Prozess gegen die "Letzte Verteidigungswelle"
Am 5. März 2026 hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" begonnen. Unter den Angeklagten befindet sich auch ein 15-Jähriger aus Hessen, der zum Zeitpunkt seiner Festnahme erst 14 Jahre alt war.
Hintergrund der Festnahmen
Im Mai 2025 führte die Bundesanwaltschaft umfangreiche Razzien in mehreren Bundesländern durch, darunter Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Diese Maßnahmen standen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Gruppe, die sich selbst als "Letzte Verteidigungswelle" bezeichnet und laut Anklage eine terroristische Vereinigung bildet.
Die Festnahmen betreffen Personen im Alter von 14 bis 21 Jahren, die beschuldigt werden, gewalttätige Anschläge geplant und durchgeführt zu haben.
Anklagepunkte
Der Bundesanwaltschaft zufolge wird den Angeklagten unter anderem Folgendes vorgeworfen:
- Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
- Versuchten Mord
- Verabredung zum Mord
- Gefährliche Körperverletzung
Die Verhandlung erfolgt nach dem Jugendgerichtsgesetz, was bedeutet, dass die Besonderheiten der Strafverfolgung gegen minderjährige Angeklagte berücksichtigt werden müssen. Aufgrund des jungen Alters der Beschuldigten wurde die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen.
Die Rolle des 15-Jährigen
Dem 15-jährigen Angeklagten aus Hessen wird Beihilfe zu einem versuchten Mord vorgeworfen. Er soll eine Rede verfasst haben, die im Vorfeld eines Brandanschlags auf ein Kulturhaus in Altdöbern verbreitet wurde. Die Bundesanwaltschaft betont, dass dieser Anschlag, der auf ein bewohntes Gebäude abzielte, nur durch Glück ohne Verletzte blieb.
Pläne der Gruppe
Die "Letzte Verteidigungswelle" verfolgte laut Anklage das Ziel, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen. Geplante Anschläge umfassten unter anderem:
- Einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern
- Ein gescheiterter Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Schmölln
- Anschlagspläne für eine Unterkunft in Senftenberg
Ideologische Ausrichtung
Die Gruppe hat sich in sozialen Medien extremistisch geäußert, rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet und das Dritte Reich glorifiziert. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs planten die Mitglieder einen "Rassenkrieg", um die "weiße Rasse" zu verteidigen und die liberale Demokratie zu beseitigen. Innerhalb der Gruppe wurden Hierarchien geschaffen, die an die Strukturen der Nationalsozialisten erinnern.
Juristische Rahmenbedingungen
In Deutschland liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren, was bedeutet, dass auch minderjährige Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sofern sie als verantwortungsreif gelten. Das Jugendgerichtsgesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, darunter:
- Erziehungsmaßregeln
- Teilnahme an sozialen Trainingskursen
- Jugendstrafen von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Für Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, können die Strafen bis zu 15 Jahre betragen.
Ausblick auf den Prozess
Der Prozess vor dem OLG Hamburg wird voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Es bleibt abzuwarten, wie die Beweisaufnahme verlaufen wird und ob die Öffentlichkeit zu späteren Verhandlungsterminen zugelassen wird. Die Angeklagten stehen vor schweren Vorwürfen, die nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Implikationen haben.
Die Berichterstattung über diesen Fall wird weiterhin von Interesse sein, da sie auf die Herausforderungen hinweist, die die Gesellschaft im Umgang mit extremistischen Strömungen und jugendlicher Radikalisierung hat.