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Baden-Württemberg: Kritik an Kahlschlag in der Datenschutzbehörde
Schlagzeilen · 14.10.2026 13:14

Baden-Württemberg: Kritik an Kahlschlag in der Datenschutzbehörde

Kurz: Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg plant massive Stellenkürzungen beim Datenschutzbeauftragten. Experten warnen vor einer Gefährdung der Auf

Was geschehen ist – die Kernmeldung

In Baden-Württemberg zeichnet sich ein erheblicher Konflikt zwischen der Landesregierung und der unabhängigen Datenschutzbehörde ab. Die grün-schwarze Koalition unter der Führung von Ministerpräsident Cem Özdemir hat im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre drastische Einsparungen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angekündigt. Diese Entscheidung, die bereits im Koalitionsvertrag vom Mai 2026 festgeschrieben wurde, sieht vor, die personelle Ausstattung der Behörde massiv zu reduzieren. Der amtierende Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber hat gegen dieses Vorhaben scharf protestiert. Er warnt eindringlich davor, dass durch den geplanten Stellenabbau die grundlegende Arbeits- und Handlungsfähigkeit einer unabhängigen Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg in existenzbedrohender Weise gefährdet wird. Die Auseinandersetzung entzündet sich an der Frage, ob eine solche Schwächung einer Kontrollinstanz überhaupt mit geltendem Europarecht vereinbar ist. Die Landesregierung begründet ihr Vorgehen mit einer geplanten Kompetenzbündelung auf Bundesebene, während die Behörde selbst vor einem faktischen Kahlschlag warnt, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Datenschutzes massiv einschränken könnte. Die Debatte hat nun eine neue Eskalationsstufe erreicht, da die konkreten Auswirkungen durch den Haushaltsentwurf für 2027 deutlich geworden sind.

Die Einzelheiten der geplanten Kürzungen

Die konkreten Zahlen, die in dem am 14. Oktober 2026 bekannt gewordenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 dargelegt werden, sind alarmierend für die betroffene Behörde. Derzeit verfügt die Dienststelle des Landesbeauftragten über insgesamt 67,5 Planstellen. Die Regierung plant jedoch, im Laufe der aktuellen Legislaturperiode insgesamt 40 Prozent dieser Stellen zu streichen. Der Prozess soll bereits im kommenden Jahr beginnen: Für 2027 ist ein Abbau von acht Prozent der Stellen vorgesehen, was rechnerisch 5,4 Vollzeitstellen entspricht. In den darauf folgenden Jahren soll das Tempo der Kürzungen weiter anziehen, wobei jeweils weitere 16 Prozent – also 10,8 Stellen – pro Jahr wegfallen sollen. Am Ende dieses Prozesses blieben lediglich 40,5 Stellen übrig. Tobias Keber, der die Behörde leitet, betonte am 13. Oktober 2026 in einer offiziellen Mitteilung, dass diese Maßnahmen in keinem Verhältnis zur Arbeitsbelastung stünden. Er verwies darauf, dass die Zahl der Beschwerden in den letzten Jahren um 90 Prozent gestiegen sei. Angesichts dieses massiven Anstiegs der Arbeitslast bezeichnete Keber die Einsparungen als einen direkten Angriff auf das Beschwerderecht, welches durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) garantiert wird. Er verglich das Vorgehen der Regierung bildhaft damit, die Kettensäge an zentralen Bürgerrechten anzusetzen.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Wurzeln dieses Konflikts liegen in den politischen Vereinbarungen der grün-schwarzen Landesregierung, die im Mai 2026 getroffen wurden. Schon bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages wurde das Ziel formuliert, die Datenschutzaufsicht im Land grundlegend umzustrukturieren. Als offizielles Argument führen die Regierungsparteien Grüne und CDU die sogenannte Bündelung von Kompetenzen an. Die Idee dahinter ist, dass Aufgaben, die bisher in der Zuständigkeit der Länder lagen, künftig zentral vom Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) wahrgenommen werden sollen. Diese Strategie soll laut Regierungserklärung zu Effizienzsteigerungen führen und Doppelstrukturen abbauen. Doch die Umsetzung dieser Pläne stößt auf massive Widerstände, da die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine solche Aufgabenübertragung bisher fehlen. Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten sieht sich in ihrer Rolle als unabhängige Kontrollinstanz beschnitten, ohne dass eine tragfähige Alternative für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Sicht wäre. Der Prozess der Stellenstreichungen ist dabei eng mit dem Haushaltszyklus der Regierung verknüpft, was die Behörde in eine schwierige Lage bringt, da die Kürzungen bereits als feststehende politische Leitlinie in den Finanzplanungen für 2027 und die Folgejahre eingearbeitet wurden.

Die Beteiligten und ihre Positionen

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber, der die Interessen seiner Behörde und den Schutz der Bürgerdaten vehement verteidigt. Er tritt als Mahner auf, der die Unabhängigkeit seiner Institution durch die politische Entscheidung der Landesregierung bedroht sieht. Auf der Gegenseite steht die Landesregierung von Baden-Württemberg unter der Führung von Ministerpräsident Cem Özdemir. Diese vertritt die Position, dass eine Verschlankung der Verwaltungsstrukturen durch eine Kompetenzverlagerung auf den Bund notwendig und sinnvoll sei. Die Entscheidungsträger in der Regierung stützen sich dabei auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele. Bisher gibt es jedoch keine Anzeichen dafür, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) aktiv in die Vorbereitungen zur Übernahme der Aufgaben eingebunden ist. Auch vonseiten des Bundes gibt es bisher keine öffentlichen Stellungnahmen, die eine baldige Übernahme der baden-württembergischen Datenschutzaufgaben bestätigen würden. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbehörde stehen somit in einer Phase der Unsicherheit, während die politische Führung des Landes an ihrem Kurs festhält, ungeachtet der Kritik aus den eigenen Fachbehörden und der Warnungen vor einer Schwächung des Datenschutzes im Land.

Einordnung der Situation

Einzuordnen ist das Vorgehen der Landesregierung als ein hochsensibler Eingriff in die Unabhängigkeit einer Aufsichtsbehörde, die laut EU-Recht zwingend weisungsungebunden arbeiten muss. Den Berichten zufolge stellt sich die Frage, ob die geplanten Kürzungen überhaupt mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang zu bringen sind. Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass grundlegende Änderungen an der Struktur und Ausstattung von Datenschutzbehörden nur außerhalb der laufenden Amtszeiten der jeweiligen Aufseher vorgenommen werden sollten, um politische Einflussnahme zu vermeiden. Die Kritik von Keber ist daher auch als juristischer Warnschuss zu verstehen. Wenn die Behörde durch den Stellenabbau nicht mehr in der Lage ist, ihre gesetzlichen Aufgaben – insbesondere die Bearbeitung der massiv gestiegenen Beschwerdezahlen – zu erfüllen, könnte dies zu einer Verletzung europäischer Standards führen. Die Argumentation der Regierung, Kompetenzen zu bündeln, wirkt vor diesem Hintergrund nach den bisherigen Erkenntnissen eher wie eine rein fiskalische Maßnahme, deren Auswirkungen auf die Qualität der Datenschutzaufsicht bisher nicht ausreichend evaluiert wurden. Die Unabhängigkeit der Behörde ist ein hohes Gut, das durch die geplante Kürzungsorgie nach Ansicht von Experten gefährdet wird.

Offene Fragen und wie es weitergeht

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige wesentliche Fragen unbeantwortet, die für die weitere Entwicklung entscheidend sind. So ist völlig unklar, auf welcher Rechtsgrundlage die behauptete Kompetenzbündelung auf Bundesebene stattfinden soll. Bisher existiert nicht einmal der Entwurf einer entsprechenden Regelung, die den Übergang der Zuständigkeiten vom Land auf den Bund rechtssicher regeln würde. Zudem bleibt offen, wie die Landesregierung den Widerspruch zwischen dem massiven Anstieg der Beschwerdezahlen und der gleichzeitigen Reduzierung des Personals auflösen will, ohne die Qualität der Aufsicht zu gefährden. Auch die Frage, ob der Bundesdatenschutzbeauftragte überhaupt bereit oder in der Lage ist, die Aufgaben aus Baden-Württemberg zu übernehmen, bleibt unbeantwortet. Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich vom weiteren parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsentwurf für 2027 ab. Sollte der Entwurf in der vorliegenden Form verabschiedet werden, stünde die Behörde vor einer schrittweisen Entmachtung. Es bleibt abzuwarten, ob der Landesdatenschutzbeauftragte weitere juristische Schritte einleitet oder ob die Landesregierung aufgrund des öffentlichen Drucks und der rechtlichen Bedenken zu einer Anpassung ihrer Pläne bereit ist. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die politischen Ankündigungen im Koalitionsvertrag tatsächlich in die Tat umgesetzt werden oder ob die rechtlichen Hürden eine Korrektur erzwingen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/schwarze-brucke-uber-dem-gewasser-298377/ · Foto: Lum3n
Quelle: https://www.golem.de/news/baden-wuerttemberg-kritik-an-kahlschlag-in-der-datenschutzbehoerde-2610-214097.html