopiert, sondern auch die charakteristischen Illustrationen, die von der Künstlerin Astrid Henn stammen, werden von der KI in einer Weise nachgeahmt, die kaum noch von den Originalen zu unterscheiden ist. Der Verlag kritisiert, dass ChatGPT sogar eigenständig Vorschläge für weitere, ebenfalls rechtsverletzende Inhalte unterbreite, die bisher in den Büchern von Autor Marc-Uwe Kling gar nicht existierten. Besonders gravierend ist laut Carlsen die Tatsache, dass das System komplette Druckvorlagen für illustrierte Geschichten erstellt, die neben der inhaltlichen Kopie auch eine Umschlaggestaltung, ein Impressum, ein fiktives Verlagslogo sowie eine gefälschte ISBN enthalten. Damit überschreitet die KI nach Ansicht des Verlags eine Grenze, die weit über bloße Textgenerierung hinausgeht.

Detailanalyse der Vorwürfe und der technischen Praxis

Die von Carlsen vorgebrachten Beweise illustrieren eine beunruhigende Praxis der KI-Modelle. Die generierten Ergebnisse sind laut Verlagsangaben derart detailgetreu, dass der Schluss nahe liegt, die Originalwerke der „NEINhorn“-Reihe seien unrechtmäßig in den Trainingsdatensatz von OpenAI eingeflossen. Der Verlag spricht hierbei von einer „Memorisierung“, bei der die geschützten Inhalte fest in den Sprach- und Bildmodellen verankert wurden und nun jederzeit durch Nutzeranfragen abgerufen werden können. Christian Schumacher-Gebler, CEO der deutschen Bonnier-Gruppe, zu der der Carlsen Verlag gehört, betonte öffentlich, dass OpenAI aufgefordert wurde, die unlizenzierte Nutzung der geschützten Werke unverzüglich zu beenden. Zudem fordert der Verlag eine Offenlegung möglicher Missstände sowie den Ersatz des entstandenen Schadens. Die Klage wurde am Landgericht München I eingereicht, einem Gericht, das bereits in der Vergangenheit mit Verfahren gegen OpenAI befasst war. Die Vorwürfe richten sich gegen die grundlegende Funktionsweise der KI, die sich die kreative Leistung von Autoren und Illustratoren aneignet, ohne hierfür eine Lizenz zu erwerben oder eine Vergütung zu leisten.

Historischer Kontext und bisherige Erfahrungen des Verlags

Für den Carlsen Verlag ist die Auseinandersetzung mit den Gefahren durch Künstliche Intelligenz kein Neuland. Bereits vor etwa einem Jahr sah sich das Unternehmen gezwungen, öffentlich gegen die missbräuchliche Nutzung der bekannten Kinderbuchfigur „Conni“ vorzugehen. Damals kursierten im Internet KI-generierte Memes, die die Figur in menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Kontexten zeigten. Der Verlag stellte damals unmissverständlich klar, dass er gegen solche Praktiken mit allen juristischen Mitteln vorgehen werde. Diese Erfahrungen haben das Bewusstsein des Verlags für die Risiken geschärft, die mit der Verbreitung von KI-Technologien einhergehen. Die aktuelle Klage gegen OpenAI markiert jedoch eine neue Eskalationsstufe, da es nun nicht mehr nur um die Entstellung einer Figur in Memes geht, sondern um die systematische Nachahmung und kommerzielle Verwertung ganzer Werke. Der Verlag sieht sich in der Pflicht, das geistige Eigentum seiner Autoren und Illustratoren gegen eine Technologie zu verteidigen, die sich die kulturelle Schöpfung der Welt ohne rechtliche Grundlage zunutze macht.

Die Akteure: Autoren, Illustratoren und die Verlagsgruppe

Die Betroffenheit der Schöpfer ist groß. Marc-Uwe Kling, der Autor des „NEINhorns“, äußerte sich scharf und stellte die provokante Frage, warum OpenAI die Kunst und Kultur der Welt einfach kopieren dürfe, während Privatpersonen für den illegalen Download eines einzelnen Buches oder Films empfindlich bestraft würden. Er unterstreicht damit die Diskrepanz zwischen der strengen Rechtsdurchsetzung bei Endnutzern und der vermeintlichen Straffreiheit großer KI-Unternehmen. Auch die Illustratorin Astrid Henn zeigt sich empört. Sie betont, dass ihre Zeichnungen das Ergebnis monatelanger, intensiver Arbeit seien. Die unerlaubte Verwendung dieser Werke zum Training einer KI, mit dem expliziten Ziel, ihre Arbeit für jedermann verfügbar und kopierbar zu machen, wertet sie als Diebstahl. Für Henn ist dieser Vorgang vergleichbar mit dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die anschließend im Darknet veräußert werden. Auf institutioneller Seite vertritt Christian Schumacher-Gebler als CEO der Bonnier-Gruppe die Interessen des Verlags und fordert eine volle Verantwortungsübernahme für die gesetzeswidrigen Handlungen seitens OpenAI.

Einordnung: Die Bedeutung für den Buchmarkt

Einzuordnen ist dieser Rechtsstreit als ein wegweisendes Verfahren für die gesamte Verlagsbranche und das Urheberrecht im Zeitalter der generativen KI. Den Berichten zufolge steht hier die Frage im Raum, ob das Training von KI-Modellen mit geschützten Inhalten ohne Zustimmung der Rechteinhaber als rechtmäßig angesehen werden kann. Der „NEINhorn“-Fall ist dabei besonders anschaulich, da die KI nicht nur Texte imitiert, sondern durch die Erstellung kompletter, täuschend echter Druckvorlagen ein direktes Konkurrenzprodukt schafft. Dies bedroht nicht nur die Einnahmen der Urheber, sondern untergräbt das Vertrauen in die Integrität der Marke. Experten beobachten den Fall mit großem Interesse, da ein Urteil des Landgerichts München I weitreichende Auswirkungen auf die Lizenzierungspraktiken von KI-Unternehmen haben könnte. Die Argumentation von Carlsen, dass die KI die Werke „memorisiert“ habe, zielt direkt auf den Kern des technischen Prozesses ab. Sollte das Gericht dieser Sichtweise folgen, könnten KI-Anbieter gezwungen sein, ihre Trainingsdaten grundlegend zu bereinigen oder für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Lizenzgebühren zu entrichten, was das Geschäftsmodell der KI-Entwickler massiv verändern würde.

Offene Fragen und Lücken im Sachverhalt

Der vorliegende Quelltext lässt einige zentrale Fragen offen, die für das Verständnis des weiteren Verfahrensverlaufs wichtig wären. Es wird beispielsweise nicht konkretisiert, welche spezifischen technischen Mechanismen OpenAI bei der Verteidigung anführen könnte, etwa ob sie sich auf Schrankenbestimmungen des Urheberrechts berufen, die das Text- und Data-Mining unter bestimmten Bedingungen erlauben. Auch bleibt unklar, in welchem genauen Umfang die „NEINhorn“-Inhalte in den Trainingsdaten enthalten sind und ob OpenAI bereits eine erste Stellungnahme oder eine außergerichtliche Einigung angeboten hat. Zudem fehlen Informationen darüber, ob der Carlsen Verlag neben der Unterlassung und dem Schadensersatz auch eine technische Sperrung bestimmter Trainingspfade innerhalb von ChatGPT fordert, die das Erstellen solcher Plagiate unterbinden würde. Die Dauer des Verfahrens vor dem Landgericht München I ist ebenfalls nicht absehbar, da solche Grundsatzfragen oft durch mehrere Instanzen gehen können. Auch bleibt offen, ob andere Verlage sich dieser Klage anschließen oder ähnliche Schritte gegen OpenAI einleiten werden, um eine breitere Front gegen die unlizenzierte Nutzung ihrer Kataloge zu bilden.

Ausblick: Wie es in diesem Rechtsstreit weitergeht

Der nächste offizielle Schritt ist die gerichtliche Auseinandersetzung am Landgericht München I. Da die Klage bereits eingereicht wurde, liegt der Ball nun bei der Justiz. OpenAI wird Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, in der das Unternehmen seine Sicht auf die Trainingsmethoden und die rechtliche Einordnung der KI-generierten Ergebnisse darlegen muss. Für den Carlsen Verlag ist dies der Beginn eines langwierigen Prozesses, bei dem es darum geht, die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gegen die technologische Übermacht zu behaupten. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten weitere Details zur Beweisführung bekannt werden, insbesondere dazu, wie exakt die KI die geschützten Inhalte reproduziert. Beobachter des Buchmarktes werden genau verfolgen, ob das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen OpenAI erlässt oder ob das Verfahren in eine umfassende Hauptverhandlung mündet. Die Entscheidung wird zweifellos als Präzedenzfall dienen, der darüber entscheidet, wie Verlage in Zukunft mit der Herausforderung durch KI-Modelle umgehen können und welche Schutzmechanismen für geistiges Eigentum in der digitalen Welt der Zukunft Bestand haben werden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/dunkel-technologie-text-monitor-16027821/ · Foto: Matheus Bertelli
Quelle: https://www.heise.de/news/Rechtsverletzende-Kopien-vom-NEINhorn-Carlsen-klagt-gegen-OpenAI-11420543.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag