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Ausfallsichere Handynetze: Bundesregierung lehnt starre Notstrom-Vorgaben ab
Technik · 28.08.2026 19:01

Ausfallsichere Handynetze: Bundesregierung lehnt starre Notstrom-Vorgaben ab

Kurz: Die Bundesregierung lehnt starre Notstrom-Vorgaben für Mobilfunknetze ab. Experten forderten nach dem Berliner Blackout 72-Stunden-Puffer für alle Standorte.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Anfang Januar kam es im Berliner Südwesten zu einem mehrtägigen Stromausfall, der die Verwundbarkeit der digitalen Infrastruktur in Deutschland drastisch vor Augen führte. Auslöser war ein Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde, in dessen Folge rund 100.000 Menschen sowie zahlreiche öffentliche Einrichtungen über Tage hinweg ohne Strom waren. Besonders kritisch erwies sich dabei der schnelle Zusammenbruch des Mobilfunknetzes in den betroffenen Bezirken wie Steglitz-Zehlendorf. Da viele der dort installierten Sendemasten lediglich über Batteriepuffer verfügten, die den Betrieb für lediglich etwa 30 Minuten aufrechterhalten konnten, fielen die Kommunikationswege rasch aus. Dies hatte zur Folge, dass lebenswichtige Notrufe und behördliche Warnungen in einem digitalen Niemandsland zu versickern drohten. Die Bundesregierung hat nun auf die daraus resultierenden Forderungen nach einer drastischen Verschärfung der Sicherheitsvorgaben reagiert. Sie lehnt eine gesetzliche Verpflichtung für starre Notstrom-Kapazitäten ab und setzt stattdessen weiterhin auf eine Einzelfallprüfung sowie das Prinzip der unternehmerischen Eigenverantwortung der Netzbetreiber.

Die Einzelheiten des Vorfalls und der Forderungen

Die Auswirkungen des Blackouts in Berlin waren weitreichend. Der Ausfall der Stromversorgung führte dazu, dass die digitale Kommunikation in den betroffenen Gebieten nahezu vollständig zum Erliegen kam. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission reagierte auf diese prekäre Lage Anfang Juli mit einem konkreten Forderungskatalog. Die Experten verlangten, dass Mobilfunkstandorte künftig verpflichtend so ausgerüstet werden müssen, dass sie einen Stromausfall von mindestens 72 Stunden eigenständig überbrücken können. Diese Forderung zielte darauf ab, die Resilienz der Netze in Krisensituationen massiv zu erhöhen. In ihrer offiziellen Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion wies das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) diese Forderung jedoch zurück. Das Ministerium argumentierte, dass pauschale gesetzliche Schranken für Pufferbatterien oder Notstromaggregate an Mobilfunkstandorten praxisfern seien. Die technische Realisierbarkeit am konkreten Standort sowie die Gesamtkosten müssten stets in einer ausgewogenen Relation zueinander stehen, was bei starren Vorgaben kaum möglich sei.

Hintergrund zur bisherigen Entwicklung

Die Debatte um die Ausfallsicherheit von Mobilfunknetzen ist kein neues Thema, hat jedoch durch die Ereignisse in Berlin eine neue Dringlichkeit erhalten. Das geltende Telekommunikationsgesetz (TKG) bildet das Fundament für die Sicherung der Telekommunikationsinfrastruktur. Nach diesem Gesetz obliegt die Verantwortung für die Sicherung der Netze primär den Anbietern selbst. Diese sind gesetzlich verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um ihre Infrastruktur vor Störungen zu schützen und eine kontinuierliche Verfügbarkeit zu gewährleisten. Die Bundesregierung betont, dass diese Gesetzgebung bewusst technologieoffen und verhältnismäßig gestaltet wurde. Der technische und wirtschaftliche Aufwand, der für die Sicherung der Netze betrieben wird, darf laut der Auffassung des Bundes nicht in einem Missverhältnis zur Bedeutung des zu schützenden Netzes stehen. Die Details dieser Schutzmaßnahmen werden derzeit durch die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Bundesdatenschutzbeauftragten geregelt. Dieser Rahmen soll sicherstellen, dass die Netzbetreiber ihre Pflichten erfüllen, ohne dass durch überzogene Anforderungen die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Infrastruktur gefährdet wird.

Die beteiligten Akteure und Institutionen

In die Auseinandersetzung um die Notstrom-Vorgaben sind verschiedene Akteure involviert. Auf der einen Seite steht das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das als zentrale Regierungsinstanz die Ablehnung starrer Vorgaben begründet und die aktuelle Rechtslage verteidigt. Auf der anderen Seite steht die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission, die mit ihrer Forderung nach einer 72-stündigen Autarkie der Mobilfunkstandorte den Druck auf die Politik erhöht hat. Die AfD-Fraktion brachte das Thema durch eine parlamentarische Anfrage in den Bundestag ein, was die offizielle Stellungnahme der Bundesregierung erst ermöglichte. Zudem sind die Mobilfunkbetreiber selbst als Adressaten der gesetzlichen Pflichten direkt betroffen. Der Bund stellt sich hierbei schützend vor die Unternehmen und betont, dass nach durchgeführten Anhörungen keine Vollzugsdefizite bei den Netzbetreibern während des Berliner Blackouts festgestellt wurden. Die Betreiber seien ihren gesetzlichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Ebenfalls eingebunden sind die Bundesnetzagentur und das BSI, die für die Ausarbeitung der Sicherheitskataloge zuständig sind und die technische Umsetzung der Krisenkommunikation überwachen.

Einordnung der Regierungsentscheidung

Einzuordnen ist die Haltung der Bundesregierung als ein Abwägungsprozess zwischen maximaler Sicherheit und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit. Den Berichten zufolge sieht die Exekutive keinen Anlass für eine Verschärfung der Gesetze, da sie die bisherigen Mechanismen für ausreichend hält. Die Argumentation des BMDS, dass eine bundeseinheitliche Vorgabe für Pufferkapazitäten aufgrund der Standortvielfalt oft nicht umsetzbar sei, deutet darauf hin, dass die Regierung die technische Komplexität der Mobilfunkinfrastruktur priorisiert. Die Nutzbarkeit von Notrufen und Warnsystemen wie Cell Broadcast ist laut der aktuellen TKG-Systematik zwangsläufig an die Verfügbarkeit des zugrunde liegenden Mobilfunknetzes gekoppelt. Wenn das Netz ausfällt, fallen auch diese Dienste aus, was die Regierung als systemimmanente Eigenschaft betrachtet. Die Entscheidung gegen starre Regeln bedeutet jedoch nicht, dass keine Maßnahmen ergriffen werden. Vielmehr setzt der Bund auf eine kontinuierliche Anpassung der Sicherheitskataloge. Die Regierung bewertet die aktuelle Situation so, dass die Betreiber im Rahmen ihrer Möglichkeiten agieren und eine gesetzliche Überregulierung den Ausbau und den Betrieb der Netze eher behindern als fördern würde.

Offene Fragen und Lücken im Sachverhalt

Der vorliegende Quelltext lässt einige Fragen unbeantwortet, die für eine abschließende Bewertung der Situation relevant wären. So wird nicht konkret dargelegt, welche alternativen Maßnahmen die Bundesregierung konkret plant, um die Widerstandsfähigkeit der Netze zu erhöhen, falls die starren Vorgaben abgelehnt werden. Es bleibt unklar, wie genau die "angemessenen Vorkehrungen" definiert sind, die die Netzbetreiber laut TKG treffen müssen, um im Falle eines großflächigen Stromausfalls die Kommunikation aufrechtzuerhalten. Ebenso wird nicht spezifiziert, welche spezifischen Kosten für die Netzbetreiber bei einer 72-Stunden-Pufferlösung anfallen würden und warum diese als unverhältnismäßig eingestuft werden. Zudem fehlen detaillierte Informationen darüber, welche konkreten Anpassungen die Bundesnetzagentur und das BSI in ihren Sicherheitskatalogen planen, um die Krisenkommunikation zu verbessern. Es wird nicht erläutert, welche Kriterien für die "technische Realisierbarkeit" an einem Standort angelegt werden und wer letztlich entscheidet, ob ein Standort für eine Notstrom-Aufrüstung geeignet ist oder nicht.

Wie es weitergeht

Die Debatte um die Ausfallsicherheit der Mobilfunknetze wird auch in den kommenden Monaten ein Thema bleiben. Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeiten derzeit an einer Überarbeitung der maßgeblichen Sicherheitskataloge. Diese sollen die Bereiche Krisenkommunikation, Dienstverfügbarkeit und Energieversorgung stärken. Parallel dazu findet derzeit eine TKG-Novelle im parlamentarischen Verfahren statt. Im Rahmen dieses Prozesses prüft die Bundesregierung, ob aufgrund der Erfahrungen aus Berlin gesetzliche Anpassungen erforderlich sind, um die Widerstandsfähigkeit der Netze weiter zu erhöhen. Damit bleibt die Tür für mögliche, wenn auch vermutlich weniger starre, regulatorische Änderungen offen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen und die neuen Sicherheitskataloge werden maßgeblich beeinflussen, wie Mobilfunkstandorte in Deutschland künftig gegen Stromausfälle abgesichert werden müssen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Schritte ausreichen werden, um die Forderungen der Expertenkommission zumindest teilweise zu adressieren und die Versorgungssicherheit in Krisenfällen nachhaltig zu verbessern.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/it-techniker-arbeitet-im-serverraum-des-rechenzentrums-37605911/ · Foto: panumas nikhomkhai
Quelle: https://www.heise.de/news/Ausfallsichere-Handynetze-Bundesregierung-lehnt-starre-Notstrom-Vorgaben-ab-11434156.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag