News aus aller Welt
Start
App-Store-Vorschlag von Apple: EU lobt Änderungen – will aber beobachten
Technik · 20.08.2026 12:18

App-Store-Vorschlag von Apple: EU lobt Änderungen – will aber beobachten

Kurz: Apple reagiert auf EU-Vorgaben: Neue Gebührenstrukturen und vereinfachte Geschäftsbedingungen sollen den Streit um den Digital Markets Act entschärfen.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Apple hat auf den wachsenden Druck der Europäischen Union reagiert und grundlegende Änderungen an seiner Geschäfts- und Provisionspolitik für den europäischen App Store angekündigt. Diese Entscheidung folgt auf einen intensiven Dialog zwischen dem Technologiekonzern aus Cupertino und der EU-Kommission. Hintergrund ist der im April 2025 ergangene „Non-compliance“-Beschluss der Brüsseler Behörde, der im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) gefasst wurde. Dieser Beschluss drohte Apple mit erheblichen Strafzahlungen, sofern das Unternehmen seine Praktiken nicht an die strengen Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts anpasst. Die nun präsentierten Neuerungen zielen darauf ab, die komplexen und teils als restriktiv empfundenen Bedingungen für App-Entwickler zu vereinfachen. Die EU-Kommission hat diese Ankündigung in einer ersten Stellungnahme grundsätzlich positiv aufgenommen, betont jedoch gleichzeitig, dass sie die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen genauestens beobachten werde. Es handelt sich um einen bedeutenden Schritt in einem langwierigen regulatorischen Prozess, der die Art und Weise, wie Software auf Apple-Geräten in Europa vertrieben wird, nachhaltig verändern könnte. Die Änderungen sollen ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft treten und betreffen sowohl die Gebührenstruktur als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Entwickler, die ihre Anwendungen über den App Store, alternative Marktplätze oder das Web anbieten.

Die Einzelheiten der neuen Regelungen

Die von Apple vorgelegten Änderungen sind weitreichend und betreffen Kernbereiche der wirtschaftlichen Interaktion mit App-Entwicklern. Ein zentraler Punkt ist die Einführung eines einheitlichen „Business Terms“-Regimes. Bisher mussten Entwickler zwischen verschiedenen, oft verwirrenden Vertragswerken wählen, abhängig davon, über welchen Kanal sie ihre App vertrieben. Künftig soll es nur noch eine einzige Ausfertigung der Geschäftsbedingungen geben, die für alle Vertriebswege – also Apples eigenen App Store, alternative App-Marktplätze sowie den Vertrieb über das Web – gilt. Damit entfällt die bisher notwendige Entscheidung für eine spezifische Art der „Terms“. Auch die Gebührenstruktur wurde angepasst: Die sogenannte Core Technology Fee, die bei vielen Entwicklern auf Unverständnis stieß, wurde gestrichen und durch eine vereinfachte Core Technology Commission ersetzt. Zudem sinkt die Gebühr für In-App-Käufe von bisher 30 Prozent auf nunmehr 26 Prozent. Diese Maßnahmen sollen laut Apple zu einer signifikanten Reduktion und Vereinfachung der Kosten führen. Die neuen Bedingungen treten ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft. Trotz dieser Anpassungen bleibt die Kritik bestehen: Epic Games, ein langjähriger Kontrahent von Apple, bezeichnete die neuen Gebühren weiterhin als „Müllgebühren“. Insbesondere die Tatsache, dass Apple weiterhin 15 Prozent Provision bei Zahlungen einbehält, die außerhalb einer App erfolgen, stößt bei dem Softwareunternehmen auf massiven Widerstand.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die aktuelle Entwicklung ist das Resultat einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Apple und der EU-Kommission sowie verschiedenen App-Entwicklern. Der Digital Markets Act (DMA) bildet hierbei den rechtlichen Rahmen, der darauf abzielt, den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu fördern und die Dominanz großer Plattformbetreiber zu begrenzen. Im April 2025 hatte die EU-Kommission Apple offiziell wegen Nichteinhaltung der DMA-Vorgaben gerügt. Die Kommission kritisierte insbesondere die sogenannten Steering-Terms, welche die Möglichkeiten von App-Anbietern einschränkten, Nutzer auf alternative Zahlungsmethoden außerhalb des Apple-Ökosystems hinzuweisen. Auch die von Apple implementierten Hürden für alternative App-Marktplätze wurden von Brüssel als nicht konform mit dem DMA eingestuft. Apple sah sich in der Folge mit der Drohung hoher finanzieller Sanktionen konfrontiert. Das Unternehmen, das in den letzten Jahren unter dem Druck zahlreicher Regierungen weltweit stand, die eine Öffnung des geschlossenen Systems forderten, sah sich gezwungen, als eine Art Notbremse zu agieren. Das Ziel ist es, das lukrative Dienstegeschäft zu schützen, indem man den regulatorischen Anforderungen nachkommt, ohne die Kontrolle über die Plattform vollständig aufzugeben. Die nun erfolgte Einigung auf vereinfachte Bedingungen ist somit ein direktes Zugeständnis an den regulatorischen Druck aus Brüssel.

Die Beteiligten im Prozess

Die zentralen Akteure in diesem Konflikt sind Apple und die EU-Kommission. Apple als betroffener Konzern versucht durch die neuen Vorschläge, seine Marktposition im Dienstesektor zu sichern und gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen des DMA zu erfüllen. Die EU-Kommission agiert als Aufsichtsbehörde, die den Digital Markets Act durchsetzt und die Einhaltung der Regeln überwacht. Ein Sprecher der Kommission betonte, dass man die „effektive Umsetzung“ der neuen Bedingungen genau beobachten werde, da EU-Nutzer ein vollständiges Recht auf alternative App-Vertriebswege hätten. Auf der Seite der Kritiker steht Epic Games, das seit Jahren einen Rechtsstreit gegen Apple führt. Epic Games äußert sich scharf gegen die neuen Gebührenstrukturen und warnt davor, dass der DMA seine Bedeutung verlieren könnte, sollte die EU-Kommission das Verfahren aufgrund der aktuellen Anpassungen vorzeitig einstellen. Diese Akteure repräsentieren die unterschiedlichen Interessen: Apple strebt nach Stabilität und Erhalt der Einnahmequellen, die EU-Kommission nach einem fairen und offenen Wettbewerb, während Epic Games eine weitreichendere Liberalisierung des App-Marktes fordert.

Einordnung der Situation

Einzuordnen ist die aktuelle Entwicklung als ein taktisches Manöver Apples, um drohende Strafzahlungen abzuwenden und den regulatorischen Druck zu mindern. Den Berichten zufolge ist die Vereinfachung der Geschäftsbedingungen ein direktes Ergebnis des „engen Dialogs“ mit Brüssel. Während Apple die Änderungen als Erleichterung für Entwickler darstellt, bleibt die Bewertung durch Dritte gespalten. Einerseits stellt die Reduzierung der In-App-Gebühr von 30 auf 26 Prozent eine reale finanzielle Entlastung für Entwickler dar, auch wenn diese geringer ausfällt, als es sich viele Marktteilnehmer erhofft hatten. Andererseits bleibt der Vorwurf bestehen, dass Apple durch die Beibehaltung von Gebühren auf externe Zahlungen weiterhin eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Die EU-Kommission lobt zwar die Vereinfachung, zeigt sich jedoch vorsichtig, da sie die „effektive Umsetzung“ erst noch prüfen muss. Es ist davon auszugehen, dass die Kommission genau darauf achten wird, ob Apple durch die neuen Bedingungen tatsächlich alternative Vertriebswege zulässt oder ob diese durch die verbleibenden Gebührenstrukturen in der Praxis weiterhin unattraktiv bleiben. Die Situation verdeutlicht, wie schwierig es ist, ein geschlossenes Ökosystem wie das von Apple mit den Prinzipien eines offenen digitalen Marktes in Einklang zu bringen.

Offene Fragen und Lücken

Der vorliegende Quelltext lässt einige entscheidende Fragen unbeantwortet, die für die weitere Entwicklung von großer Bedeutung sein könnten. Zunächst bleibt unklar, wie genau die EU-Kommission die „effektive Umsetzung“ definieren wird und welche spezifischen Kriterien sie anlegen wird, um zu beurteilen, ob die Änderungen den Anforderungen des Digital Markets Act in vollem Umfang genügen. Des Weiteren wird nicht explizit dargelegt, wie die betroffenen App-Entwickler auf die neuen Bedingungen reagieren werden, abgesehen von der bereits bekannten Kritik durch Epic Games. Es bleibt offen, ob eine breite Masse an Entwicklern die neuen Konditionen als ausreichend empfindet, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Auch die konkreten Auswirkungen auf die Nutzererfahrung bei der Nutzung alternativer App-Marktplätze werden nicht detailliert beschrieben. Zudem ist nicht geklärt, ob Apple im Falle einer negativen Bewertung durch die EU-Kommission nach dem 1. Oktober 2026 weitere Anpassungen vornehmen müsste oder ob dies die finale Stufe der Zugeständnisse darstellt. Die langfristige wirtschaftliche Auswirkung auf Apples Dienstesparte bleibt ebenfalls spekulativ, da der Text keine detaillierten Prognosen zu den finanziellen Einbußen durch die gesenkten Gebühren enthält.

Wie es weitergeht

Der nächste entscheidende Termin in diesem Prozess ist der 1. Oktober 2026. Zu diesem Datum sollen die neuen Bedingungen und Gebührenstrukturen offiziell in Kraft treten. Bis dahin wird die EU-Kommission den Prozess weiterhin begleiten und die Umsetzung der von Apple angekündigten Maßnahmen überwachen. Es steht aus, ob die Kommission nach der Implementierung ein formelles Urteil über die Konformität der neuen Regeln mit dem Digital Markets Act fällen wird. Sollten die Änderungen nicht den Vorstellungen der Regulierungsbehörde entsprechen, könnte dies erneut zu rechtlichen Auseinandersetzungen oder weiteren Forderungen nach Nachbesserungen führen. Apple seinerseits wird darauf angewiesen sein, die neuen „Business Terms“ so zu kommunizieren, dass sie von den Entwicklern akzeptiert werden, um das lukrative Dienstegeschäft langfristig zu stabilisieren. Die Entwicklung bleibt somit ein dynamischer Prozess, bei dem sowohl die technische Implementierung als auch die juristische Bewertung durch die EU-Kommission in den kommenden Monaten im Fokus stehen werden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/nahaufnahme-von-apple-produkten-316598/ · Foto: Marc Mueller
Quelle: https://www.heise.de/news/App-Store-Vorschlag-von-Apple-EU-lobt-Aenderungen-will-aber-beobachten-11420298.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag